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   FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99   

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https://dejure.org/2001,7942
FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99 (https://dejure.org/2001,7942)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.04.2001 - 9 K 4334/99 (https://dejure.org/2001,7942)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. April 2001 - 9 K 4334/99 (https://dejure.org/2001,7942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fort- und Weiterbildungskosten; Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Wolters Kluwer

    Zusatzstudium im Ausland als Ausbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwalt; Juristischer Vorbereitungsdienst; Referendarzeit; Zusatzstudium; Ausland; Master of Law; Ausbildungskosten; Fortbildungskosten - Zusatzstudium im Ausland als Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ldj.de (Leitsatz)

    § 10 Nr. 7 EStG
    Ausländisches Studium zur Erlangung des "Master of law"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1027
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Denn in Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH Urteil vom 09.06.1999 - VI R 33/98, BStBl II 1999, 701).

    Das Gericht hält es aber für sachgerecht, den in den verschiedenen Vorschriften des EStG verwandten Begriff der Berufsausbildung einheitlich auszulegen und hierbei die zu § 32 EStG ergangene Rechtsprechung des BFH heranzuziehen (BFH in BStBl II 1999, 701; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 15 K 4646/96 Kg, EFG 1998, 372 ; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und Körperschaftsteuergesetz - KStG -, Tz. 93 zu § 32 EStG m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99

    Referendariat als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Der Vorbereitungsdienst ist daher eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die Grundlage für die Ausübung des von dem Kläger angestrebten Berufs sind (s. BFH Beschluss vom 10.02.2000 - VI B 108/99, BStBl II 2000, 398; Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 18.02.1999 - 14 K 3856/98 Kg, Entscheidungen der FG -EFG- 2001, 30).

    Die Entscheidung des BFH VI B 108/99 ist zwar zu der Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und nicht zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ergangen.

  • BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90

    Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Sie dienen dazu, in einem ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden (s. z.B. Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 06.11.1992 - VI R 12/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 108).

    Für diese Aufwendungen ist kennzeichnend, dass sie noch nicht mit einer konkreten beruflichen Tätigkeit und mit hieraus fließenden Einnahmen in Zusammenhang stehen (BFH Urteil, BStBl II 1993, 108).

  • BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96

    Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Aufwendungen für ein erstmaliges Studium an einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule zählen regelmäßig ebenfalls zu den Ausbildungskosten (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. BFH Urteil vom 16.01.1998 - VI R 92/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 844 ).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass bereits das Erst-Studium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweit-Studium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erst-Studiums erworbenen Kenntnisse vertieft und ergänzt werden und das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet (BFH Urteile vom 08.05.1992 - VI R 134/88, BStBl II 1992, 965; 10.07.1992 - VI R 19/91, BStBl II 1992, 966; 17.04.1996 - VI R 2/95, BStBl II 1996, 445; vom 17.04.1996 - VI R 27/95, BStBl II 1996, 447; BFH/NV 1998, 844 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • FG Düsseldorf, 06.11.1997 - 15 K 4646/96

    Kindergeld/-freibetrag für Promotionsstudenten

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Das Gericht hält es aber für sachgerecht, den in den verschiedenen Vorschriften des EStG verwandten Begriff der Berufsausbildung einheitlich auszulegen und hierbei die zu § 32 EStG ergangene Rechtsprechung des BFH heranzuziehen (BFH in BStBl II 1999, 701; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 15 K 4646/96 Kg, EFG 1998, 372 ; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und Körperschaftsteuergesetz - KStG -, Tz. 93 zu § 32 EStG m.w.N.).
  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass bereits das Erst-Studium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweit-Studium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erst-Studiums erworbenen Kenntnisse vertieft und ergänzt werden und das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet (BFH Urteile vom 08.05.1992 - VI R 134/88, BStBl II 1992, 965; 10.07.1992 - VI R 19/91, BStBl II 1992, 966; 17.04.1996 - VI R 2/95, BStBl II 1996, 445; vom 17.04.1996 - VI R 27/95, BStBl II 1996, 447; BFH/NV 1998, 844 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95

    Aufwendungen eines Kommunalbeamten (Dipl.-Verwaltungswirts

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass bereits das Erst-Studium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweit-Studium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erst-Studiums erworbenen Kenntnisse vertieft und ergänzt werden und das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet (BFH Urteile vom 08.05.1992 - VI R 134/88, BStBl II 1992, 965; 10.07.1992 - VI R 19/91, BStBl II 1992, 966; 17.04.1996 - VI R 2/95, BStBl II 1996, 445; vom 17.04.1996 - VI R 27/95, BStBl II 1996, 447; BFH/NV 1998, 844 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 2/95

    Aufwendungen einer Finanzbeamtin (Dipl.-Finanzwirtin

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass bereits das Erst-Studium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweit-Studium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erst-Studiums erworbenen Kenntnisse vertieft und ergänzt werden und das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet (BFH Urteile vom 08.05.1992 - VI R 134/88, BStBl II 1992, 965; 10.07.1992 - VI R 19/91, BStBl II 1992, 966; 17.04.1996 - VI R 2/95, BStBl II 1996, 445; vom 17.04.1996 - VI R 27/95, BStBl II 1996, 447; BFH/NV 1998, 844 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91

    Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass bereits das Erst-Studium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweit-Studium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erst-Studiums erworbenen Kenntnisse vertieft und ergänzt werden und das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet (BFH Urteile vom 08.05.1992 - VI R 134/88, BStBl II 1992, 965; 10.07.1992 - VI R 19/91, BStBl II 1992, 966; 17.04.1996 - VI R 2/95, BStBl II 1996, 445; vom 17.04.1996 - VI R 27/95, BStBl II 1996, 447; BFH/NV 1998, 844 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 2 K 2584/98

    Besondere ausbildungsbedingte Aufwendungen sind bei der Berechnung

    Auszug aus FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99
    Da der Kläger mit dem rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium und dem bestandenen ersten juristischen Staatsexamen seine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen hatte, ist sein Zusatzstudium in E während der Zeit nach dem ersten juristischen Staatsexamen und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes mit dem erreichten Abschluss "Master of Law" Teil seiner Berufsausbildung i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.04.2000 - 2 K 2584/98, Juris).
  • FG Münster, 18.02.1999 - 14 K 3856/98

    Juristischer Vorbereitungsdienst als "Berufsausbildung"

  • BFH, 14.05.1993 - VI R 29/92

    Steuerliche Anerkennung einer Studienreise von Rechtsreferendaren nach Frankreich

  • BFH, 26.06.2003 - VI R 67/01

    Aufwendungen für ein "Master of Law"-Studium als WK

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1027 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98

    Kosten eines Rechtsreferendars für den Titel "Master of Law"

    Für diese Aufwendungen ist kennzeichnend, das sie noch nicht mit einer konkreten beruflichen Tätigkeit und hieraus fließenden Einnahmen im Zusammenhang stehen (vgl. zusammenfassend Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 2. April 2001 9 K 4334/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1027 mit Anmerkung Siegers).
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