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   FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99 E   

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https://dejure.org/2001,25152
FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99 E (https://dejure.org/2001,25152)
FG Münster, Entscheidung vom 26.03.2001 - 4 K 6429/99 E (https://dejure.org/2001,25152)
FG Münster, Entscheidung vom 26. März 2001 - 4 K 6429/99 E (https://dejure.org/2001,25152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klassifizierung von Aufwendungen Sonderausgaben in Form einer dauernden Last als § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben - Zahlungen aufgrund eines Erbverzichts- und Abfindungsvertrags nicht als dauernde Last anzuerkennen - Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug - Wiederkehrende Leistungen gegen Erb- und Pflichtteilsverzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1034
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.10.1999 - X R 132/95

    Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Diese Rechtsprechung sei in Fällen der vorliegenden Art auch nicht mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.10.1999 X R 132/95, BFHE 190, 178, BStBl. II 2000, 82 aufgegeben oder geändert worden.

    Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des BFH, insbesondere aus dem Urteil vom 20.10.1999 X R 132/95, a. a.

    Anders als noch mit Urteil des BFH vom 07.04.1992 XIII R 59/89, a. a. O. hat der BFH mit Urteil vom 20.10.1999 X R 132/95 aufgrund der genannten Grundsätze entschieden, daß dann, wenn ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtanteil verzichtet und er hierfür anstelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen erhält, diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen und beim Geber nicht als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen sind.

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Dies schließt eine Zuordnung zum Typus einer ?Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen?, der durch eine ganz andere Interessenlage bestimmt ist, von vornherein aus (BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl. II 1996, 676).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Obwohl die im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung vereinbarten wiederkehrenden Leistungen begrifflich Veräußerungsentgelt und Anschaffungskosten sind, wird dieser Vertragstypus in einem spezifisch einkommensteuerrechtlichen Sinne als unentgeltlich beurteilt (Bundesfinanzhof ? BFH-, Beschluß des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 BStBl. II 1990, 847) und werden die wiederkehrenden Leistungen den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den sonstigen Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet.
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Die Bewertung eines Erb-/Pflichtteilsverzichts- gegen Zusage wiederkehrender Bezüge als ?Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen? scheidet bei wertendem Vergleich mit einer typischen Hof ? und Betriebsübergabe als idealtypischem Fall (BFH-Urteil vom 27.08.1997 S R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl. II 1997, 813, und Urteil vom 14.02.1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl. II 1996, 687) aus, weil der Steuerpflichtige die an ihn zu entrichtenden Beträge für den Verzicht erhält.
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Die Bewertung eines Erb-/Pflichtteilsverzichts- gegen Zusage wiederkehrender Bezüge als ?Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen? scheidet bei wertendem Vergleich mit einer typischen Hof ? und Betriebsübergabe als idealtypischem Fall (BFH-Urteil vom 27.08.1997 S R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl. II 1997, 813, und Urteil vom 14.02.1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl. II 1996, 687) aus, weil der Steuerpflichtige die an ihn zu entrichtenden Beträge für den Verzicht erhält.
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 59/89

    Rentenzahlungen als Abfindung für Erbverzicht sind wiederkehrende Bezüge (§ 22

    Auszug aus FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
    Zur Begründung beziehen sie sich insbesondere auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, speziell auf das Urteil vom 07.04.1992 VIII R 59/89, BFHE 167, 515, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 1992, 809.
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1034.
  • FG Münster, 14.02.2012 - 1 K 2319/09

    Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht

    Leistungen, die als Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht in Form einer Rente durch den Vermögensübergeber oder dessen Erben geleistet werden, sind aber - unabhängig davon, ob sie auf Lebenszeit des Begünstigten oder für eine bestimmte Dauer (vgl. BFH Urteil in BFHE 190, 178, BStBl. II 2000, 82 und II 4) zu zahlen sind, auch gleichgültig, ob die Höhe der Zahlung nach kaufmännischen Gesichtspunkten am Wert des Erb- und/oder Pflichtteils bemessen wurde und § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anwendbar ist oder nicht - stets als Sonderausgaben bei der Einkommensbesteuerung nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH Urteil vom 31.07.2002, III R 39/01, BFH/NV 2002, 1575; vorhergehend FG Münster, Urteil vom 26.03.2001, 4 K 6429/99 E, EFG 2001, 1034).
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