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   FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00 E   

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https://dejure.org/2001,9104
FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00 E (https://dejure.org/2001,9104)
FG Münster, Entscheidung vom 22.06.2001 - 11 K 3677/00 E (https://dejure.org/2001,9104)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 11 K 3677/00 E (https://dejure.org/2001,9104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente (private Versorgungsrente) als Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge - Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsvertrag - Übergabe von GmbH-Anteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    Die steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines "Vermögensübergabevertrages" (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78; Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    Die steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines "Vermögensübergabevertrages" (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78; Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    Die steuerrechtliche Zuordnung von Versorgungsleistungen aufgrund eines "Vermögensübergabevertrages" (private Versorgungsrente) zu den wiederkehrenden Bezügen und den Sonderausgaben beruht darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge vorbehält, die nunmehr allerdings vom Übernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78; Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    - daß der Übernehmer die wiederkehrenden Leistungen aus den Erträgen der übertragenen Wirtschaftseinheit erbringen kann (BFH, Urteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BStBl II 1996, 669 unter 5) oder.
  • BVerfG, 17.12.1992 - 1 BvR 4/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Gleichbehandlung -

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    Die Sonderstellung der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" ist allein durch den Gesichtspunkt gerechtfertigt, daß es den Beteiligten typischerweise darauf ankommt, daß die Kinder nur aus dem Ertrag, den die übergebene Ertragsgrundlage abwirft, die Versorgungsleistungen erbringen sollen; die Besteuerung beim Bezieher als wiederkehrende Bezüge ist allein deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich, weil sich der Sache nach die Eltern einen bestimmten Ertrag des bereits übergebenen Vermögens vorbehalten (BVerfG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, HFR 1993, 264).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 22.06.2001 - 11 K 3677/00
    - ob die Einkünfte nicht die vollen Versorgungsleistungen decken müssen und es ausreicht, daß der Wert des übertragenen Vermögens zumindest die Hälfte des Kapitalwerts der Versorgungsleistungen ausmacht (BFH, Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BStBl II 1992, 526).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 44/01

    Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1194 veröffentlichtem Urteil statt.
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