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   FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98   

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https://dejure.org/2001,16653
FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98 (https://dejure.org/2001,16653)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2001 - 10 K 302/98 (https://dejure.org/2001,16653)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2001 - 10 K 302/98 (https://dejure.org/2001,16653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter Ausweis von Umsatzsteuer über eine nicht erfolgte Lieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter Ausweis von Umsatzsteuer über eine nicht erfolgte Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter Ausweis von Umsatzsteuer über eine nicht erfolgte Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.07.1995 - V R 44/94

    Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98
    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482 , BStBl II 1995, 853, m. w. N.).

    Diesem Merkmal kommt zwar -wie der BFH in BFHE 178, 482 , BStBl II 1995, 853 näher dargelegt hat- bei der Abwägung der gesamten Umstände keine unwiderlegbare Beweiswirkung zu.

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98
    Nach der Rechtsprechung stellt die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ein gewichtiges Beweisanzeichen für und die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein Indiz gegen eine Zuordnung dar (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 -Gastwirt ordnet einen unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Pkw nicht dem Unternehmen zu-).
  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die Rechtsprechung des BFH, der Gesetzgeber habe die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG nicht als Strafnorm, sondern als Steueranspruch ausgestaltet, verfassungsgemäß ist (vgl. -Kammer-Beschluss des BVerfG vom 5. Mai 1992 2 BvR 271/92, UVR 1992, 208, m.w.N.) und ergibt sich umsatzsteuerrechtlich im Übrigen aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4 UStG .
  • OLG Dresden, 30.04.2002 - 2 U 2593/01

    Geschäftsführerhaftung

    Der Klägerin ist insoweit ein Schaden entstanden, da sie mangels jedweder im Rechtsverhältnis zwischen ihr und der T.-Bau GmbH bestehenden steuerbaren Leistung i.S.v. § 1 Abs. 1, § 3 UStG nicht berechtigt war und ist, die formal ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer gemäß § 15 UStG in Abzug zu bringen (vgl. zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei der T.-Bau GmbH: Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, 8. Aufl., § 14 Rn. 256 f; FG Baden-Württemberg EFG 2001, 1416; FG Baden-Württemberg EFG 1998, 858).
  • FG Münster, 25.09.2008 - 5 K 3417/04
    Zudem habe das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 18. April 2001 (10 K 302/98) entschieden, dass bei Ausstellung einer Scheinrechnung mit offenem USt-Ausweis über eine nicht erfolgte Lieferung eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliege.
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