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   FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97   

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https://dejure.org/2001,5812
FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97 (https://dejure.org/2001,5812)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2001 - 12 K 334/97 (https://dejure.org/2001,5812)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 12 K 334/97 (https://dejure.org/2001,5812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorfälligkeitsentschädigung als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG ; § 10e Abs. 6 EStG
    Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als Vorkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; EStG § 10e Abs. 6
    Vorkosten,Vorfälligkeitsentschädigung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als Vorkosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses als Vorkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94

    Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Im übrigen seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. April 1996 IX R 5/94, BStBl II 1996, 595 strenge Anforderungen an die Abzugsfähigkeit zu stellen.

    Der Bundesfinanzhof hat aber in der zitierten Entscheidung BStBl II 1996, 595 den Abzug zugelassen, wenn sie ausnahmsweise als Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zu beurteilen sind.

    Die Revision wird zugelassen, weil die Entscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs BStBl II 1996, 595 abweicht und den Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung unabhängig davon zulässt, ob das abgelöste Darlehen der Finanzierung eines Mietobjektes diente (§ 115 Absatz 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Bei Darlehenszinsen kann Unmittelbarkeit bejaht werden, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92 BStBl 1996, 186).

    Der Bundesfinanzhof stellt nicht nur für den Abzug von Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteil vom 1. März 1992 X R 113/89, BStBl 1992, 886), sondern auch für den Abzug von Schuldzinsen auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ab (BFH-Urteil BStBl II 1996, 186 am Ende; einschränkend BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BStBl 2000, 665).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 1. Juli 1997 XI ZR 267/96 (BGHZ 136, 161) und XI ZR 197/96 (NJW 1997, 2878) entschieden, dass die vorzeitige Kreditabwicklung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu einer Vertragsaufhebung, sondern zu einer Änderung des Kreditvertrages insoweit führt, als die ursprünglich vereinbarte zeitlich begrenzte Erfüllungssperre beseitigt und dadurch der Erfüllungszeitpunkt vorverlegt wird.
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 1. Juli 1997 XI ZR 267/96 (BGHZ 136, 161) und XI ZR 197/96 (NJW 1997, 2878) entschieden, dass die vorzeitige Kreditabwicklung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu einer Vertragsaufhebung, sondern zu einer Änderung des Kreditvertrages insoweit führt, als die ursprünglich vereinbarte zeitlich begrenzte Erfüllungssperre beseitigt und dadurch der Erfüllungszeitpunkt vorverlegt wird.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Dass Schuldzinsen anhand des tatsächlichen Verwendungszwecks der Darlehensmittel der Erwerbs- oder Privatsphäre zuzuordnen sind, beruht auf diesen das steuerrechtliche Veranlassungsprinzip kennzeichnenden Merkmalen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2- 3/88, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist mithin Bestandteil der auf die (verkürzte) Gesamtlaufzeit des Kredits bezogenen Gegenleistung des Darlehensnehmers für die Inanspruchnahme des Fremdkapitals (BFH-Urteile vom 25. Februar 1999 IV R 55/97, BStBl II 1999, 473; vom 20. März 1980 V R 32/76, BStBl II 1980, 538).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Ein solcher Zusammenhang von Schuldzinsen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist immer dann zu bejahen, wenn sie objektiv mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BStBl 1990, 464).
  • BFH, 17.05.2000 - X R 13/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Der Bundesfinanzhof stellt nicht nur für den Abzug von Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteil vom 1. März 1992 X R 113/89, BStBl 1992, 886), sondern auch für den Abzug von Schuldzinsen auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ab (BFH-Urteil BStBl II 1996, 186 am Ende; einschränkend BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BStBl 2000, 665).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Der Bundesfinanzhof stellt nicht nur für den Abzug von Erhaltungsaufwendungen (BFH-Urteil vom 1. März 1992 X R 113/89, BStBl 1992, 886), sondern auch für den Abzug von Schuldzinsen auf den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ab (BFH-Urteil BStBl II 1996, 186 am Ende; einschränkend BFH-Urteil vom 17. Mai 2000 X R 13/97, BStBl 2000, 665).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97
    Hat der Steuerpflichtige die Wohnung bisher als Mieter bewohnt, so nutzt er die Wohnung von dem Zeitpunkt an zu eigenen Wohnzwecken, in dem er das (wirtschaftliche) Eigentum an der Wohnung erlangt, d.h. regelmäßig, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf ihn übergehen (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BStBl II 1998, 563).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 57/89

    Verzugszinsen bei Grundstücksveräußerungen

  • BFH, 20.03.1980 - V R 32/76

    Nichtabnahmeentschädigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen als Entgelte für

  • BFH, 14.01.2004 - X R 28/01

    Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1429 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02

    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten

    Denn bei sachgerechter Würdigung stehen die Finanzierungsaufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung des neuen Eigenheimes in Hamburg, da sie letztlich der Zwischenfinanzierung dessen Kaufpreises dienten (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14.02.2001 12 K 334/97, EFG 2001, 1429 sogar zu einer Vorfälligkeitsentschädigung für das bisherige Eigenheim; insoweit Revision beim BFH X R 28/01).
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 07.02.2001 - III 217/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15902
FG Nürnberg, 07.02.2001 - III 217/98 (https://dejure.org/2001,15902)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.02.2001 - III 217/98 (https://dejure.org/2001,15902)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - III 217/98 (https://dejure.org/2001,15902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung eines Vertriebsingenieurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98

    Voraussetzungen für den unbegrenzten Abzug von Aufwendungen für ein häusliches

    Denn das Verhältnis von An- und Abwesenheit in einem Arbeitszimmer sagt in der Regel wenig über den Mittelpunkt einer Betätigung aus (ebenso: FG Nürnberg, Urteile vom 23.05.2001 III 177/2000, EFG 2001, 1182 - Mittelpunkt bejahrt für Architekt- und vom 07.02.2001 III 217/98, EFG 2001, 1429 -Mittelpunkt bejaht für Vertriebsingenieur-; FG Köln, Urteil vom 18.12.2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488 -Mittelpunkt bejaht für Versicherungsangestellten, der im Wesentlichen Altersvorsorgekonzeptionen erarbeitet).
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/01

    Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1429 veröffentlicht.
  • BFH, 21.06.2002 - XI B 190/01

    Häusliches Arbeitszimmer

    Zwischen der Vorentscheidung und dem von der Klägerin zitierten Urteil des FG Nürnberg vom 7. Februar 2001 III 217/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1429) besteht jedoch keine die Revisionszulassung erfordernde Abweichung.
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