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   FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00 Kg   

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https://dejure.org/2001,14675
FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00 Kg (https://dejure.org/2001,14675)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.2001 - 14 K 2432/00 Kg (https://dejure.org/2001,14675)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 2001 - 14 K 2432/00 Kg (https://dejure.org/2001,14675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von eigenen Einkünften des minderjährigen Pflegekindes; Ermittlung der Kostenbelastung einer Pflegeperson

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Kindergeld für ein sich in der Ausbildung befindendes minderjähriges Pflegekind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung; Pflegekind; Pflegegeld - Kindergeld: Berücksichtigung von eigenen Einkünften des minderjährigen Pflegekindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld: Berücksichtigung von eigenen Einkünften des minderjährigen Pflegekindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1453
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00
    Da sich die Unterhaltskosten (Unterhaltsbedarf) für ein Pflegekind im Einzelfall kaum ermitteln lassen, legt das Gericht eine typisierende Betrachtungsweise zu Grunde und geht - wie sonst auch im Kindergeldrecht (BFH BStBl II 2000, S. 72, 75, 79, für die Jahre 1996/97) - von einem existenziellen Grundbedarf des Kindes von 13.500 DM für das Jahr 2000 aus.

    Mit diesem Betrag sind auch Betreuungsleistungen für ein (gesundes) Kind abgegolten (BFH BStBl II 2000, S. 72).

  • BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00
    Dementsprechend kommt es bis zum Eintritt der Volljährigkeit auf Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht an (BFH, BStBl II 2000, S. 459).
  • FG Münster, 18.01.2000 - 12 K 5548/99

    Berücksichtigung von Pflegekindern, für die der Stpfl. von dritter Seite ein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00
    Eine einschränkende Auslegung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG dahin, dass Zuwendungen von dritter Seite (beispielsweise Pflegegelder und Pflegesätze) bei der Erörterung des Tatbestandsmerkmals "auf seine Kosten" außen vor bleiben, lässt sich mit dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht vereinbaren (ebenso FG Münster, EFG 2000, S. 380).
  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 72/01

    Kindergeld; Pflegekinder; Ausbildungsvergütung

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage auf Gewährung von Kindergeld von Januar bis November 2000 mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1453 veröffentlichten Gründen statt.
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