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   FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/1999   

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https://dejure.org/2000,7766
FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/1999 (https://dejure.org/2000,7766)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.03.2000 - VII 268/1999 (https://dejure.org/2000,7766)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. März 2000 - VII 268/1999 (https://dejure.org/2000,7766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 70 Abs. 2
    Zur rückwirkenden Änderungsbefugnis der Familienkasse nach § 70 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur rückwirkenden Änderungsbefugnis der Familienkasse nach § 70 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/99
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (vgl. BFH-Urteil vom 9.6. 1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701 m. w. N.).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/99
    Er wirkt rechtsbegrenzend dahin, daß derjenige, der durch seine Erklärung oder sein nachhaltiges Verhalten bei dem am selben konkreten (Steuer)Rechtsverhältnis beteiligten Anderen ein berechtigtes Vertrauen in eine Rechtsposition gesetzt und ihn zu konkreten Dispositionen veranlaßt hat, die ihm formalrechtlich gegen den Anderen zustehenden Ansprüche nicht zu dessen Lasten bzw. Schaden geltend machen darf (vgl. BFH-Urteile vom 9.8.1989 I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl II 1989, 990; vom 8.9.1993 I R 30/93, BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81; und vom 16.12.1991 X R 38/90, BFHE 167, 1, BStBl II 1992, 504; Tipke / Kruse Kommentar zur AO und FGO , § 4 AO Rz. 56 a ff., 66 b).
  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/99
    Er wirkt rechtsbegrenzend dahin, daß derjenige, der durch seine Erklärung oder sein nachhaltiges Verhalten bei dem am selben konkreten (Steuer)Rechtsverhältnis beteiligten Anderen ein berechtigtes Vertrauen in eine Rechtsposition gesetzt und ihn zu konkreten Dispositionen veranlaßt hat, die ihm formalrechtlich gegen den Anderen zustehenden Ansprüche nicht zu dessen Lasten bzw. Schaden geltend machen darf (vgl. BFH-Urteile vom 9.8.1989 I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl II 1989, 990; vom 8.9.1993 I R 30/93, BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81; und vom 16.12.1991 X R 38/90, BFHE 167, 1, BStBl II 1992, 504; Tipke / Kruse Kommentar zur AO und FGO , § 4 AO Rz. 56 a ff., 66 b).
  • BFH, 18.12.1991 - X R 38/90

    - Berichtigung von Rechtsfehlern gem. § 177 AO 1977 nach Eintritt der

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.03.2000 - VII 268/99
    Er wirkt rechtsbegrenzend dahin, daß derjenige, der durch seine Erklärung oder sein nachhaltiges Verhalten bei dem am selben konkreten (Steuer)Rechtsverhältnis beteiligten Anderen ein berechtigtes Vertrauen in eine Rechtsposition gesetzt und ihn zu konkreten Dispositionen veranlaßt hat, die ihm formalrechtlich gegen den Anderen zustehenden Ansprüche nicht zu dessen Lasten bzw. Schaden geltend machen darf (vgl. BFH-Urteile vom 9.8.1989 I R 181/85, BFHE 158, 31 , BStBl II 1989, 990; vom 8.9.1993 I R 30/93, BFHE 172, 304 , BStBl II 1994, 81; und vom 16.12.1991 X R 38/90, BFHE 167, 1, BStBl II 1992, 504; Tipke / Kruse Kommentar zur AO und FGO , § 4 AO Rz. 56 a ff., 66 b).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1456 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als es die Aufhebung der Festsetzung des Kindergeldes für die Monate April 1998 bis Februar 1999 aufhob.
  • BFH, 05.05.2004 - VIII B 266/03

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Nicht einschlägig ist auch das vom Kläger angesprochene Urteil des FG Nürnberg vom 23. März 2000 VII 268/1999 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1456).
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