Rechtsprechung
   FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8528
FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
FG München, Entscheidung vom 16.08.2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
FG München, Entscheidung vom 16. August 2000 - 4 K 1340/97 (https://dejure.org/2000,8528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA; Maßgeblichkeit eines Erbvergleichs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vom Erbschein abweichende Auslegung eines Testaments durch das FA; Maßgeblichkeit eines Erbvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Steuerfestsetzung - FG kann von Erbschein abweichen

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.11.1995 - II R 89/93

    Erbschein für die Finanzbehörden grundsätzlich bindend, es sei denn, gewichtige

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Werden jedoch - wie in der Streitsache - gewichtige Gründe erkennbar, die gegen die Richtigkeit des Erbscheins sprechen., so ist die Erbquote unabhängig vom Erbschein zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.1995 II R 89/93, BStBl II 1996, 242).
  • BFH, 24.07.1972 - II R 35/70

    Erbrecht - Festsetzung der Erbschaftsteuer - Bereicherung - Vergleich der

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Ob das im Vergleich Vereinbarte auch das Ergebnis eines zivilrechtlichen Urteils über das streitige Erbrecht hätte sein können, ist unerheblich (BFH-Urteil vom 24. Juli 1972 II R 35/70, BStBl II 1972, 886).
  • BFH, 01.02.1961 - II 269/58 U

    Annahme eines erbschaftssteuerlich maßgebebenden Erbvergleichs bei Gewährung

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 11.10.1957 - III 139/56 U

    Erbschaftssteuerliche Behandlung eines Erbvergleiches - Steuerliche

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BayObLG, 30.12.1999 - 1Z BR 174/98

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Für die Auslegung sind insbesondere auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände heranzuziehen, sofern sie einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck im Testament gefunden haben (vgl. BayObLG vom 30.12.1999 1 ZBR 174/98, ZEV 2000, S. 197 sowie Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl., RdNrn.
  • BFH, 26.06.1957 - II 139/56 U

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Anerkennung eines Pferdeversicherungsvereins

    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Bei einem Erbvergleich, bei dem es wie hier um die vertragliche Einigung zur Beseitigung von Streit oder Ungewissheit über erbrechtliche Verhältnisse geht, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, die Besteuerung so vorzunehmen, als ob der Erblasser durch Vergütung von Todes wegen eine entsprechende Regelung getroffen hätte (vgl. RFH-Urteil vom 14. Juli 1938, RStBl 1938, 857, BFH-Urteile vom 11. Oktober 1957 II 139/56 U, BStBl III 1957, 447 und vom 1. Februar 1961 II 269/56 U, BStBl III 1961, 133 sowie Meincke, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 27 zu § 3 ; Moench, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Anm. 50 ff zu § 3 , Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , Anm. 80 ff zu § 3 und Kapp/Ebeling, ErbStG , 11. Aufl., Anm. 54 ff zu § 3; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • FG München, 15.06.1989 - 10 K 10022/85
    Auszug aus FG München, 16.08.2000 - 4 K 1340/97
    Der Vermögensanfall richtet sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, d. h., nach dem, was die Klin, tatsächlich aufgrund des Vergleichs erhalten hat, nicht nach der von den einzelnen Erbprätendenten vertretenen Rechtsposition (s. FG München. Urteil vom 15. Juni 1989 10 K 10022/85, EFG 1989; 64; s. auch Meincke, ErbStG , 11. Aufl., § 3 Anm. 27).
  • BFH, 24.11.2004 - II B 71/03

    Testamentsauslegung

    Die --mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmende-- Auffassung des FG, das Testament sei --trotz Vorliegens eines Erbscheins-- ohne Einschränkung "entsprechend dem wahren Willen der Erblasserin" auszulegen, wird auch deutlich durch die ausdrückliche Bezugnahme auf seine frühere Entscheidung vom 16. August 2000 4 K 1340/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 146).
  • FG München, 26.03.2003 - 4 K 3467/01

    Maßgeblichkeit des Erbscheins bei der Erbschaftsteuer; Erbschaftsteuer

    Urteil des erkennenden Senats vom 16. August 2000 4 K 1340/97, EFG 2001, 146 (mit weiteren Hinweisen) bei einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung diese Umstände in der Testamentsurkunde ihren Ausdruck gefunden haben müssen.
  • FG München, 26.03.2003 - 4 K 3476/01

    Vom Erbschein abweichende Auslegung von Testamenten bei der ErbSt

    Urteil des erkennenden Senats vom 16. August 2000 4 K 1340/97, EFG 2001, 146 (mit weiteren Hinweisen) bei einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung diese Umstände in der Testamentsurkunde ihren Ausdruck gefunden haben müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht