Rechtsprechung
FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/2000 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht; Schenkung unter Lebenden; Besteuerung einer Zuwendung ohne Berücksichtigung eines für den Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs; Gemischte Schenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1
Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Nutzungsvorbehalt - Späterer Verzicht auf Nießbrauchsrecht
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/2000
- BFH, 17.03.2004 - II R 3/01
Papierfundstellen
- DB 2001, 511
- EFG 2001, 148
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.04.1989 - II R 37/87
Besteuerung einer Auflagenschenkung
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Nach der eindeutigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 12.4. 1989 II R 37/87, BStBl II 1989, 524, und vom 21.10.1981 II R 176/78, BStBl II 1982, 83), der die Finanzverwaltung erst mit dem gleichlautenden Ländererlaß vom 9.11.1989 (BStBl I 1989, 445) gefolgt sei, hätte die auf den Kapitalwert des Nießbrauchs entfallende Schenkungsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zinslos gestundet werden müssen. - BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Berücksichtigung früherer Erwerbe
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Auch im umgekehrten Fall der Zuwendung eines Nutzungsrechts, dem der steuerbare Erwerb des Nutzungsobjekts innerhalb des in § 14 ErbStG genannten Zeitraums nachfolgt, kann die anfallende Schenkungsteuer insgesamt höher sein, als sie bei sofortiger Zuwendung des Nutzungsgegenstands entstanden wäre vgl. BFH-Urteil vom 7.10.1998 II R 64/96, BStBl II 1999, 25). - BFH, 21.10.1981 - II R 176/78
Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Nach der eindeutigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 12.4. 1989 II R 37/87, BStBl II 1989, 524, und vom 21.10.1981 II R 176/78, BStBl II 1982, 83), der die Finanzverwaltung erst mit dem gleichlautenden Ländererlaß vom 9.11.1989 (BStBl I 1989, 445) gefolgt sei, hätte die auf den Kapitalwert des Nießbrauchs entfallende Schenkungsteuer gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zinslos gestundet werden müssen. - BFH, 13.05.1998 - II R 60/95
Erwerb von Todes wegen bei Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Die zugewendete Bereicherung muß allerdings aus dem Vermögen des Zuwendenden stammen (vgl. BFH-Urteil vom 13.5. 1998 II R 60/95, BFH/NV 1998, 1485 ). - FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97
Verzicht auf ein Nutzungsrecht als freigebige Zuwendung; Eintreten einer …
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Dem steht entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (…Meincke, ErbStG , 12. Aufl., § 25 Rn. 15, Ziegeler, Der Betrieb - DB - 1998, 1056) nicht entgegen, daß der Verzicht auf das vorbehaltene Nießbrauchsrecht hinsichtlich der Zuwendung des nießbrauchsbelasteten Vermögens zugleich zur Beendigung einer nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ausgesprochenen Stundung der Schenkungsteuer für diesen vorausgegangenen Erwerb führen kann und die Belastung mit dem Nießbrauch bei Festsetzung der Schenkungsteuer für diesen ersten Erwerb gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ohne Berücksichtigung geblieben ist oder hätte bleiben müssen (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22.5. 1998 4 K 1502/97, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 1998, 405;… Gebel, a. a. O., § 25 Rn. 49 sowie Moench, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1998, 632).
- BFH, 17.03.2004 - II R 3/01
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 148 veröffentlicht. - FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01
Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem …
f) Der Senat kann nicht auf die den Urteilen anderer Finanzgerichte zugrunde liegenden Sonderfälle abstellen, sei es dass dort versehentlich entgegen § 25 ErbStG der Nießbrauchswert von vornherein vom Schenkungswert abgezogen worden war (vgl. o.a. Urteil des FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, EFG 2001, 148) oder sei es dass der nach § 25 ErbStG gestundete Betrag zahlungsverjährt war (vgl. o.a. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, DStRE 1998, 168, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, ZEV 1998, 405 mit krit. Anm. Meincke).