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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00   

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https://dejure.org/2001,13269
FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00 (https://dejure.org/2001,13269)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.09.2001 - 1 K 661/00 (https://dejure.org/2001,13269)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. September 2001 - 1 K 661/00 (https://dejure.org/2001,13269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite und Abschluss mehrerer Verträge; Voraussetzungen eines objektiv engen sachlichen Zusammenhangs zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite und Abschluss mehrerer Verträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerlicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Zusammenwirken mehrerer Personen auf der Veräußererseite und Abschluss mehrerer Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.10.1999 - II R 3/97

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Das abgestimmte Verhalten ist für die Erwerber durch die Anzeige in der Zeitung objektiv erkennbar (BFH, Urt. v. 27.10.1999 - II R 3/97 - BFH/NV 2000, S. 883 ).

    Nach der im Steuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BFH, Urt. v. 27.10.1999, a.a.O.) ändert dies nichts daran, daß der Käufer ein Grundstück in bebautem Zustand erwirbt, da er sich hinsichtlich der Bebauung bereits gebunden hat.

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Bei einem objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten ist der für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand mit der Folge, daß zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen (bebauten) Zustand zu erwerben, gehören (BFH, Urt. v. 27.10.1999 - II R 17/99 - BStBl. II 2000, S. 34).
  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Ein derartiger enger objektiver Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Gebäudeerrichtungsvertrag kann in den Fällen vorliegen, in denen der Erwerber spätestens mit dem Abschluß des Grundstückskaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei war, zum anderen aber auch dann, wenn dem Erwerber auf Grund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (BFH, Urt. v. 15.03.2000 - II R 34/98 - BFH/NV 2000, S. 1241).
  • BFH, 12.03.1997 - II R 84/94

    Erbbaurecht an einem Grundstück mit noch zu errichtendem Gebäude als Gegenstand

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Erforderlich ist vielmehr stets, daß das Zusammenwirken und abgestimmte Verhalten, gerichtet auf Abschluß beider Verträge, auf einer Abrede zwischen Grundstückseigentümer und Gebäudeerrichter beruht (BFH, Urt. v. 12.03.1997 - II R 84/94 - BFH/NV 1997, S. 706).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/91

    Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuerveranlagung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Dies führte nicht dazu, daß die Kläger hinsichtlich der bereits feststehenden Bebauung wieder völlig frei geworden wären (vgl. zu dieser Voraussetzung: BFH, Urt. v. 10.08.1994 - II R 29/91 - BFH/NV 1995, S. 260).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 47/91

    Einbeziehung des Entgelts für ein Gebäude in die Grunderwerbsteuer bei Erwerb

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2001 - 1 K 661/00
    Vielmehr reicht es aus, wenn die Verträge aufgrund objektiv erkennbar abgestimmten Verhaltens darauf abzielen, dem Erwerber ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude zu verschaffen (BFH, Urt. v. 27.07.1994 - II R 47/91 - BFH/NV 1995, S. 259).
  • BFH, 31.03.2004 - II R 62/01

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1566 veröffentlichten Urteil zur Begründung aus: Der Grundstückskaufvertrag vom 10. April 1999 und der Werkvertrag vom 8. Mai 1999 stünden in einem objektiv engen Zusammenhang.
  • FG Hamburg, 21.01.2002 - III 62/01

    Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks hinsichtlich der Einbeziehung des für

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