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   FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99   

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FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99 (https://dejure.org/2000,7961)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 14 K 185/99 (https://dejure.org/2000,7961)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 14 K 185/99 (https://dejure.org/2000,7961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus einem Bootsverkauf und diesbezügliche tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unrichtiger Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG
    Rechnungsberichtigung

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 597
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.1996 - V R 41/94

    Rechnungsberichtigung ohne Originalrechnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Ein höherer Steuerbetrag im Sinne dieser Vorschrift wird auch ausgewiesen, wenn für eine nichtsteuerbare oder eine steuerfreie Leistung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird (BFH Urteil vom 19. September 1996 V R 41/94, BStBl. II 1999, 249).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 57/94

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage nachträglich mit umsatzsteuerlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers letztendlich mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der vereinnahmten Gegenleistung ergibt (BFH Urteil vom 30. November 1995, V R 57/94, BStBl. II 1996, 206).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.1998 - 2 V 79/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Denn nur der unrichtige Steuerausweis gibt dem Rechnungsaussteller das Recht zur Berichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG und nur der berechtigterweise berichtigende Rechnungsaussteller löst die Berichtigungspflicht des Rechnungsempfängers nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG aus (FG Mecklenburg - Vorpommern, Beschluss vom 26. Februar 1998 2 V 79/97 EFG 1998, 1162).
  • FG Münster, 24.01.1995 - 15 K 1099/93

    Umsatzsteuer - So vermeiden Sie die Nachteile bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Bei bereits entrichteten Entgelten ist deshalb so lange keine Änderung der Bemessungsgrundlage anzunehmen, wie das zuviel gezahlte Entgelt nicht zurückerstattet worden ist (FG Münster Urteil vom 24. Januar 1995 - 15 K 1099/93, EFG 1995, 637).
  • FG Münster, 21.12.1994 - 5 K 553/94
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Hinzukommen muss in diesem Fall noch die tatsächliche Rückgewähr des vereinbarten Minderungsbetrages (vgl. FG Hamburg Urteil vom 30. November 1983 - II 132/80, EFG 1984, 468; FG Münster Urteil vom 21. Dezember 1994 - 5 K 553/94, UR 1995, 310).
  • FG Hamburg, 30.11.1983 - II 132/80
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99
    Hinzukommen muss in diesem Fall noch die tatsächliche Rückgewähr des vereinbarten Minderungsbetrages (vgl. FG Hamburg Urteil vom 30. November 1983 - II 132/80, EFG 1984, 468; FG Münster Urteil vom 21. Dezember 1994 - 5 K 553/94, UR 1995, 310).
  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Das FG bezog sich zur Begründung u.a. auf die Urteile des FG Hamburg vom 30. November 1983 II 132/80 ("Entscheidungen der Finanzgerichte" --EFG-- 1984, 468), des FG Baden-Württemberg vom 30. November 2000 14 K 185/99 (EFG 2001, 597) und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. Mai 2001 Rs. C-86/99, Freemans (Slg. 2001, I-4167, BFH/NV Beilage 2001, 185, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 349) sowie auf Stadie in Rau/Dürrwächter (Umsatzsteuergesetz, § 17 Rz 86, jetzt Rz 111).

    Hinzu kommen muss in diesem Fall noch die tatsächliche Rückgewähr des ursprünglich gezahlten Entgelts (vgl. FG Hamburg, Urteil in EFG 1984, 468; FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2001, 597; Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 17 Rz 111).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Für diese Einschränkung ergibt sich kein Anhaltspunkt im Gesetz (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249; in BFHE 171, 373, BStBl II 1993, 643; Widmann in Plückebaum/Malitzky, UStG, 10. Aufl. § 14c Rz 26/1; Reiss in Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 170, 172; Ruppe, UStG, 3. Aufl., zu § 11 des österreichischen UStG Rz 137; Valentin in EFG 2005, 988; a.A. Stadie in Rau/ Dürrwächter, UStG, 8. Aufl., § 14c Rz 152 ff.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 14 K 185/99, EFG 2001, 597 für den hier allerdings nicht vorliegenden Fall, dass ein Grund für die Berichtigung nicht ersichtlich war).
  • FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16

    Keine Berichtigung einer weder unvollständigen noch unrichtigen Rechnung - keine

    Ist dies nicht der Fall, sind (und waren) die Rechnungen einer Berichtigung nicht zugänglich (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2013 BStBl. II, 2014, 738 und des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 2000, EFG 2001, 597 -598, ebenso im Hinblick auf die auch vorliegend einschlägige Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG a.F. - nunmehr § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG - Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Februar 1998, EFG 1998, 1162 und Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Mai 2002, EFG 2002, 1266 ).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 31/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Umsätze einer selbständig tätigen Einzelfall- und

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 597 abgedruckt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2002 - 3 K 131/00

    Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im

    Ein höherer Steuerbetrag im Sinne des § 14 Abs. 2 liegt auch vor, wenn ein Unternehmer für eine nicht steuerbare Leistung Umsatzsteuer in Rechnung stellt (Finanzgericht Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 30. November 2000, 14 K 185/99, EFG 2001, 597; BFH-Urteil vom 19. September 1996, V R 41/94, BStBl. II 1999, 249).

    Denn eine Vorsteuerberichtigungspflicht des Klägers und hierzu korrespondierend ein Rückforderungsrecht des Beklagten setzt -wie dem Wortlaut des § 14 Abs. 2 UStG eindeutig zu entnehmen ist- voraus, dass der Rechnungsaussteller "einen höheren Steuerbetrag" als er nach dem Gesetz schuldet, gesondert ausgewiesen hat und diesen "höheren Steuerbetrag" berichtigt (mit gleichem Ergebnis: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Februar 1998, 2 V 79/97, EFG 1998, 1162; Finanzgericht Baden-Württemberg. Außensenate Freiburg, Urteil vom 30. November 2000, 14 K 185/99, EFG 2001, 597 die ein Recht zur Berichtigung der Rechnung nur bei Vorliegen eines unrichtigen Steuerausweises annehmen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 6 K 1655/06

    Änderung einer ursprünglichen Umsatzsteuerfestsetzung; Voraussetzungen für einen

    Die Klägerin verwies insoweit auf Urteile des FG Baden-Württemberg vom 30.11.2000, EFG 2001, 597 und des Hessischen FG vom 10.02.2005, EFG 2001, 5, 988. Eine von der Rechtsprechung der Finanzgerichte abweichende Vorgehensweise würde dazu führen, dass der Rechnungsaussteller auf Kosten des Rechnungsempfängers bereichert wäre.
  • FG Niedersachsen, 10.03.2008 - 16 K 482/06

    Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung; Maßgeblichkeit einer tatsächlichen

    Demgegenüber gehen Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 17 Rz. 111; das FG Hamburg, Urteil vom 30. November 1983 II 132/80, EFG 1984, 468 sowie das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 14 K 185/99, EFG 2001, 597 davon aus, dass nur insoweit eine Berichtigung vorzunehmen ist, als es zu einer Rückzahlung des geleisteten Entgelts kommt.
  • FG Hamburg, 16.12.2005 - VII 156/03

    Berücksichtigung von vereinbarten, aber noch nicht erfolgten

    Soll eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach Vereinnahmung des Entgeltes erfolgen, so ist hierfür die tatsächliche Rückgewähr erforderlich (Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG , § 17 Rn.86 m.w.N.; FG Hamburg vom 30.11.1983, II132/80, EFG 1984, 468; FG Baden-Württemberg vom 30.11.2000, 14K 185/99, EFG 2001, 597 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05

    Grundstücksbezogene Leistungen

    Nur der unrichtige Steuerausweis gibt dem Rechnungsaussteller das Recht zur Berichtigung der Rechnung, und nur die berechtigterweise berichtigte Rechnung verpflichtet den Rechnungsempfänger gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 zur Korrektur des Vorsteuerabzugs (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 30. November 2000, 14 K 185/99, EFG 2001, 597).
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7512/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18533
FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7512/97 (https://dejure.org/2000,18533)
FG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2000 - 7 K 7512/97 (https://dejure.org/2000,18533)
FG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2000 - 7 K 7512/97 (https://dejure.org/2000,18533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Zur Frage der unternehmerischen Betätigung einer sog. Einzelfallhelferin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Familienhelferin

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 121/04
    Nur dies entspricht im Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen, denn im Rahmen der Jugendhilfe gilt das Sachleistungsprinzip (vgl. §§ 27 ff SGB VIII - vgl. im Übrigen auch zum Status einer Familienhelferin in Berlin, die vom jeweiligen Bezirksamt für ihre Tätigkeit bezahlt wurde, FG Berlin, Urteil vom 14. November 2000 - 7 K 7512/97 - zitiert nach juris).
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