Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 1183/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang des steuerfrei entnommenen Grund und Bodens bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch einen Landwirt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des steuerfrei entnommenen Grund und Bodens bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung
Papierfundstellen
- EFG 2001, 628
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95
Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 05.10.1999 - 8 K 6/98
Umfang des steuerfrei entnommenen Grund und Bodens bei Abwahl der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 11.05.1999 - 14 K 1080/99
Steuerfreie Entnahme der Betriebswohnung
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- FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 114/02
Abänderung eines Einkommensteuerbescheids; Zu eigenen Wohnzwecken genutzte …
Es hätten die gesamten Gebäude bzw. Gebäudeteile und der gesamte Grund und Boden, die allein aufgrund der vorzunehmenden (fiktiven betrieblichen) Nutzungswertbesteuerung dem "notwendigen" land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugeordnet gewesen seien, nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ohne Ansatz eines Entnahmegewinns in das Privatvermögen überführt werden sollen (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2001, EFG 2001, 628; Revision des Finanzamtes wurde durch BFH-Beschluss vom 29.11.2000 - IV R 20/01 als unbegründet zurückgewiesen).Es soll die Wohnung des Betriebsinhabers und der dazu gehörende Grund und Boden, die bzw. der allein aufgrund der vorzunehmenden (fiktiven betrieblichen) Nutzungswertbesteuerung dem notwendigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugeordnet und zwangsweise gemäß § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 EStG mit gesetzlich vorgegebenen Werten ab dem 1. Juli 1970 in das Betriebsvermögen einzulegen waren, nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ohne Ansatz eines Entnahmegewinns in das Privatvermögen überführt werden können (…Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Loseblattsammlung, Rz. A 171 i; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2001 II 1183/98, EFG 2001, 628).
Aus dem Sinn und Zweck des § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. folgt daher nach Auffassung des Senats desgleichen, dass der Umfang des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens i.S. von § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. ausschließlich danach zu bestimmen ist, welcher Grund und Boden im Zeitpunkt des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen war, d.h. nach dem vom Steuerpflichtigen und seiner Familie bzw. den Altenteilern für Wohnzwecke genutzten Grund und Boden, der in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den begünstigten Wohnungen steht (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2001 II 1183/98, EFG 2001, 628;… Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Loseblattsammlung, Rz. A 171i; Schuh / Burghart / Völlinger, INF 1997, 201; so wohl jedenfalls nach seinem Leitsatz auch BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).
- FG Köln, 09.11.2001 - 7 K 3441/99
Festsetzung der Höhe von gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünften …
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