Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 05.09.2000 - 6 K 2821/97 KE |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kapitalertragsteuer bei fiktiver verdeckter Gewinnausschüttung infolge Gesellschafter-Fremdfinanzierung; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kapitalertragsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung; Gesellschafter-Fremdfinanzierung - Keine Kapitalertragsteuer bei fiktiver verdeckter Gewinnausschüttung infolge Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Kapitalertragsteuer bei fiktiver verdeckter Gewinnausschüttung infolge Gesellschafter-Fremdfinanzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.09.2000 - 6 K 2821/97 KE
- BFH - I R 109/00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 84
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2000 - 6 K 2821/97
Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1998 VIII B 38/98, Deutsches Steuerrecht DStR 1998, 547 m.w.N.).Das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung knüpft insoweit an die Definition der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG an (vgl. BFH in DStR 1998, 1547).
- EuGH, 26.10.1999 - C-294/97
Eurowings Luftverkehr
Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2000 - 6 K 2821/97
Insoweit hat die Klägerin sich insbesondere auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.1999 (Rechtssache C-294/97 - Eurowings) bezogen, sowie auf den Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 24.01.2000 (6 V 6384/99 K), auf dessen in Ablichtung vorgelegten Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. - FG Düsseldorf, 09.05.1990 - 6 K 15/88
Auszug aus FG Düsseldorf, 05.09.2000 - 6 K 2821/97
Diese Problematik besteht im Übrigen nicht nur im Verhältnis der Kapitalgesellschaft zu dem nicht anrechnungsberechtigten Gesellschafter, sondern auch im Verhältnis zu dem anrechnungsberechtigten (vgl. Urteil des Senats vom 09.05.1990 6 K 15/88 K,H, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1991, 147, 148).
- FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 181/05
Kapitalertragssteuerpflichtigkeit von Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen; …
Zudem sei es auch grundsätzlich umstritten, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8a KStG überhaupt zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG führen könne (vgl. Wassermeyer, DStR 2004, 749; FG Düsseldorf, FR 2001, 79).Nun heiße es: "sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen." Diese Änderung sei erkennbar Reaktion auf die Entscheidung des FG Düsseldorf (Urteil vom 05. September 2000, 6 K 2821/97 KE, DStRE 2000, 1318) zu § 8a KStG a.F. gewesen.
- FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2007 - 1 K 1865/06
Bewertung einer als verdeckte Gewinnausschüttung geltenden Zinszahlung an einen …
Gegen den Haftungsbescheid richtete sich der am 22. Dezember 2003 erhobene Einspruch, der sich inhaltlich mit einem Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05. September 2000, 6 K 2821/97 KE, EFG 2001, 84, ausschließlich gegen die Feststellungen aus dem Prüfvermerk Nr. 1 (§ 8a Abs. 1 KStG / DM Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) richtete, soweit das Jahr 1999 betroffen war.Der Senat folgt dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05. September 2000, 6 K 2821/97 KE, EFG 2001, 84, und ist der Auffassung, dass verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nur solche Leistungen einer Kapitalgesellschaft an den Anteilseigner sind, denen eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zugrunde liegt.
- FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 183/05
Kapitalertragssteuerpflichtigkeit von Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen; …
Zudem sei es auch grundsätzlich umstritten, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8a KStG überhaupt zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG führen könne (vgl. Wassermeyer, DStR 2004, 749; FG Düsseldorf, FR 2001, 79).Nun heiße es: "sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen." Diese Änderung sei erkennbar Reaktion auf die Entscheidung des FG Düsseldorf (Urteil vom 05. September 2000, 6 K 2821/97 KE, DStRE 2000, 1318) zu § 8a KStG a.F. gewesen.
- BFH, 18.03.2009 - I R 13/08
Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a KStG 1999 ist ein …
Dass das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 5. September 2000 6 K 2821/97 KE (EFG 2001, 84) ebenso entschieden hatte wie im Streitfall die Vorinstanz, rechtfertigt keine abweichende Einschätzung, weil die Klägerin ihre diesbezüglichen Pflichten bereits zuvor --im Jahre 1999-- verletzt hat. - FG Berlin, 26.01.2001 - 7 B 8348/00
Gesellschafter-Fremdfinanzierung europarechtskonform?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 16.02.2001 - 3 B 3280/00
Haftung für Kapitalertragsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen; Zurechnung …
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