Rechtsprechung
FG Berlin, 23.07.2002 - 1 K 1358/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 1; GrEStG § 1 Abs. 2a
Grunderwerbsteuer wegen Gesellschafterbeitritt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuer wegen Gesellschafterbeitritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 23.07.2002 - 1 K 1358/99
- BFH, 20.10.2004 - II R 54/02
- BFH, 24.01.2005 - II R 54/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1473
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81
gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis …
Auszug aus FG Berlin, 23.07.2002 - 1 K 1358/99
Eine analoge Anwendung der genannten Vorschrift kommt ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen Grundstücksgesellschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um mit Hilfe der verfügbaren rechtlichen Konstruktionsmöglichkeiten Grundvermögen außerhalb des Grundbuchs und ohne förmliche Zwänge beweglicher verlagern zu können (vgl. hierzu statt vieler Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 31. Januar 19983, II ZR 288/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 1110 sowie Ulmer / Löbbe, Zur Anwendbarkeit des § 313 BGB im Personengesellschaftsrecht, Deutsche Notarzeitung - DNotZ - 1998, 711, 718 ff.). - BFH, 08.08.2000 - II B 134/99
Beteiligung eines Treuhänders am Vermögen der Gesamthand i.S.v. §§ 5 , 6 GrEStG
Auszug aus FG Berlin, 23.07.2002 - 1 K 1358/99
Auch bei den von der Klägerin in diesem Zusammenhang beispielhaft genannten Treuhandverhältnissen folgt der Bundesfinanzhof ausdrücklich nicht der Verwaltungsauffassung, sondern knüpft an die zivilrechtlichen Vorgaben an, wonach stets der Treuhänder dinglich Gesamthandsberechtigter ist und nicht der Treugeber (vgl. BFH, Beschluss vom 8. August 2000, II B 134/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 66 ).
- BFH, 20.10.2004 - II R 54/02
Grunderwerbsteuer: Beachtung der zivilrechtlichen Grundsätze über fehlerhafte …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1473 veröffentlicht.