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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97   

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https://dejure.org/2000,11233
FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97 (https://dejure.org/2000,11233)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.2000 - VII 16/97 (https://dejure.org/2000,11233)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 2000 - VII 16/97 (https://dejure.org/2000,11233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Die Annahme eines Gewerbebetriebs sei aber dann nicht ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige eine "Grundstücksbearbeitung" vorgenommen habe (BFH vom 24.1. 1996 X R 255/93, BStBl. II 1996, 303).

    Die Tätigkeit müsse ihrem wirtschaftlichen Kern nach derjenigen eines Bauunternehmers bzw. Bauträgers entsprechen (BFH vom 24.1. 1996 BStBl. II 1996, 303, 305).

    Der Hinweis des Finanzamts auf das "Supermarkturteil" (BFH o. a. BStBl. II 1996, 303) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Beträgt z. B. der Zeitabstand nur zwei Jahre, so sind an die Widerlegung der von Anfang an gegebenen zumindestens bedingten Veräußerungsabsicht strenge Anforderungen zu stellen (BFH o. a. BStBl. II 1996, 303).

    Denn die Bebauung von zwei Grundstükken mit jeweils einem Supermarkt und anschließender Veräußerung stelle sich als gewerbliche Wertschöpfung nach Art. eines Bauunternehmers und nicht als Fruchtziehung aus zu erhaltenden Vermögenswerten dar (BFH vom 24.1. 96 X R 255/93 BStBl. II, 303).

    Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Großen Senats (Vorlagebeschluß des 10. Senats des BFH a. a. 0. BStBl. II 1998, 332) war Gewerblichkeit schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH bejaht worden (vgl. Reiß in Kirchhof a. a. 0. m. w. N.), wenn weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden bzw. wenn Großobjekte in eigener Regie errichten wurden (BFH a. a. 0. BStBl. II 1996, 303 und BFH vom 14.1. 1998 X R 1/96 BStBl. II, 346).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Wird daher ein Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen an einen einzigen Erwerber veräußert, so fehlt es in der Regel an einer nachhaltigen Betätigung (BFH vom 22.4. 1998 X R 17/96 BFH/NV 1998, 1467 ).

    Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Verkäufer im Bau- und Immobilienbereich tätig ist und sich aus anderen Umständen ergibt, daß noch weitere Grundstücksgeschäfte zumindest geplant sind (BFH a. a. 0. BFH/NV 1998, 1467 m. w. N.).

    Bei Grundstücksgeschäften liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor, wenn mehrere Objekte veräußert werden oder eine Veräußerung zumindest geplant ist (BFH a. a. 0. BFH/NV 1998, 1467 ).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Großen Senats (Vorlagebeschluß des 10. Senats des BFH a. a. 0. BStBl. II 1998, 332) war Gewerblichkeit schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH bejaht worden (vgl. Reiß in Kirchhof a. a. 0. m. w. N.), wenn weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden bzw. wenn Großobjekte in eigener Regie errichten wurden (BFH a. a. 0. BStBl. II 1996, 303 und BFH vom 14.1. 1998 X R 1/96 BStBl. II, 346).

    Er hat mit grundstücksbearbeitenden Tätigkeiten eine Wertsteigerung erzielt, die nicht mehr als bloße Frucht einer verwaltendenden Nutzung vorhandenen Vermögens bewertet werden kann (BGH a. a. 0. BStBl. II 1998, 346).

  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Der Anlaß zum Verkauf sagt nämlich als solcher noch nichts darüber aus, ob nicht der Steuerpflichtige auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine bedingte Verkaufsabsicht hatte (BFH vom 23.2. 1998 X B 136/97 BFH/NV 1998, 1084).

    Selbst wenn die Veräußerung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten, einer nicht vorhersehbaren Notsituation oder anderer subjektiver Beweggründe veranlaßt wird, ist damit eine bedingte Verkaufsabsicht nicht ausgeschlossen (BFH a. a. 0. BFH/NV 1998, 1084 und Reiß in Kirchhof, EStG , § 15 Rn. 115).

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Der 10. Senat des BFH hat für den Fall der Errichtung von Wohnobjekten die Frage dem Großen Senat vorgelegt (BFH vom 29.10.1997 X R 183/96 BStBl II 1998, 332).

    Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Großen Senats (Vorlagebeschluß des 10. Senats des BFH a. a. 0. BStBl. II 1998, 332) war Gewerblichkeit schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH bejaht worden (vgl. Reiß in Kirchhof a. a. 0. m. w. N.), wenn weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden bzw. wenn Großobjekte in eigener Regie errichten wurden (BFH a. a. 0. BStBl. II 1996, 303 und BFH vom 14.1. 1998 X R 1/96 BStBl. II, 346).

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Objekt im Sinne der sogenannten Drei-Objekt-Grenze kann auch ein Mehrfamilienhaus sein (BFH a. a. 0. BFH/NV 2000, 1032 sowie BFH vom 18.5. 1999 I R 118/97 BStBl. II 2000, 28).

    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall von dem der Entscheidung des BFH (a. a. 0. BStBl. II 2000, 28) zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der BFH entschieden hat, daß eine private Vermögensverwaltung nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß Großbauten oder Gewerbebauten veräußert werden.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Nach den Ausführungen des Großen Senats des BFH (Beschluß vom 3.7. 1995, BStBl. II 1995, 617) sei die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung dann überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung im Vordergrund stehe.

    Insoweit müßten nach der Rechtsprechung des BFH (vom 3.7. 1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617) auch objektiv nachweisbare Drucksituationen wie z. B. negative Vermietungssituation berücksichtigt werden.

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Tritt die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i. S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund, so wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten (ständige Rechtsprechung des BFH vgl. z. B. Urteil vom 15.3. 2000 X R 130/97 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1032 m. w. N.).

    Objekt im Sinne der sogenannten Drei-Objekt-Grenze kann auch ein Mehrfamilienhaus sein (BFH a. a. 0. BFH/NV 2000, 1032 sowie BFH vom 18.5. 1999 I R 118/97 BStBl. II 2000, 28).

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    In jedem Fall habe er nicht mehr als drei Objekte veräußert, Diese "Drei-Objektgrenze" gelte auch dann, wenn die veräußerten Gebäude vom Steuerpflichtigen nicht gekauft, sondern errichtet worden seien (BFH vom 20.11.1990 VIII R 15/87 BStBl. II 1991, 345 und vom 11.3. 1992 XI R 17/90 BStBl. II 1992, 1007).

    In steuerlicher Bedeutung wird hier nur ein einheitliches Wirtschaftsgut, nämlich die eine Einheit bildende Wohnung übertragen (BFH vom 11.3. 1992 XI R 17/1990 BStBl. II, 1007).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
    Der BFH hat im Revisionsverfahren auch die Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats (BFH v. 10.12.2001 - GrS 1/98, STEUER-TELEX 2002, 178) zu berücksichtigen ("Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze").
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei

  • BFH, 26.03.1999 - X B 155/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; 5-Jahres-Zeitraum

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 530.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15631
FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99 (https://dejure.org/2002,15631)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2002 - 5 K 1048/99 (https://dejure.org/2002,15631)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 5 K 1048/99 (https://dejure.org/2002,15631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Abzug der vom Arbeitgeber übernommenen, steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellenden Schuldzinsen nach § 10e Abs. 6a EStG; Keine Begünstigung nach § 10h EStG für den in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses stehenden Ausbau einer Einliegerwohnung; Nachweis der ...

  • datenbank.nwb.de

    Abzug der vom Arbeitgeber übernommenen, steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellenden Schuldzinsen nach § 10e Abs. 6a EStG; - Keine Begünstigung nach § 10h EStG für den in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einfamilienhauses stehenden Ausbau einer Einliegerwohnung; - Nachweis ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.10.1998 - X R 129/97

    Wohnungsüberlassung nach § 10 h EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Nicht begünstigt ist mithin die Schaffung einer Wohnung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes selbst (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BStBl II 1999, 135).

    Der Ausschluss von Neubauten ist deshalb auch sachlich gerechtfertigt (vgl. BStBl II 1999, 135).

  • BFH, 10.09.1996 - IV B 76/94

    Erforderliche Angaben zum Anlaß der Bewirtung

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Allgemein gehaltene Angaben, wie "Kontaktpflege", "Kundenpflege", "Geschäftsfreundebewirtung" oder "Kundenbewirtung", sind nicht geeignet, den Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder eine Geschäftsbeziehung erkennen zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1996 IV B 76/94, BFH/NV 1997, 218 m.w.N.).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Sofern im Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BStBl. II 1998, 563, unter Ziffer 3 der Entscheidungsgründe darauf abgestellt wird, dass eine Steuerbegünstigung eine Belastung durch eigene Aufwendungen erfordere, bezieht der Bundesfinanzhof diese Aussage im folgenden darauf, dass eine Belastung des Steuerpflichtigen mit den vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen bereits durch die Steuerbefreiung dieser Mittel berücksichtigt werde.
  • BFH, 28.05.1998 - X R 32/97

    Vorkostenabzug bei steuerfreien Zinszuschüssen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Maßgeblich hierbei ist der Rechtsgedanke des § 3 c EStG , der eine doppelte steuerliche Begünstigung ausschließen will (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BStBl II 1998, 565 und vom 28. Mai 1998 X R 30/96, nicht veröffentlicht; ebenso zur alten Rechtslage der Begünstigung nach § 21 Abs. 2: BFH-Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92, BStBl II 1993, 784).
  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Maßgeblich hierbei ist der Rechtsgedanke des § 3 c EStG , der eine doppelte steuerliche Begünstigung ausschließen will (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BStBl II 1998, 565 und vom 28. Mai 1998 X R 30/96, nicht veröffentlicht; ebenso zur alten Rechtslage der Begünstigung nach § 21 Abs. 2: BFH-Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92, BStBl II 1993, 784).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 30/96

    Einfamilienhaus - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Finanzierungskosten - Darlehen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99
    Maßgeblich hierbei ist der Rechtsgedanke des § 3 c EStG , der eine doppelte steuerliche Begünstigung ausschließen will (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 1998 X R 32/97, BStBl II 1998, 565 und vom 28. Mai 1998 X R 30/96, nicht veröffentlicht; ebenso zur alten Rechtslage der Begünstigung nach § 21 Abs. 2: BFH-Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92, BStBl II 1993, 784).
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