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FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 12 K 421/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Frage der steuerlichen Anerkennung der Vermietung einer Wohnung durch eine Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts an den Ehegatten eines Gesellschafters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Wohnung durch eine Grundstücks-GbR an den Ehegatten eines Gesellschafters? - Gesonderte und einheitlicher Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vermietung an Ehegatten einer GbR-Gesellschafterin
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 12 K 421/00
- BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
Papierfundstellen
- EFG 2002, 533
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.01.1999 - IX R 17/95
Vermietungseinkünfte bei Miteigentum
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- BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte
Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 533 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die aus der Vermietung der Wohnung im EG erzielten Einkünfte seien lediglich A und C zu jeweils einem Drittel zuzurechnen. - FG Niedersachsen, 29.04.2003 - 11 K 118/98
Einheitlich und gesonderte Feststellung bei Nutzung durch Miteigentümer bzw. …
Nach Auffassung des FG Münster (Urteil vom 6. Februar 1995 4 K 4456/92 F, EFG 1996, 235), des FG Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Juni 2001 12 K 421/00, EFG 2002, 533) und des Niedersächsischen FG (Urteil vom 20. Juli 2000 14 K 280/97, EFG 2001, 336, Revision eingelegt: Az. IX R 83/00) kommt eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht in Betracht, wenn der Vermietungsvorgang, soweit er auf den nutzenden Miteigentümer oder Gesellschafter entfällt, eine Umqualifizierung erfährt, denn der Vermietungsvorgang stellt sich bei diesem Miteigentümer oder Gesellschafter in Höhe seines Miteigentumsanteils bzw. ideellen Anteils an der Gesamthand als "Eigennutzung" dar. - FG Hamburg, 31.07.2002 - I 89/00
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für selbstgenutzte Wohnung bei Einkünften …
Auch die zivilrechtliche Frage des ideellen Eigentums ändert hieran nichts, weil auch in einem Fall mehrerer Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung der Eigentumsanteil des Einzelnen in der Regel ideell ist und sich nicht auf bestimmte Teile des Objekts bezieht (BFH, Urteil vom 08.08.1990 IX R 122/86, BStBl. II 1991, 171; vgl. auch FG Baden Württemberg, Urteil vom 27.06.2001 12 K 421/00, EFG 2002, 533 f.).