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   FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98   

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https://dejure.org/2001,9091
FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98 (https://dejure.org/2001,9091)
FG München, Entscheidung vom 13.02.2001 - 8 K 5129/98 (https://dejure.org/2001,9091)
FG München, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 8 K 5129/98 (https://dejure.org/2001,9091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere Außendienstmitarbeiter betreuenden Verkaufsleiters mit nicht unerheblicher eigener Auswärtstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere Außendienstmitarbeiter betreuenden Verkaufsleiters mit nicht unerheblicher eigener Auswärtstätigkeit; Das häusliche Büro eines Verkaufsleiters, der 13 Außendienstmitarbeiter zu betreuen hat, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere Außendienstmitarbeiter betreuenden Verkaufsleiters mit nicht unerheblicher eigener Auswärtstätigkeit - Das häusliche Büro eines Verkaufsleiters, der 13 Außendienstmitarbeiter zu betreuen hat, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
    Die einschränkende Typisierung soll nicht gelten, wenn die betrieblich oder beruflich genutzten Räume ein besonderes Gewicht für die Betriebsführung haben, weil sie den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit bilden (vgl. BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BStBl II 2000.162 unter II 2 c).
  • FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99
    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11. November 1998, EFG 1999, 223 ; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999, EFG 1999, 329 ; des FG Hamburg vom 23. November 1999, EFG 2000, 357; Wacker in Blümich Komm. Zum EStG § 4 RZ.
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.1999 - 1 K 169/97

    Arbeitszimmer eines angestellten Versicherungsvertreters

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11. November 1998, EFG 1999, 223 ; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999, EFG 1999, 329 ; des FG Hamburg vom 23. November 1999, EFG 2000, 357; Wacker in Blümich Komm. Zum EStG § 4 RZ.
  • FG München, 17.06.1998 - 11 K 3220/97

    Abzugsfähigkeit von anteiliger Miete zzgl. Nebenkosten für ein häusliches Büro

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11. November 1998, EFG 1999, 223 ; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999, EFG 1999, 329 ; des FG Hamburg vom 23. November 1999, EFG 2000, 357; Wacker in Blümich Komm. Zum EStG § 4 RZ.
  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

    Auszug aus FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG München vom 17. Juni 1998, EFG 1998, 1315; des FG Köln vom 11. November 1998, EFG 1999, 223 ; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999, EFG 1999, 329 ; des FG Hamburg vom 23. November 1999, EFG 2000, 357; Wacker in Blümich Komm. Zum EStG § 4 RZ.
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Das Finanzgericht (FG) hingegen erkannte die geltend gemachten Aufwendungen mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 611 abgedruckten Gründen in voller Höhe an.
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99

    Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der

    Nach der überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Schmidt EStG § 4 Rz. 594 ff., § 19 Rz. 60) und auch der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. die Nachweise im Urteil des FG München vom 13. Februar 2001, Az.: 8 K 5129/98, EFG 2002, 611) beinhaltet der Begriff deshalb sowohl qualitative als auch quantitative Elemente.

    Denn das zeitliche Verhältnis von An- und Abwesenheit in einem Arbeitszimmer sagt in der Regel wenig über den die Tätigkeit prägenden Mittelpunkt aus (vgl. FG München vom 13. Februar 2001, Az.: 8 K 5129/98, a. a. O.; FG Niedersachsen vom 13. Dezember 2001, Az.: 10 K 606/98, a. a. O. m. w. N.).

  • FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters;

    Dabei sind nicht nur quantitative (z. B. Zeitdauer der Tätigkeit im Arbeitszimmer), sondern vorrangig auch qualitative Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 8. August 2000 4 K 169/99, EFG 2000, 1314 , Rev. BFH VI R 147/00; des FG München vom 13. Februar 2001 8 K 5129/98, EFG 2002, 611, Rev. BFH VI R 104/01; und des Niedersächsischen FG vom 13. Dezember 2001 10 K 606/98, EFG 2002, 609 , Rev. BFH VI R 28/02).

    Aber selbst wenn der Kläger den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit in seinem "häuslichen Arbeitszimmer" verbringen würde, was dem Senat nicht glaubhaft erscheint, so wäre doch die Außendiensttätigkeit (...) für den Beruf des Klägers als angestellter Verkaufsleiter (ohne ihm unterstellte Mitarbeiter, wodurch sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von jenem des Urteils des FG München in EFG 2002, 611 unterscheidet) typisch und prägend, weil sie den Kernbereich seiner beruflichen Tätigkeit ausmacht und letztlich seinen beruflichen Erfolg garantiert (qualitativer Aspekt).

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