Rechtsprechung
FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 4391/01 GrE |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Änderungsbescheids zur Grunderwerbsteuer; Voraussetzungen des Entfallens einer Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein steuerbefreiter Grundstücksübergang auf eine Gesamthand bei Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf eine neugegründete Gesellschaft - Wahrung der Festsetzungsfrist nur bei (späterem) Zugang des Bescheids
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuer/Verfahren: - Kein steuerbefreiter Grundstücksübergang auf eine Gesamthand bei Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf eine neugegründete Gesellschaft - Wahrung der Festsetzungsfrist nur bei (späterem) Zugang des Bescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 4391/01 GrE
- BFH, 25.06.2003 - II R 20/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 799
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Niedersachsen, 30.03.1999 - VII (III) 529/90
Änderung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach einer Erhöhung der …
Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 4391/01
Auch habe das Niedersächsische Finanzgericht in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 30.03.1999 (VII (III) 529/90) in einer gleich gelagerten Sache eines anderen Finanzamtes die Klage, mit der ebenfalls die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz begehrt worden sei, als unbegründet zurückgewiesen.Ergänzend wird auf die den Beteiligten bekannten Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen rechtskräftigen, nicht veröffentlichtem Urteil vom 30. März 1999 (VII (III) 529/90) verwiesen, das in der Grunderwerbsteuerakte abgeheftet ist.
- BFH, 06.06.2001 - II R 47/98
Wahrung der Festsetzungfrist durch Absendung des Bescheids?
Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 4391/01
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. Senates des BFH (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001, II R 47/98, BFHE 195, 32, BStBl. II 2001, 695 m. w. N. auch für die Gegenmeinung). - BFH, 30.07.1993 - II R 16/92
Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheids auf Grund abgelaufener …
Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 4391/01
Hinsichtllich der Fragen und Umstände, die zur Versagung einer ansonsten nach § 5 Grunderwerbsteuergesetz angezeigten Steuervergünstigung führen können, liegt ebenfalls keine Anzeigeplfichtverletzung vor, da eine derartige Anzeige gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1995, II R 16/92, BFH/NV 1996, 357).
- BFH, 25.06.2003 - II R 20/02
Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung eines Gesamthänders
Dazu verwies das FG mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 799 veröffentlichten Urteil auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juni 2001 II R 47/98 (BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695). - FG Münster, 09.10.2002 - 10 K 7713/00
Abgabenordnung: - Wahrung der Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO
Der Senat folgt damit der Rechtsansicht des 2. Senats des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 6.06.2001, II R 47/98, BFHE 195, 32, BStBl II 2001, 695 m.w.N. auch für die Gegenmeinung; ebenso: Finanzgericht Münster, Urteile vom 20.03.2002 8 K 3586/00 E, EFG 2002, 798 und 8 K 4391/01 GrE, EFG 2002, 799).