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   FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99   

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https://dejure.org/2001,11268
FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99 (https://dejure.org/2001,11268)
FG Köln, Entscheidung vom 31.07.2001 - 8 K 5236/99 (https://dejure.org/2001,11268)
FG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 8 K 5236/99 (https://dejure.org/2001,11268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer: - Begriff des "häuslichen" Arbeitszimmers und Maßstab der Mittelpunktsbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der Abzugsbeschränkung auf 2400,- DM; Bestehen eines räumlichen Zusammenhangs; Anmietung zu auschließlich beruflichen Zwecken; Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen; Grundsatz der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 809
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Als häuslich sind Arbeitsräume dann anzusehen, wenn es sich um einen zur Wohnung gehörenden, aber vom übrigen Wohnbereich abgetrennten Raum handelt, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl II 1989, 421; vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BStBl II 1994, 468; vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 und vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFH/NV 2000, 272; ebenso FinVerw.

    Es bildet i.d.R. eine nicht trennbare bauliche Einheit mit dem Wohnteil (Broudré, DStR 1995, 1733) und gehört damit grundsätzlich zum privaten Bereich eines Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BStBl II 1994, 468).

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 5 K 298/97

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Umfang der Gestattung des Steuerabzuges

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Das FG Baden-Württemberg habe mit Urteil vom 17.6.1998, EFG 1998, 1390, entschieden, der Begriff der "Häuslichkeit" eines Arbeitszimmers erfordere, daß dieses sich im Wohnbereich befinde.

    Jedenfalls ist der unmittelbare räumliche Zusammenhang zu der selbstgenutzten Wohnung dann nicht mehr gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen innerhalb desselben Mehrfamilienhauses gelegenen, von seiner Mietwohnung getrennten Raum mit einem eigenen Mietvertrag zur beruflichen Nutzung anmietet (ebenso Hartz/Meeßen/Wolf a.a.O., Anm. 56; Schmidt/Drenseck, § 19 EStG Anm. 60; Schmidt/Heinicke, § 4 EStG Anm. 591; Finanzgericht München, Urteil vom 16. August 1995 1 K 3831/91, EFG 1996, 220; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 1998 5 K 298/97, EFG 1998, 1390; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Anm. 567e; Seifert in Korn, § 4 EStG Rz. 1092.

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Zwar ist mit dem BFH (Urteil v. 21. November 1997 VI R 4/97, BStBl II 1998, 351) davon auszugehen, daß bei einem Lehrer das häusliche Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, weil die eigentliche Lehrertätigkeit in der Schule ausgeübt wird und nur dort ausgeübt werden kann.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Bei einer Ausdehnung der gesetzlichen Neuregelung auf außerhäusliche Arbeitszimmer würde die gesetzliche Neuregelung das Gegenteil dessen bedeuten, was das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluß vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a., BVerfGE 99, 216, 243) vom Gesetzgeber gefordert hat: "Das rechtsstaatliche Gebot der Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit der Steuerlasten und die Besteuerungsgleichheit fordern eine Einfachheit und Klarheit der gesetzlichen Regelung".
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht in einer ersten Entscheidung zu dieser Thematik die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bejaht hat (Beschluß vom 7.12.1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297; BStBl II 2000, 162).
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Eine Auslegung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG im Sinne einer Ausdehnung auf außerhäusliche Arbeitszimmer würde nach Ansicht des Senats gegen das mit Verfassungsrang ausgestattete (weil aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende; vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Dezember 1965 1 BvR 571/60, BVerfGE 19, 253; vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343 und vom 23. Oktober 1986 2 BvL 7-8/84, BVerfGE 73, 388) Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung verstoßen.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Eine Auslegung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG im Sinne einer Ausdehnung auf außerhäusliche Arbeitszimmer würde nach Ansicht des Senats gegen das mit Verfassungsrang ausgestattete (weil aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende; vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Dezember 1965 1 BvR 571/60, BVerfGE 19, 253; vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343 und vom 23. Oktober 1986 2 BvL 7-8/84, BVerfGE 73, 388) Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung verstoßen.
  • BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96

    Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Als häuslich sind Arbeitsräume dann anzusehen, wenn es sich um einen zur Wohnung gehörenden, aber vom übrigen Wohnbereich abgetrennten Raum handelt, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl II 1989, 421; vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BStBl II 1994, 468; vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 und vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFH/NV 2000, 272; ebenso FinVerw.
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Als häuslich sind Arbeitsräume dann anzusehen, wenn es sich um einen zur Wohnung gehörenden, aber vom übrigen Wohnbereich abgetrennten Raum handelt, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BStBl II 1989, 421; vom 27. Juli 1993 VIII R 67/91, BStBl II 1994, 468; vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701; vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 und vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFH/NV 2000, 272; ebenso FinVerw.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
    Eine Auslegung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG im Sinne einer Ausdehnung auf außerhäusliche Arbeitszimmer würde nach Ansicht des Senats gegen das mit Verfassungsrang ausgestattete (weil aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende; vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Dezember 1965 1 BvR 571/60, BVerfGE 19, 253; vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343 und vom 23. Oktober 1986 2 BvL 7-8/84, BVerfGE 73, 388) Gebot der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung verstoßen.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BFH, 20.10.1983 - IV R 175/79

    Steuergesetze - Analogieschluß - Rechtssicherheit

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

  • BFH, 27.07.1993 - VIII R 67/91

    Urteil - Unwirksamkeit - Revision - Verfahrensmängel

  • FG München, 16.08.1995 - 1 K 3831/91

    Einkommensteuer; Abgrenzung häusliches und außerhäusliches Arbeitszimmer

  • FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99

    Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten

  • BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 809 veröffentlichten Gründen statt.
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