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   FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96   

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FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96 (https://dejure.org/2002,6097)
FG Köln, Entscheidung vom 22.02.2002 - 10 K 7501/96 (https://dejure.org/2002,6097)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 10 K 7501/96 (https://dejure.org/2002,6097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 910
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.04.2000 - VI R 148/97

    Kinderfreibetrag; Übertragung

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    b) Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit nach, so darf der ihm zustehende Kinderfreibetrag ohne seine Zustimmung auch dann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn sein Beitrag zum Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist (BFH-Beschluss vom 12. April 2000 VI R 148/97, BFH/NV 2000, 1194 m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1996 - III R 94/93

    Übertragung des Kinderfreibetrags - Änderung des Steuerbescheids - Zustimmung des

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    Er wirkt nachträglich auf die Steuerschuld ein, weil er der Tatbestandsverwirklichung - dem Eltern-Kind-Verhältnis während des Veranlagungszeitraums - zeitlich nachfolgt und somit auf den Steueranspruch, zurückwirkt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 94/93, BFHE 181, 458, BFH/NV 1997, 104).
  • BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96

    Übertragung eines Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    So ist es kein Ausnahmefall, dass bei zivilrechtlichen Streitigkeiten um die Höhe des Kindesunterhalts der dem unterhaltspflichtigem Elternteil zustehende Kinderfreibetragsanteil mit einbezogen wird, um die Unterhaltsstreitigkeit endgültig zu schlichten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BFHE 184, 60, BStBl II 1998, 329 und BGH-Urteil vom 3. April 1996 XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894).
  • BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98

    Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    Ist im finanzgerichtlichen Verfahren streitig, ob der Kinderfreibetrag von einem auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG zu übertragen oder ob die Übertragung des Kinderfreibetrags zu Recht erfolgt ist, liegt kein Fall der notwendigen Beiladung vor (§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFH/NV 2001, 1508).
  • BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95

    Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zum Quasi-Splitting

    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    So ist es kein Ausnahmefall, dass bei zivilrechtlichen Streitigkeiten um die Höhe des Kindesunterhalts der dem unterhaltspflichtigem Elternteil zustehende Kinderfreibetragsanteil mit einbezogen wird, um die Unterhaltsstreitigkeit endgültig zu schlichten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BFHE 184, 60, BStBl II 1998, 329 und BGH-Urteil vom 3. April 1996 XII ZR 86/95, NJW 1996, 1894).
  • FG Hamburg, 31.03.1993 - VI 206/91
    Auszug aus FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
    Wird der Verzicht auf den Kinderfreibetragsanteil deutlich erklärt, und ergeben sich aus den Umständen der Erklärungsabgabe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger nicht auf den ihm zustehenden Kinderfreibetragsanteil verzichten wollte, so ist von einer wirksam Übertragung auszugehen (FG Hamburg, Urteil vom 31. März 1993 VI 206/91, EFG 1994, 43 für die Verzichtserklärung der einfachem Brief gegenüber dem Finanzamt der Kindesmutter m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02

    Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des

    In der Sache wies das FG die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 910 veröffentlichten Gründen ab, da die für die Übertragung des Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil erforderliche Erklärung aus den Verzichtsbekundungen des Klägers Frau A gegenüber entnommen werden könne und es Sache des Klägers gewesen wäre, einen möglicherweise abweichenden Willen gegenüber dem FA rechtzeitig richtigzustellen.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02

    Beiladung im Revisionsverfahren; Zurückverweisung

    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 910 veröffentlichten Gründen ab, ohne Frau A an dem finanzgerichtlichen Verfahren zu beteiligen.
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 82/03

    Widerruf der Zustimmung zur Übertragung des Haushaltsfreibetrags

    c) Mit der vorliegenden Entscheidung präjudiziert der Senat nicht die Revision über die Entscheidung des FG Köln, dass die Zustimmung zur Übertragung des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EStG nicht gegenüber dem FA erfolgen müsse und es ausreiche, wenn die Erklärung gegenüber dem anderen Elternteil beispielsweise im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits erfolge (Urteil vom 22. Februar 2002 10 K 7501/96, EFG 2002, 910; Revision VI R 38/02).
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