Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über Aussetzungszinsen: Verknüpfung der Aussetzung mit dem Folgebescheid trotz ernstlicher Zweifel am Grundlagenbescheid, Festsetzung der Aussetzungszinsen vor endgültiger Erledigung des Verfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheides; Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer innerhalb der Festsetzungsfrist; Bedingung der endgültigen Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzungszinsen; Zinsbescheid; Rechtsbehelf - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheides; Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer innerhalb der Festsetzungsfrist; Bedingung der endgültigen Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den ...
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1217
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.07.1994 - X R 33/91
Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01
Aus dieser Gesetzesformulierung folgt, dass die teilweise oder vollständige Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs nicht nur den Umfang der Verzinsungspflicht bestimmt, sondern auch tatbestandliche Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt Aussetzungszinsen festgesetzt werden können (BFH, Urteil vom 18. Juli 1994 X R 33/91, BFHE 175, 294, BStBl II 1995, 4).Hat das FA die Dauer der Aussetzung mit dem Ausgang des Verfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid verknüpft, so entsteht der Anspruch auf die Aussetzungszinsen auch dann - erst - mit der endgültigen Erledigung dieses Verfahrens, wenn die zur Aussetzung führenden ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit allein den Feststellungsbescheid betreffen (BFH, Urteil vom 18. Juli 1994 X R 33/91, a.a.O.).
- BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92
Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01
Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78 (BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263;… Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78
Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01
Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78 (BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263;… Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 22.01.1988 - III B 134/86
Klärung der Frage, ob durch Erlaß eines Einkommensteuerbescheides …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01
Endgültig keinen Erfolg hat der Rechtsbehelf insbesondere dann, wenn er durch unanfechtbare Entscheidung abgewiesen oder vom Rechtsbehelfsführer zurückgenommen worden ist (BFH, Beschluss vom 22. Januar 1988 III B 134/86, BFHE 152, 212, BStBl II 1988, 484). - BFH, 15.09.1992 - VIII R 20/89
Festsetzungsverjährung bei fehlendem Wirksamwerden eines Steuerbescheides aber …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2003 - 1 K 126/01
Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78 (BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- FG Nürnberg, 13.12.2006 - V 124/06
Berechnung von Aussetzungszinsen
Das Finanzamt hat die Dauer der Aussetzung mit dem Ausgang des Verfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid verknüpft, damit entsteht der Anspruch auf die Aussetzungszinsen auch erst mit der endgültigen Erledigung dieses Verfahrens, wenn die zur Aussetzung führenden ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit endgültig erfolglos geblieben sind (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 21. April 1003, 1 K 126/01, EFG 2003, 1217).