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   FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99 F   

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https://dejure.org/2002,5383
FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99 F (https://dejure.org/2002,5383)
FG Münster, Entscheidung vom 25.04.2002 - 3 K 5694/99 F (https://dejure.org/2002,5383)
FG Münster, Entscheidung vom 25. April 2002 - 3 K 5694/99 F (https://dejure.org/2002,5383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Örtliche Zuständigkeit bei Bedarfswertfeststellung: - Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1458
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.06.1994 - II R 120/91

    Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrStG muß für

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99
    Bei Wertfeststellungen in den Fällen des § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG sei nach h.M. stets nur ein Bescheid durch das örtlich zuständige FA zu erlassen; der Kl. beruft sich für seine Auffassung auf Dietz/Foß/Weis, GrEStG, § 17 Rdnr. 6; Pahlke/Franz, GrEStG, 2. Aufl. 1999, § 17 Rdnr. 6; Hofmann, GrEStG, 7. Aufl. 2001, § 17 Rz. 11; Boruttau, GrEStG, 14. Aufl. 1997, § 17 Rz. 31 und auf das BFH-Urteil vom 15.06.1994 II R 120/91, BStBl II 1994, 819.

    Soweit sich der Kl. auf die sog. h.M. in den Kommentierungen zum GrEStG und auf das BFH-Urteil vom 15.06.1994 (II R 120/91, BStBl II 1994, 819) beruft, wird darauf hingewiesen, dass das BFH-Urteil zur alten Rechtslage ergangen ist, d.h. vor Inkrafttreten der Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 01.01.1997.

  • FG Münster, 12.06.2002 - 8 K 3618/01
    Auszug aus FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99
    Der Senat hat die Akten des beim 8. Senat des FG Münster anhängigen Verfahrens wegen Grunderwerbsteuer (8 K 3618/01 GrE) beigezogen.
  • BFH, 20.10.2004 - II R 27/03

    Grunderwerbsteuer: Grundstückswertfeststellungen in Fällen des § 17 Abs. 2 und 3

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1458 veröffentlicht.
  • FG Münster, 12.06.2002 - 8 K 3618/01

    Bindungswirkung der Bedarfswertfeststellung nach § 138 BewG für die gesonderte

    In dem daraufhin unter dem Aktenzeichen 3 K 5694/99 F geführten Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster, mit dem die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Dortmund-Ost für diese Feststellung gerügt wurde, erging am 25.04.2002 ein klageabweisendes Urteil.
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