Rechtsprechung
FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes ; Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte; Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Lagefinanzamt)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts
- rechtsportal.de
Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Örtliche Zuständigkeit bei Bedarfswertfeststellung: - Gesonderte Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Grunderwerbsteuer wegen Anteilsvereinigung; Zuständigkeit des Lagefinanzamts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99 F
- BFH, 20.10.2004 - II R 27/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1458
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.06.1994 - II R 120/91
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrStG muß für …
Auszug aus FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99
Bei Wertfeststellungen in den Fällen des § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG sei nach h.M. stets nur ein Bescheid durch das örtlich zuständige FA zu erlassen; der Kl. beruft sich für seine Auffassung auf Dietz/Foß/Weis, GrEStG, § 17 Rdnr. 6; Pahlke/Franz, GrEStG, 2. Aufl. 1999, § 17 Rdnr. 6; Hofmann, GrEStG, 7. Aufl. 2001, § 17 Rz. 11; Boruttau, GrEStG, 14. Aufl. 1997, § 17 Rz. 31 und auf das BFH-Urteil vom 15.06.1994 II R 120/91, BStBl II 1994, 819.Soweit sich der Kl. auf die sog. h.M. in den Kommentierungen zum GrEStG und auf das BFH-Urteil vom 15.06.1994 (II R 120/91, BStBl II 1994, 819) beruft, wird darauf hingewiesen, dass das BFH-Urteil zur alten Rechtslage ergangen ist, d.h. vor Inkrafttreten der Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 01.01.1997.
- FG Münster, 12.06.2002 - 8 K 3618/01
Auszug aus FG Münster, 25.04.2002 - 3 K 5694/99
Der Senat hat die Akten des beim 8. Senat des FG Münster anhängigen Verfahrens wegen Grunderwerbsteuer (8 K 3618/01 GrE) beigezogen.
- BFH, 20.10.2004 - II R 27/03
Grunderwerbsteuer: Grundstückswertfeststellungen in Fällen des § 17 Abs. 2 und 3 …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1458 veröffentlicht. - FG Münster, 12.06.2002 - 8 K 3618/01
Bindungswirkung der Bedarfswertfeststellung nach § 138 BewG für die gesonderte …
In dem daraufhin unter dem Aktenzeichen 3 K 5694/99 F geführten Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster, mit dem die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Dortmund-Ost für diese Feststellung gerügt wurde, erging am 25.04.2002 ein klageabweisendes Urteil.