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   FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01   

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https://dejure.org/2002,16086
FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01 (https://dejure.org/2002,16086)
FG Berlin, Entscheidung vom 07.10.2002 - 1 K 1096/01 (https://dejure.org/2002,16086)
FG Berlin, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 1 K 1096/01 (https://dejure.org/2002,16086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmter Sachverhalt im Sinne der Abgabenordnung bei sukzessiver Tatbestandsverwirklichung; Anspruch auf Erlass eines erneuten Steuerfestsetzungsbescheides; Erwerbstatbestand einer wesentlichen Änderung des Gesellschafterbestandes; Verbindliche und abschließende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 1
    Bestimmter Sachverhalt im Sinne des § 174 AO bei sukzessiver Tatbestandsverwirklichung in Fällen des § 1 Abs. 2 a GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmter Sachverhalt im Sinne des § 174 AO bei sukzessiver Tatbestandsverwirklichung in Fällen des § 1 Abs. 2 a GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 44/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01
    Zu § 174 AO hat der BFH in mehreren Urteilen, u. a. vom 2. Mai 2001 VIII R 44/00, BStBl II 562, 563 ausgeführt: "Der Begriff des bestimmten Sachverhaltes ist ... nicht auf eine einzelne steuererhebliche Tatsache oder ein einzelnes steuerrechtlich bedeutsames Merkmal beschränkt sondern erfasst den einheitlichen, für diese Besteuerung maßgeblichen Sachverhaltskomplex".
  • BFH, 06.09.1995 - XI R 37/95

    Auch bei bewußt herbeigeführten widerstreitenden Steuerfestsetzungen kommt eine

    Auszug aus FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Streitfall nicht vergleichbar dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH vom 6. September 1995 XI R 37/95 (BStBl II 1996, 148 ) zugrunde lag.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 5/94

    Keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG bei einer unentgeltlichen

    Auszug aus FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01
    Im Anschluss an einen Erörterungstermin hat die Klägerin mit einem Schriftsatz vom 2. Oktober 2002 (Bl. 97 ff. der Streitakte) ergänzend ausgeführt, dass der Streitfall gleich gelagert sei dem Sachverhalt, über den der Bundesfinanzhof - BFH - durch Urteil vom 6. September 1995 (BStBl II 1996, 248 ) befunden hat.
  • BFH, 16.02.2005 - II R 59/02

    GrESt: PersG; Änderung des Gesellschafterbestands

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 182 veröffentlicht.
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