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   FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00   

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https://dejure.org/2002,16180
FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00 (https://dejure.org/2002,16180)
FG München, Entscheidung vom 20.11.2002 - 4 K 4038/00 (https://dejure.org/2002,16180)
FG München, Entscheidung vom 20. November 2002 - 4 K 4038/00 (https://dejure.org/2002,16180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 13a Abs. 4 ErbStG setzt einen unmittelbaren Erwerb der Beteiligung vom Schenker voraus; Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 13a Abs. 4 ErbStG setzt einen unmittelbaren Erwerb der Beteiligung vom Schenker voraus - Schenkungsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Begünstigung beim Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2003, 970
  • EFG 2003, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00
    Sonderbetriebsvermögen kann nur zusammen mit dem Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, steuerbegünstigt übertragen werden (s. BFH-Urteil vom 20.03.2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441, 443).
  • BFH, 22.09.1982 - II R 61/80

    Schenkung - Grundstück

    Auszug aus FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00
    Der bloße mittelbare Zusammenhang, dass anstelle des Vaters der Kläger Komplementär wurde, stellt keinen Erwerb in diesem Sinn dar, zumal die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Klägers dem ErbStG fremd ist (s. BFH-Urteil vom 22.09.1982 II R 61/80, BStBl II 1983, 179, 180).
  • FG München, 12.02.2001 - 4 V 4616/00

    Zum Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG; § 13 a Abs. 2 ErbStG ,

    Auszug aus FG München, 20.11.2002 - 4 K 4038/00
    Mit Beschluss vom 12.02.2001 hat der Senat im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung Az. 4 V 4616/00 den Antrag des Klägers abgelehnt.
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Das Urteil, in dem das FG die Klage im Übrigen auch mangels Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger als unbegründet erachtete, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 475 veröffentlicht.
  • FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 1261/06

    Anwenbarkeit der Steuervergünstigung des § 13a Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

    Unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut sowie auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 20.11.2002 (4 K 4038/00) und das BFH-Urteil vom 20.03.2002 (II R 53/99 BStBl. II 2002, 441) verblieb er bei seiner Auffassung, dass die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen ohne den dazu gehörigen Mitunternehmeranteil nicht begünstigungsfähig sei.
  • FG München, 12.02.2001 - 4 V 4616/00

    Zum Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG; § 13 a Abs. 2 ErbStG ,

    Streitig ist im Hauptsacheverfahren 4 K 4038/00, ob dem ASt der Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und der Bewertungsabschlag nach § 13 a Abs. 2 ErbStG zusteht (§ 13 a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ).
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