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   FG Düsseldorf, 07.11.2002 - 8 K 790/00 VERK   

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https://dejure.org/2002,9013
FG Düsseldorf, 07.11.2002 - 8 K 790/00 VERK (https://dejure.org/2002,9013)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2002 - 8 K 790/00 VERK (https://dejure.org/2002,9013)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2002 - 8 K 790/00 VERK (https://dejure.org/2002,9013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 Nr. 5; FSHG NW § 9 Abs. 1
    Tanklöschfahrzeug; Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; Feuerwehr; Dienstleistungsfeuerwehr - Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Tanklöschfahrzeug eines Unternehmens, das Brandschutzdienstleistungen anbietet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Tanklöschfahrzeug eines Unternehmens, das Brandschutzdienstleistungen anbietet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 804
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 04.05.1999 - 8 K 3849/96

    Befreiung von Feuerwehrfahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer; Erwerb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2002 - 8 K 790/00
    Er ist unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 04.05.99 (Az: 8 K 3849/96 Verk) der Ansicht, die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG seien nicht gegeben.

    Das Tatbestandsmerkmal "Feuerwehrdienst" wird im Allgemeinen in Anlehnung an die landesgesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Aufgaben von Feuerwehren bestimmt (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, § 3, Rdn. 39; Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.02.1996 13 K 2253/94 Kfz, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1996, 944; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 07.04.1998 VII 108/96, nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 04.05.1999 8 K 3849/96 Verk, nicht veröffentlicht).

    Die Revision wird - wie im Urteil vom 04.05.1999 8 K 3849/96 Verk - erneut gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.

  • FG Hamburg, 07.04.1998 - VII 108/96

    Befreiung von der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer bei Benutzung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2002 - 8 K 790/00
    Das Tatbestandsmerkmal "Feuerwehrdienst" wird im Allgemeinen in Anlehnung an die landesgesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Aufgaben von Feuerwehren bestimmt (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, § 3, Rdn. 39; Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.02.1996 13 K 2253/94 Kfz, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1996, 944; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 07.04.1998 VII 108/96, nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 04.05.1999 8 K 3849/96 Verk, nicht veröffentlicht).
  • FG Münster, 15.02.1996 - 13 K 2253/94
    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2002 - 8 K 790/00
    Das Tatbestandsmerkmal "Feuerwehrdienst" wird im Allgemeinen in Anlehnung an die landesgesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Aufgaben von Feuerwehren bestimmt (vgl. Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, § 3, Rdn. 39; Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.02.1996 13 K 2253/94 Kfz, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1996, 944; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 07.04.1998 VII 108/96, nicht veröffentlicht; Urteil des Senats vom 04.05.1999 8 K 3849/96 Verk, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 65/02

    Kfz-Steuerbefreiung bei Feuerwehrdiensten privater Unternehmen

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 804 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
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