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   FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/2002   

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FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/2002 (https://dejure.org/2002,9301)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.10.2002 - VI 69/2002 (https://dejure.org/2002,9301)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - VI 69/2002 (https://dejure.org/2002,9301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltszahlungen eines beschränkt Steuerpflichtigen an seine unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau sind einkommensteuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen eines beschränkt Steuerpflichtigen an seine unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau sind einkommensteuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.09.1973 - VIII R 71/69

    Besteuerung von Unterhaltsleistungen durch einen beschränkten Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Diese Schlussfolgerung sei unzutreffend, auch wenn sie so im BFH-Urteil vom 27.9.1973 (BStBl II 1974, 101 ) vertreten werde.

    Darin hat es ausgeführt, das BFH-Urteil vom 7.9.1973 (BStBl II 1974, 101 ), wonach Unterhaltszahlungen, die von einem nicht oder nur beschränkt steuerpflichtigen Geber gewährt werden, beim Empfänger Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG darstellen, sei durch die später geschaffene Regelung in § 22 Nr. 1 a EStG nicht überholt.

    Eine Gleichstellung der Unterhaltsleistungen eines unbeschränkt Steuerpflichtigen mit solchen, die von einem nicht oder beschränkt steuerpflichtigen Geber bezogen werden, ist rechtlich nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 27.9. 1973 VIII R 71/69, BStBl II 1974, 101 ).

    Diese in § 22 Nr. 1 EStG geregelte steuerliche Beurteilung gewährleistet, dass die Unterhaltsleistungen wenigstens einmal im Inland steuerlich erfasst werden (BFH in BStBl II 1974, 101, 102).

    Der erkennende Senat hält die BFH-Rechtsprechung (in BStBl II 1974, 101 ) weiterhin für zutreffend und kann sich der von der Klägerin zitierten einzelnen Mindermeinung, die eine einschränkende Auslegung des § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG befürwortet, nicht anschließen.

    Die vom erkennenden Senat für zutreffend gehaltene Rechtsprechung und Gesetzesauslegung zu § 22 Nr. 1 EStG (vgl. BFH in BStBl II 1974, 101 ) ist entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch die Einführung des § 22 Nr. 1 a EStG ab dem Veranlagungszeitraum 1979 überholt.

  • BFH, 27.11.1959 - VI 172/59 U

    Begriff der wiederkehrenden Zuschüsse - Einkommenssteuerfreiheit wiederkehrender

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Der Zweck der Vorschrift besteht darin, eine doppelte steuerliche Belastung im Inland zu vermeiden, die dadurch eintreten kann, dass die im allgemeinen aus dem steuerpflichtigen Einkommen zu entrichtenden Unterhaltszahlungen beim Geber nicht abzugsfähig sind und beim Empfänger voll besteuert werden (BFH-Urteil vom 27.11.1959 VI 172/59 U, BStBl III 1960, 65 und vom 19.10.1978 VIII R 9/77, BStBl II 1979, 133 ).

    Eine weitergehende Begünstigung des Empfängers von wiederkehrenden Leistungen kann aus der Regelung in § 22 Nr. 1 Satz 2 1. Hs. EStG nicht hergeleitet werden, denn sonst hätte das Gesetz die Steuerfreiheit beim Empfänger nicht von der unbeschränkten Steuerpflicht des Gebers abhängig gemacht (vgl. hierzu auch BFH in BStBl III 1960, 65, 66 am Ende).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Leibrenten unterscheiden sich von den nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbaren wiederkehrenden Bezügen - abgesehen möglicherweise von der Zeitdauer - dadurch, dass die einzelnen Leistungen in gleichbleibender Höhe geschuldet werden, BFH-Urteil vom 15.7.1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78 ).
  • BFH, 29.03.1962 - VI 105/61 U

    Abgrenzung zwischen Unterhaltsvertrag und Leibrentenvertrag nach den Grundsätzen

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Die Tabelle ist deshalb zur Ermittlung eines Ertragsanteils bei wiederkehrenden Bezügen mit schwankender Höhe nicht geeignet (vgl. auch BFH-Urteil vom 29.3. 1962 VI 105/U BStBl III 1962, 304).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    In voller Höhe steuerbare sonstige wiederkehrende Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 EStG liegen vor, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121 unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Das in den Regelungen des § 12 Nr. 2 EStG und § 22 Nr. 1 Satz 2 1. Hs. EStG niedergelegte Korrespondenzprinzip, das die doppelte Besteuerung von wiederkehrenden Leistungen im Inland vermeiden soll, ist weder zwangsläufig noch vollständig (vgl. Wacker in Schmidt EStG , 21. Aufl., § 22 Rdnr. 56 und BFH-Urteil vom 4.4. 1989 X R 14/85, BStBl II 1989, 779 unter 1 b).
  • BFH, 19.10.1978 - VIII R 9/77

    Nach § 844 Abs. 2 BGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gezahlte

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.10.2002 - VI 69/02
    Der Zweck der Vorschrift besteht darin, eine doppelte steuerliche Belastung im Inland zu vermeiden, die dadurch eintreten kann, dass die im allgemeinen aus dem steuerpflichtigen Einkommen zu entrichtenden Unterhaltszahlungen beim Geber nicht abzugsfähig sind und beim Empfänger voll besteuert werden (BFH-Urteil vom 27.11.1959 VI 172/59 U, BStBl III 1960, 65 und vom 19.10.1978 VIII R 9/77, BStBl II 1979, 133 ).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 18/03

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 92.
  • FG Hamburg, 25.04.2003 - VI 67/02

    Erlass von Aussetzungszinsen

    Dem Senat haben je ein Band Einkommensteuerakten (Bd. X) und Klageakten (zu VI 290/99), zwei Bände Rechtsbehelfsakten (Bd. I betr. ESt 1981-1984, Bd. II betr. ESt 1981-1985 und VSt 1.1.1986) sowie die Gerichtsakten des Aussetzungsverfahrens VI 69/02 vorgelegen.
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