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   FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 197/2003   

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https://dejure.org/2004,11561
FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 197/2003 (https://dejure.org/2004,11561)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2004 - IV 197/2003 (https://dejure.org/2004,11561)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2004 - IV 197/2003 (https://dejure.org/2004,11561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlage für die Ermittlung des Ertragswerts beim Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts mittels eines Verkehrswertgutachtens; Qualität und Inhalt eines solchen Wertgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis des Verkehrswertes eines Grundstück im Rahmen der Bedarfswertfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1194
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 13 K 250/99

    Bedarfsbewertung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachteten

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 197/03
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg - 13 K 250/99 - vom 16.12.2002 (EFG 2003, 436 ) könne der Grundbesitzwert nicht aus der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vereinbarten Miete abgeleitet werden.

    Der Vorrang der nachhaltig erzielbaren Miete vor einer zeitweise höheren tatsächlichen Miete entspricht ferner dem in § 146 Abs. 3 BewG festgelegten Grundsatz, dass bei einer Nutzung durch Familienangehörige oder einer Vermietung an Angehörige für die Wertermittlung bebauter Grundstücke die übliche Miete maßgeblich ist (vgl. dazu FG Baden- Württemberg vom 16.12.2002, in EFG 2003, 436 ).

  • BFH, 08.10.2003 - II R 27/02

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 197/03
    Außerdem muss das Gutachten einen Grundstückswert ergeben, der mit den Steuerwerten nach § 146 Abs. 2 - 5 BewG vergleichbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.10.2003 - II R 27/02 -, BStBl II 2004, 179 ).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Auf die "nachhaltig erzielbaren" Einnahmen im Sinne der §§ 16, 17 WertV (bzw. auf die "marktüblich erzielbaren" Erträge im Sinne der §§ 17, 18 ImmoWertV) ist vielmehr auch dann abzustellen, wenn für die Nutzung des Grundstücks vom Üblichen abweichende Entgelte, also etwa über dem Mietspiegel liegende Mieteinnahmen, erzielt werden (s. dazu FG Nürnberg DStRE 2005, 97, 98; vgl. auch §§ 17, 18 ImmoWertV).
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 5 K 604/03

    Kaufpreisaufteilung bei Gebäuden im Privatvermögen nur nach dem Sachwertverfahren

    Ebenso war in dem von den Kl zitierten Urteil des FG Nürnberg vom 1. April 2004 IV 197/2003 (EFG 2004, 1194) nicht die Frage der Kaufpreisaufteilung, sondern die Frage der Verkehrswertermittlung streitig.
  • FG München, 12.10.2011 - 4 K 1840/08

    Feststellung des Grundbesitzwertes für erbschaftsteuerliche Zwecke:

    Der Verkehrswert einer Immobilie wird nicht unbedingt dadurch beeinflusst, dass diese zu günstig oder zu hochpreisig zur Fremdnutzung überlassen worden ist (vgl. auch Finanzgericht Nürnberg Urteil vom 1. April 2004 IV 197/2003, EFG 2004, 1194).
  • FG Thüringen, 08.03.2005 - II 416/03

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe eines Grundbesitzwertes ;

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