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   FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03   

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https://dejure.org/2004,13823
FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03 (https://dejure.org/2004,13823)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - 4 V 2873/03 (https://dejure.org/2004,13823)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 4 V 2873/03 (https://dejure.org/2004,13823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage als Ansparabschreibung ; Voraussetzungen für eine Sammelbuchung bei mehreren gleichartigen Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - § 69 FGO - Gewerbesteuermessbescheid 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) - Gewerbesteuermessbescheid 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03
    Hierzu verweist die Betriebsprüferin auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12.12.2001 ( XI R 13/00, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2002, 385).

    Zwar ist der gesetzlichen Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 EStG nicht zu entnehmen, dass die einzeln zu bildende Rücklage auch zwingend einzeln zu buchen ist (a.A.: s. Leitsatz zum Urteil des BFH vom 12.12.2001, XI R 13/00, a.a.O.; Lambrecht in Kirchhof/Söhn, EStG Kommentar, § 7 g Rz. D 14; BMF, Schreiben vom 25.02.2004, IV A 6 - S 2183b - 1/04, Tz. 15, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 455) Vielmehr erscheint nach Ansicht des Senates eine Sammelbuchung bzw. eine zusammengefasste Buchung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern mit jeweils identischen Anschaffungskosten aus Gründen der Praktikabilität durchaus ebenfalls möglich (anders bei verschiedenartigen Wirtschaftsgütern oder unter einem Sammelbegriff zusammengefassten Wirtschaftsgütern, vgl. Beschluss des Senats vom 06.02.2002, 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1025 ), sofern die weitere in § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG genannte Voraussetzung erfüllt ist.

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03
    Nichts anderes ergebe sich aus dem Urteil des BFH vom 06.03.2003 ( IV R 23/01, Der Betrieb -DB- 2003, 1933 ).

    Er verweist inhaltlich auf die Gründe seiner Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung und ergänzt seinen Vortrag wie folgt: Der Hinweis der Antragstellerin auf das BFH-Urteil vom 06.03.2003 a.a.O. gehe ins Leere.

  • FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung

    Auszug aus FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03
    Zwar ist der gesetzlichen Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 EStG nicht zu entnehmen, dass die einzeln zu bildende Rücklage auch zwingend einzeln zu buchen ist (a.A.: s. Leitsatz zum Urteil des BFH vom 12.12.2001, XI R 13/00, a.a.O.; Lambrecht in Kirchhof/Söhn, EStG Kommentar, § 7 g Rz. D 14; BMF, Schreiben vom 25.02.2004, IV A 6 - S 2183b - 1/04, Tz. 15, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 455) Vielmehr erscheint nach Ansicht des Senates eine Sammelbuchung bzw. eine zusammengefasste Buchung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern mit jeweils identischen Anschaffungskosten aus Gründen der Praktikabilität durchaus ebenfalls möglich (anders bei verschiedenartigen Wirtschaftsgütern oder unter einem Sammelbegriff zusammengefassten Wirtschaftsgütern, vgl. Beschluss des Senats vom 06.02.2002, 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1025 ), sofern die weitere in § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG genannte Voraussetzung erfüllt ist.
  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    Ist indessen --wie auch im vorliegenden Streitfall-- die Anschaffung mehrerer vollkommen gleichartiger Wirtschaftsgüter geplant, so kann nach Auffassung des erkennenden Senats ausnahmsweise eine Sammelbuchung dann für genügend erachtet werden, wenn die Summe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht über den für einen einzelnen Bilanzstichtag in § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG statuierten Höchstbetrag der begünstigten Investitionen (600 000 DM) hinausgeht (vgl. auch FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2004 4 V 2873/03, EFG 2004, 1442; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7g Rz 35, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 K 232/03

    Ansparrücklagen für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - Sammelbuchung -

    Wie der Senat bereits in anderen, ähnlich gelagerten Fällen deutlich gemacht hat (vgl. z.B. den Beschluss vom 13.05.2004, 4 V 2873/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2004, 1442) hält er eine Einzelbuchung aus Gründen der Praktikabilität jedenfalls dann nicht für erforderlich, wenn - wie im Streitfall - mehrfach dieselbe Buchung für gleichartige Wirtschaftgüter (hier: 5 Ford Transit) mit jeweils identischen Anschaffungskosten und identischer Rücklagenhöhe (hier: je 30.000 DM) auszuführen wäre, sofern - wie vorliegend - die voraussichtlichen Anschaffungskosten den in § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG genannten Maximalbetrag nicht übersteigen.
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