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FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht nur bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02
- BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1447
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02
Hat mithin der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu Vermieten, endgültig gefasst, so gelten die Grundsätze des Urteils des BFH in BStBl. II 1998, 771 für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (…BFH a.a.O. Seite 580).
- BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04
Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1447 veröffentlichten Urteil ab. - FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09
Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Wohnungsvermietung …
In diesen Zeitraum fielen auch die Planungen der Aufteilung und der Adoption des L. Gerade die Überlegungen zur Aufteilung und der Beauftragung eines Architekten zur Erstellung einer Teilungserklärung sprächen für eine Veräußerungs- und Übertragungsabsicht, weil die Aufteilung für eine Vermietung nicht erforderlich gewesen wäre (FG Berlin v. 16. März 2004 5 K 8030/02, EFG 2004, 1447).