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   FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02   

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https://dejure.org/2004,32282
FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02 (https://dejure.org/2004,32282)
FG Berlin, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 K 8030/02 (https://dejure.org/2004,32282)
FG Berlin, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 K 8030/02 (https://dejure.org/2004,32282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht nur bei auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1447
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 8030/02
    Hat mithin der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu Vermieten, endgültig gefasst, so gelten die Grundsätze des Urteils des BFH in BStBl. II 1998, 771 für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert (BFH a.a.O. Seite 580).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/04

    Kurzfristige Veräußerung Indiz gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1447 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09

    Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Wohnungsvermietung

    In diesen Zeitraum fielen auch die Planungen der Aufteilung und der Adoption des L. Gerade die Überlegungen zur Aufteilung und der Beauftragung eines Architekten zur Erstellung einer Teilungserklärung sprächen für eine Veräußerungs- und Übertragungsabsicht, weil die Aufteilung für eine Vermietung nicht erforderlich gewesen wäre (FG Berlin v. 16. März 2004 5 K 8030/02, EFG 2004, 1447).
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