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   FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00   

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https://dejure.org/2004,10412
FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00 (https://dejure.org/2004,10412)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - V 284/00 (https://dejure.org/2004,10412)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - V 284/00 (https://dejure.org/2004,10412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 24; EStG § 16
    Kapitalerhöhung in einer Personengesellschaft durch einen der beteiligten Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitalerhöhung in einer Personengesellschaft durch einen der beteiligten Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung von Beteiligungsverhältnissen in einer Personengesellschaft durch Leistung von zusätzlichen Einlagen; Einordnung einer Kapitalerhöhung als Veräußerungsvorgang; Wahlreicht einer Personengesellschaft bezüglich des Wertansatzes des eingebrachten Betriebsvermögens; ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Kapitalerhöhung in einer Personengesellschaft durch einen der beteiligten Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1563
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 57/94

    Erfolgswirksame Auflösung der Minderwerte für Wirtschaftsgüter in negativen

    Auszug aus FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00
    Diese Fortentwicklung der negativen Ergänzungsbilanzen ist nach dem Wortlaut des § 24 UmwStG geboten und verstößt nicht etwa gegen dessen Sinn und Zweck (BFH, Urteil vom 28.09.1995, IV R 57/94, BFHE 179, 84, BStBl II 1996, 68; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG , UmwStG , § 24 UmwStG , Rdnr. 221 ff.; Schlößer in Haritz/Benkert, UmwStG , 2. Aufl., 2000, § 24, Tz. 120).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/95

    Auflösung einer negativen Ergänzungsbilanz

    Auszug aus FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00
    Seinem wirtschaftlichen Gehalt nach ist dieser Vorgang nicht anders zu beurteilen als die Gründung einer Personengesellschaft mit einem - um den eintretenden Gesellschafter - erweiterten Personenkreis (siehe hierzu BFH, Urteil vom 06.07.1999, VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34 m.w.N.; Wacker in Schmidt, EStG , 22. Aufl., § 16 , Rdnr. 562; Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG , UmwStG , 3. Aufl., 2001, § 24 UmwStG , Rdnr. 14; Schlößer in Haritz/Benkert, UmwStG , 2. Aufl., 2000, § 24 Tz. 8; BMF vom 16.06.1978 zum UmwStG 1977, BStBl I 1978, 235, Tz. 72; BMF vom 25.03.1998 zum UmwStG , BStBl I 1998, 267, Tz. 24.01 Buchstabe c zu § 24 UmwStG ; anderer Ansicht Reiß in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 16 , C 152 aus 08/1992; derselbe in Kirchhof, EStG , 3.Aufl., 2003, § 16 Rdnr. 29, § 15 Rdnr. 330).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 26/98

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse: Bewertungswahlrecht

    Auszug aus FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00
    Im Urteil des BFH vom 18.03.1999, IV R 26/98, BStBl II 1999, 604 ist die Beantwortung dieser Frage offen gelassen worden.
  • BFH, 16.01.1996 - VIII B 128/95

    § 48 FGO i. d. F. des Grenzpendlergesetzes (Beschränkung der Klagebefugnis bei

    Auszug aus FG Hamburg, 13.05.2004 - V 284/00
    Die nach Vollbeendigung der KG durch Umwandlung in die Klägerin zu 5 während des Klageverfahrens nunmehr von den Klägern zu 1 bis 4 wegen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zur Einkommensteuer 1990 bis 1993 und von der Klägerin zu 5 wegen des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag 1990 bis 1993 sowie der gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1990 bis 31.12.1993 fortgeführte (siehe hierzu BFH, Urteil vom 16.1.1996, VIII B 128/95, BStBl II 1996, 426 ) zulässige Klage ist mit dem Haupt- und dem Hilfsantrag unbegründet.
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von

    Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1563 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
  • FG Niedersachsen, 27.05.2009 - 7 K 299/05

    Bindung des einbringenden Gesellschafters an die Ausübung des Wahlrechts durch

    Der hierbei gewählte Wertansatz ist endgültig und kann später nicht mehr geändert werden, da es sich bei der Änderung der getroffenen Wahlrechtsausübung nicht um eine zulässige Bilanzänderung, sondern um eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung handelt, die steuerrechtlich unzulässig ist (BFH, Urteil vom 9. April 1981 I R 191/77, BStBl II 1981, 620 ; a.a.O., BStBl II 1994, 458; a.a.O., BStBl II 2006, 847 ; FG Hamburg, Urteil vom 13. Mai 2004 V 284/00, EFG 2004, 1563 ).
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