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   FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99   

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https://dejure.org/2004,13756
FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99 (https://dejure.org/2004,13756)
FG Köln, Entscheidung vom 13.05.2004 - 10 K 1408/99 (https://dejure.org/2004,13756)
FG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 10 K 1408/99 (https://dejure.org/2004,13756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers; Definition des Begriffs des häuslichen Arbeitszimmers; Definition des Begriffs "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" ; Verteilung des Arbeitsmittelpunktes eines Professors auf die Universität ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1755
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.02.2003 - VI R 125/01

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile vom 26. Februar 2003 VI R 125/01, VI R 130/01 und VI R 156/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 72, 74 und 75), der sich der erkennende Senat anschließt, erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient.

    Der Senat definiert im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 125/01, a.a.O.) den Mittelpunkt qualitativ.

  • BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile vom 26. Februar 2003 VI R 125/01, VI R 130/01 und VI R 156/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 72, 74 und 75), der sich der erkennende Senat anschließt, erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient.
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 130/01

    Arbeitszimmer im Hobbyraum als "häusliches" Arbeitszimmer?

    Auszug aus FG Köln, 13.05.2004 - 10 K 1408/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteile vom 26. Februar 2003 VI R 125/01, VI R 130/01 und VI R 156/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 72, 74 und 75), der sich der erkennende Senat anschließt, erfasst die Abzugsbeschränkung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient.
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 39/04

    Häusliches Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses -

    Das Urteil ist in EFG 2004, 1755 abgedruckt.
  • FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Angesichts dessen kann der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit als Hochschulprofessor nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer liegen (so auch: FG München, Urteil vom 26.10.2005 1 K 3540/05, nicht veröffentlicht; Heinicke in Schmidt, EStG, Kommentar, 25. Auflage 2006, § 4 Rdnr. 595; gleiche Auffassung für einen Fachhochschulprofessor: FG Köln, Urteil vom 13.10.2004 10 K 1408/99, EFG 2004, 1755).
  • FG Münster, 05.07.2010 - 15 K 4254/06

    Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen

    Anders als ein herkömmlicher Hochschulprofessor (für den der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit in finanzgerichtlichen Verfahren bereits mehrfach in der Hochschule gesehen wurde, FG Münster, Urteil vom 07.12.2006, 14 K 5248/04 E, EFG 2007, 663; FG München, Urteil vom 26.10.2005, 1 K 3540/05, juris; für einen Fachhochschulprofessor FG Köln, Urteil vom 13.10.2004, 10 K 1408/99, EFG 2004, 1755) hat die Klin. ihren Lehrauftrag in Form von Vorlesungen nicht auch in der Hochschule erfüllt, da die Vorlesungen vollständig durch die für die berufsbegleitenden Verbundstudiengänge charakteristischen und an die Studierenden versandten Studienbriefe ersetzt werden.
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