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   FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01   

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https://dejure.org/2003,10775
FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01 (https://dejure.org/2003,10775)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02.07.2003 - III 1390/01 (https://dejure.org/2003,10775)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - III 1390/01 (https://dejure.org/2003,10775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Auflösung der Ansparrücklage ; Ermittlung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als "Bezüge" des Kindes; Minderung des Gewinns wegen Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge"; Familienleistungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge" - Familienleistungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 bestätigt, dass der Begriff "Einkünfte" der Legaldefinition im § 2 Abs. 2 EStG entspricht.
  • BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99

    Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge

    Auszug aus FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
    Deshalb habe der BFH keine Bezüge hinsichtlich des Versorgungsfreibetrages und des Sparerfreibetrages angenommen, weil dieser Freibetrag bei der Einkommensermittlung abgezogen werde (vgl. BFH vom 26. September 2000 VI R 85/99).
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04

    Kindergeld: Einkünfte, Bezüge, Ansparrücklage

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 346 veröffentlicht.
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