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FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Auflösung der Ansparrücklage ; Ermittlung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als "Bezüge" des Kindes; Minderung des Gewinns wegen Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge"; Familienleistungsausgleich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen "Einkünfte und Bezüge" - Familienleistungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 346
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
Auszug aus FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 bestätigt, dass der Begriff "Einkünfte" der Legaldefinition im § 2 Abs. 2 EStG entspricht. - BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99
Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
Auszug aus FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
Deshalb habe der BFH keine Bezüge hinsichtlich des Versorgungsfreibetrages und des Sparerfreibetrages angenommen, weil dieser Freibetrag bei der Einkommensermittlung abgezogen werde (vgl. BFH vom 26. September 2000 VI R 85/99).
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Kindergeld: Einkünfte, Bezüge, Ansparrücklage
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 346 veröffentlicht.