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   FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02   

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https://dejure.org/2003,17729
FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02 (https://dejure.org/2003,17729)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.2003 - 5 K 386/02 (https://dejure.org/2003,17729)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 5 K 386/02 (https://dejure.org/2003,17729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
    Zur Abgrenzung einer entgeltlichen Anschaffung gegenüber einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung einer entgeltlichen Anschaffung gegenüber einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer untentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Innerer Zusammenhang zwischen der überlassenen Wirtschaftseinheit und der Rentenverpflichtung; Steuerliche Beurteilung einer Gestaltung, in welcher Leistung und Gegenleistung nach ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02
    Die Klägerin kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf den Inhalt des Beschlusses des Großen Senates des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFH/NV 2003, 1480 berufen.
  • BFH, 20.10.1999 - X R 132/95

    Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02
    Eine solche Erbausgleichsregelung hat aber mit dem Leitbild einer Hof- bzw. Betriebsübergabe, bei welcher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Übergebers mit denen des Übernehmers wechselseitig verknüpft werden, nichts zu tun (vgl. BFH, Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BStBl II 2000, 82 und vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 ).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer unentgeltlich überlassen wird und der Übernehmer die vorbehaltenen Versorgungsleistungen aus dem übernommenen Vermögen erbringt (BFH, Urteil vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BStBl II 2002, 646 m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2002 - X R 39/01

    Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.12.2003 - 5 K 386/02
    Eine solche Erbausgleichsregelung hat aber mit dem Leitbild einer Hof- bzw. Betriebsübergabe, bei welcher die wirtschaftlichen Verhältnisse des Übergebers mit denen des Übernehmers wechselseitig verknüpft werden, nichts zu tun (vgl. BFH, Urteile vom 20. Oktober 1999 X R 132/95, BStBl II 2000, 82 und vom 31. Juli 2002 X R 39/01, BFH/NV 2002, 1575 ).
  • BFH, 26.07.2006 - X R 1/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Übergabe eines nicht ausreichend

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 399 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.
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