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   FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98 E   

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https://dejure.org/2002,6276
FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98 E (https://dejure.org/2002,6276)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2002 - 15 K 5219/98 E (https://dejure.org/2002,6276)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2002 - 15 K 5219/98 E (https://dejure.org/2002,6276)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverpflichtung als Gegenleistung aus Übergabe von Geld- und Wertpapiervermögen als dauernde Last; Historischer Inhalt des Rechtsbegriffs der dauernden Last; Übertragung existenzsichernden Vermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen - Sonderausgabenabzug; dauernde Last; Vermögensübergabe; Versorgungsleistung; Schenkung; Geldschenkung; Wertpapierschenkung

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen - Sonderausgabenabzug; dauernde Last; Vermögensübergabe; Versorgungsleistung; Schenkung; Geldschenkung; Wertpapierschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1236
  • EFG 2004, 401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Der Senat folgt dieser Ansicht nicht, sondern schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an, wonach die Schenkung von Geld- oder Wertpapiervermögen nicht zu einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last führt (z. B. BFH, Urteil vom 26.11.1997 - X R 114/94 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 190).

    Nur für diese typischen Fallgestaltungen ist eine steuerliche Privilegierung der Vermögensübergabe nach der gesetzgeberischen Intention vorgesehen (vgl. hierzu: BFH, a.a.O., BStBl II 1998, 190 mit weiteren Nachweisen).

    Diese Privilegierung findet ihre Rechtfertigung in den elementaren Interessen der am Generationen- Nachfolgevertrag Beteiligten (BFH, a.a.O., BStBl II 1998, 190) und stellt auch einen eine Differenzierung rechtfertigenden Grund im Sinne des Art. 3 GG dar, der es erlaubt, andere Vermögensübertragungen - wie die Hingabe von Geld- oder Wertpapiervermögen - steuerlich anders zu behandeln.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Dauernde Lasten sind seit jeher lebenslängliche Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden (BFH- Beschluß vom 15.07.1991 - GrS 1/90 - BStBl 1992, 78).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem Vorlagebeschluß des 10. Senates des Bundesfinanzhofes an den Großen Senat vom 10.11.1999 (X R 48/97 - BStBl II 2000, 188).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 48/98

    Gesellschafterwechsel bei einer KG; Vermögensübergabe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Die Besonderheit dieses Übergabevertrages besteht darin, daß er der folgenden Generation das Nachrücken in eine die Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit ermöglicht und zugleich die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil sichert (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 28.06.2000 - X R 48/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2000, 1468 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 02.12.1998 - X R 48/97

    Kinderbetreuungsaufwand bis einschließlich 1999

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem Vorlagebeschluß des 10. Senates des Bundesfinanzhofes an den Großen Senat vom 10.11.1999 (X R 48/97 - BStBl II 2000, 188).
  • FG Hessen, 25.10.1993 - 3 K 1116/90
    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
    Auch aus Wertpapierbeständen und aus reinem Geldvermögen seien nachhaltig Erträge zu erzielen, die geeignet seien, das Versorungsbedürfnis des Berechtigten zumindest teilweise zu sichern, ohne die Substanz des übertragenen Vermögens angreifen zu müssen (z.B. Strahl in Die Steuerberatung -Stbg - 1996, 263; Engelhardt in Steuer und Wirtschaft - StuW - 1997, 235; Weber-Grellet in Stbg 1998, 14; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.1993 - 3 K 1116/90 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 521).
  • BFH, 01.03.2005 - X R 45/03

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare

    Die Entscheidung des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 401.
  • BFH, 12.09.2007 - X B 18/03

    Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer

    Kläger des Verfahrens 15 K 5219/98 E war auch der Ehemann der Klägerin, Herr C. Nach Auffassung des FG Düsseldorf war durchgreifender Befangenheitsgrund --ausschließlich-- die Tatsache, dass Herr C als ehrenamtlicher Richter dem 15. Senat angehörte.
  • BFH, 05.05.2011 - X B 74/10

    Unwirksamkeit eines unter einer Bedingung erhobenen Ablehnungsantrags - Übersehen

    Parallel zu diesem Billigkeitsverfahren betrieben die Kläger in dieser Sache ein weiteres Klageverfahren wegen der Einkommensteuer 1996 (15 K 5219/98 E; Klageverfahren III).
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