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   FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01 BG   

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FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01 BG (https://dejure.org/2004,8271)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2004 - 11 K 2918/01 BG (https://dejure.org/2004,8271)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 11 K 2918/01 BG (https://dejure.org/2004,8271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Artfortschreibung und Wertfortschreibung; Änderung der Grundstücksart durch Dachausbau und Verlegung einer Einliegerwohnung; Abgrenzung zwischen Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus; Bauliche Trennung zweier Wohneinheiten; Zeitpunkt des Bekanntwerdens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitswert; Artfeststellung; Artfortschreibung; Fehlerbeseitigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Wohnungsbegriff; Bekanntwerden; Fehler; Wertfortschreibung; Rückwirkendes Ereignis; Neue Tatsache - Zeitliche Abgrenzung zwischen "neuem" und "altem" ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitliche Abgrenzung zwischen "neuem" und "altem" Wohnungsbegriff im Bewertungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 962
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Der BFH habe dann in der Entscheidung vom 15.10.1984 (III R 192/83, BStBl. II 1985, 151) einzelne Merkmale dieses Wohnbegriffs enger gefasst (neuer Wohnungsbegriff).

    Grundsätzlich erfordert die Annahme einer Wohnung das Vorhandensein der notwendigen Nebenräume, wie Küche, Toilette und eine besondere Waschgelegenheit (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.1984 III R 192/83, BStBl II 1985, 151 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Ein baulicher Abschluss und ein eigener Zugang wurden bisher nicht als unabdingbares Merkmal angesehen, wenn tatsächlich ein selbstständiger Haushalt in den Räumen geführt wurde und die bauliche Gestaltung eine ungestörte Haushaltsführung zu ließ (alter Wohnungsbegriff) (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1985 III R 31/81, BStBl II 1986, 278 und vom 05.10.1984 III R 192/83, a.a.O.).

    Diese Rechtsprechung hat der BFH in seinem Urteil vom 05.10.1984 (III R 192/83) aufgegeben.

    Es muss ein eigener Zugang bestehen (neuer Wohnungsbegriff) (vgl. BFH-Urteil vom 05.10.1984 III R 192/83, a.a.O.).

    Unerheblich ist, dass das Urteil des Bundesfinanzhof vom 05.10.1984 (III R 192/83) erst nach Bestandskraft des Artfortschreibungsbescheides auf den 01.01.1984 vom 15.06.1984 verkündet wurde.

    Die Verkündung oder Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 05.10.1984 (III R 192/83) führt nicht zum Bekanntwerden des Fehlers (a.A. wohl Rössler/Troll, a.a.O., § 22 Rd.Nr. 78), so dass es dahingestellt bleiben kann, ob das Finanzamt eine auf den 01.01.1985 (nach Verkündung des Urteils) oder auf den 01.01.1986 (nach Veröffentlichung des Urteils) durchzuführende Artfortschreibung mit Wirkung ab dem 01.01.1992 (§ 181 Abs. 5 AO) unmittelbar auf den Stichtag 01.01.1992 durchgeführt hat.

  • BFH, 14.05.1985 - VII R 35/82

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Nach ständiger Rechtsprechung und nach der herrschenden Meinung in der Literatur hat der Beklagte durch die Wertfortschreibung auf den 01.01.1994 zum einen den Einheitswert auf den 01.01.1994 festgestellt und zum anderen negativ festgestellt, dass eine Wertfortschreibung auf einen vorangegangenen Stichtag nicht durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1959 III R 96/58 U, BFHE 68, 386, BStBl III 1959, 150; BFH-Urteil vom 24.04.1985 II S 4/85, BFH/NV 1986, 46 zur Zurechnungsfortschreibung; FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.06.1994 8 K 27/94, EFG 1995, 301 zur Artfortschreibung; Gürsching/Stenger, BewG/VStG Kommentar, § 22 Rd.Nr. 105; Kreutzinger/Lindberg/Schaffener, BewG Kommentar, 1. Auflage, § 22 Rd.Nr. 6).
  • BFH, 24.04.1985 - II S 4/85

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei Stellung des Antrag nach Ablauf der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Nach ständiger Rechtsprechung und nach der herrschenden Meinung in der Literatur hat der Beklagte durch die Wertfortschreibung auf den 01.01.1994 zum einen den Einheitswert auf den 01.01.1994 festgestellt und zum anderen negativ festgestellt, dass eine Wertfortschreibung auf einen vorangegangenen Stichtag nicht durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1959 III R 96/58 U, BFHE 68, 386, BStBl III 1959, 150; BFH-Urteil vom 24.04.1985 II S 4/85, BFH/NV 1986, 46 zur Zurechnungsfortschreibung; FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.06.1994 8 K 27/94, EFG 1995, 301 zur Artfortschreibung; Gürsching/Stenger, BewG/VStG Kommentar, § 22 Rd.Nr. 105; Kreutzinger/Lindberg/Schaffener, BewG Kommentar, 1. Auflage, § 22 Rd.Nr. 6).
  • BFH, 16.01.1959 - III 96/58 U

    Rechtskräftige Wertfortschreibung auf einen Stichtag und spätere

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Nach ständiger Rechtsprechung und nach der herrschenden Meinung in der Literatur hat der Beklagte durch die Wertfortschreibung auf den 01.01.1994 zum einen den Einheitswert auf den 01.01.1994 festgestellt und zum anderen negativ festgestellt, dass eine Wertfortschreibung auf einen vorangegangenen Stichtag nicht durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1959 III R 96/58 U, BFHE 68, 386, BStBl III 1959, 150; BFH-Urteil vom 24.04.1985 II S 4/85, BFH/NV 1986, 46 zur Zurechnungsfortschreibung; FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.06.1994 8 K 27/94, EFG 1995, 301 zur Artfortschreibung; Gürsching/Stenger, BewG/VStG Kommentar, § 22 Rd.Nr. 105; Kreutzinger/Lindberg/Schaffener, BewG Kommentar, 1. Auflage, § 22 Rd.Nr. 6).
  • FG Düsseldorf, 16.06.1997 - 11 K 3286/93

    Bewertung; fehlerbeseitigende Artfortschreibung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    § 173 AO ist eine Berichtigungsvorschrift, deren Anwendbarkeit nach ihrem Wortlaut ("Steuerbescheide sind aufzuheben und zu ändern") voraussetzt, dass - bezogen auf den streitigen Stichtag (01.01.1992) - schon ein früherer Einheitswertbescheid ergangen ist, der auf den gleichen Stichtag wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen zu ändern ist (vgl. FG-Düsseldorf Urteil vom 16.06.1997 11 K 3286/93 BG, EFG 1997, 1295).
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 8 K 27/94
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Nach ständiger Rechtsprechung und nach der herrschenden Meinung in der Literatur hat der Beklagte durch die Wertfortschreibung auf den 01.01.1994 zum einen den Einheitswert auf den 01.01.1994 festgestellt und zum anderen negativ festgestellt, dass eine Wertfortschreibung auf einen vorangegangenen Stichtag nicht durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1959 III R 96/58 U, BFHE 68, 386, BStBl III 1959, 150; BFH-Urteil vom 24.04.1985 II S 4/85, BFH/NV 1986, 46 zur Zurechnungsfortschreibung; FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.06.1994 8 K 27/94, EFG 1995, 301 zur Artfortschreibung; Gürsching/Stenger, BewG/VStG Kommentar, § 22 Rd.Nr. 105; Kreutzinger/Lindberg/Schaffener, BewG Kommentar, 1. Auflage, § 22 Rd.Nr. 6).
  • BFH, 20.09.2000 - II R 7/99

    BewR, Begriff des EFH bzw. ZFH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Damit war die Wohnung des Klägers gegenüber der Einliegerwohnung baulich nicht abgeschlossen, so dass das Grundstück nur eine Wohnung enthielt (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.2000 II R 7/99, BFH/NV 2001 428 und vom 24.04.1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370).
  • BFH, 11.03.1998 - II R 5/96

    Fehlerhafte Wertansätze bei der Einheitswertfeststellung auf Grund

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Da die Fortschreibung zur Fehlerbeseitigung und die Fortschreibung wegen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse nach ständiger Rechtsprechung selbstständig nebeneinander stehen (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.1998 II R 5/96, BFH/NV 1998, 1070; Rössler/Troll, BewG Kommentar, § 22 Rd.Nr. 82 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), kann eine Fortschreibung die alleine auf einem Fehler beruht, nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 und 4 Nr. 2 BewG erfolgen.
  • BFH, 25.10.1985 - III R 31/81

    Zur Abgrenzung Ein-/Zweifamilienhaus; Anwendung der neuen Rechtsprechung nur auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Ein baulicher Abschluss und ein eigener Zugang wurden bisher nicht als unabdingbares Merkmal angesehen, wenn tatsächlich ein selbstständiger Haushalt in den Räumen geführt wurde und die bauliche Gestaltung eine ungestörte Haushaltsführung zu ließ (alter Wohnungsbegriff) (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1985 III R 31/81, BStBl II 1986, 278 und vom 05.10.1984 III R 192/83, a.a.O.).
  • BFH, 24.04.1991 - II R 106/89

    Bewertung eines Wohngrundstücks als abgeschlossene Wohneinheit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 2918/01
    Damit war die Wohnung des Klägers gegenüber der Einliegerwohnung baulich nicht abgeschlossen, so dass das Grundstück nur eine Wohnung enthielt (vgl. BFH-Urteil vom 20.09.2000 II R 7/99, BFH/NV 2001 428 und vom 24.04.1991 II R 106/89, BFH/NV 1992, 370).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 35/86
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 8 K 51/03

    Durchführung einer berichtigenden Artfortschreibung

    Das Bekanntwerden erfordert nach dem Wortsinn des § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG eine positive Kenntnis des Fehlers im Einzelfall bzw. das positive Erkennen, dass im Einzelfall möglicherweise ein Fehler vorliegt (FG Düsseldorf Urteil vom 12. Februar 2004 11 K 2918/01 BG, EFG 2004, 962).

    Nach der Finanzrechtsprechung führt z. B. die Verkündung oder Veröffentlichung einer Entscheidung des BFH nicht zum Bekanntwerden eines Fehlers i. S. des § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG (vgl. FG Düsseldorf Urteil vom 12. Februar 2004 11 K 2918/01 BG, EFG 2004, 962).

  • BFH, 06.07.2007 - IX B 51/07

    Wohnungsbegriff (hier: Abgeschlossenheit) für Objekte in den neuen Bundesländern

    (BStBl I 1991, 970) uneingeschränkt für Baumaßnahmen nach dem 31. Dezember 1993 und damit für die von den Klägern im Jahre 2002 im Dachgeschoss ihres Hauses hergestellte Wohnung, für die sich mithin die Frage der Schutzwürdigkeit eines Vertrauens in den Bestand der Rechtslage bei Durchführung der Baumaßnahmen --wie etwa in dem von den Klägern bezeichneten Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2004 11 K 2918/01 BG (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 962)-- nicht stellt.
  • FG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 K 2388/08

    Möglichkeit einer abstrakten Kenntnisnahme einer Fehlerquelle als zur konkreten

    Insoweit gilt für die Änderung nach § 11 Abs. 5 EigZulG dasselbe, was der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2004 (11 K 2918/01, EFG 2004, 962) zur fehlerberichtigenden Artfortschreibung i.S. des § 22 Abs. 2 BewG ausgeführt hat.
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