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   FG Köln, 28.10.2003 - 9 K 1425/00   

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https://dejure.org/2003,8909
FG Köln, 28.10.2003 - 9 K 1425/00 (https://dejure.org/2003,8909)
FG Köln, Entscheidung vom 28.10.2003 - 9 K 1425/00 (https://dejure.org/2003,8909)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 9 K 1425/00 (https://dejure.org/2003,8909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - Geltendmachen eines Pflichtteils

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltend gemachter Pflichtteilsanspruch als Erwerb von Todes wegen; Zeitpunkt der Geltendmachung als Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer; Erfordernis des Richtens eines ernstlichen Erfüllungsverlangens an den Erben zur Geltendmachung des Pflichtteils

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1769
  • EFG 2005, 1137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

    Auszug aus FG Köln, 28.10.2003 - 9 K 1425/00
    Die fehlende Bezifferung des Anspruchs in dem vorgenannten Schreiben ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, weil die Ermittlung des Nachlasswerts als Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils in die Verantwortung des Erben fällt (§ 2314 BGB) und die einen vollwirksamen Anspruch voraussetzenden zivilrechtlichen Verzugsfolgen (§§ 284, 288 BGB) auch dann eintreten, wenn der angemahnte Anspruch nicht beziffert ist (BGH-Urteil vom 09.04.1981 - IV a ZR 144/80, NJW 1981, 1732).
  • FG München, 16.10.2002 - 4 K 5391/00

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus FG Köln, 28.10.2003 - 9 K 1425/00
    Demnach beschränkt sich das in dem Schreiben enthaltene Begehren nicht bloß auf ein für die Steuerentstehung unschädliches Auskunftsersuchen über den Bestand des Nachlasses (vgl. auch hierzu Viskorf, FR 1999, 664, 666; Kapp/Ebeling, ErbStG, § 3 Rz. 212), sondern stellt sich als ein ernstliches Erfüllungsverlangen dar, das den Steueranspruch des Beklagten auslöst (vgl. rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München vom 16.10.2002 - 4 K 5391/00, FG 2003, 248 und die dort zitierten Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur sowie Urteilsanmerkung von Fumi).
  • BFH, 19.07.2006 - II R 1/05

    Entstehen der Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch auch ohne dessen

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1137 veröffentlichten Urteil die Ansicht, der Kläger habe seinen Pflichtteilsanspruch spätestens mit dem Schreiben vom 13. Dezember 1995 geltend gemacht.
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