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   FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03   

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https://dejure.org/2005,7336
FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03 (https://dejure.org/2005,7336)
FG Köln, Entscheidung vom 27.04.2005 - 7 K 1265/03 (https://dejure.org/2005,7336)
FG Köln, Entscheidung vom 27. April 2005 - 7 K 1265/03 (https://dejure.org/2005,7336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben: - Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzung der Vorsorgeaufwendungen bei Nachzahlungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsorgeaufwendungen - Kürzung des Vorwegabzugs bei Nachzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzung der Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1188
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Dieses Verständnis ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung der Kürzung des Vorwegabzugs im Jahre 1990, mit der der Gesetzgeber die Kürzung des Vorwegabzugs durch eine pauschalierende und typisierende Regelung grundlegend vereinfachen wollte (Bundestagsdrucksache 12/5630, S. 58; vgl. auch BFH, Urt. v. 04.03.1998, X R 109/95, BFH/NV1998, 1466).

    Sofern der Steuerpflichtige hiernach die Anwendungsvoraussetzungen der Kürzungsvorschrift erfüllt, soll nicht mehr im einzelnen ermittelt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Kürzung in sachlicher Hinsicht zu erfolgen hat (BFH, Urt. v. 04.03.1998, a.a.O.).

    Diese Auslegung findet weiterhin in der Entscheidung des BFH vom 4. März 1998 (X R 109/95, BFH/NV1998, 1466) eine Stütze.

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Denn § 10 Abs. 3 Nr. 2 a EStG umschreibt den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (BFH, Beschl. v. 26.06.1997, X B 240/96, BFH/NV 1997, 848; ebenso FG München, Urt. v. 20.07.2000, 5 K 4938/99, bestätigt durch BFH, Urt. v. 16.10.2002, XI R 71/00, BStBl II 2003, 343).

    Eine individuelle Berechnung des Kürzungsbetrages ist also nicht geboten (BFH, Urt. v. 16.10.2002, XI R 71/00, BStBl II 2003, 343).

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Dabei verkennt der Senat nicht das Urteil des BFH vom 3. Dezember 2003 (XI R 11/03, BFH/NV 2004, 701) zur Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen.
  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Dieses Verständnis ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung der Kürzung des Vorwegabzugs im Jahre 1990, mit der der Gesetzgeber die Kürzung des Vorwegabzugs durch eine pauschalierende und typisierende Regelung grundlegend vereinfachen wollte (Bundestagsdrucksache 12/5630, S. 58; vgl. auch BFH, Urt. v. 04.03.1998, X R 109/95, BFH/NV1998, 1466).
  • FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei (teilweise) sozialversicherungsfreiem

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Denn § 10 Abs. 3 Nr. 2 a EStG umschreibt den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (BFH, Beschl. v. 26.06.1997, X B 240/96, BFH/NV 1997, 848; ebenso FG München, Urt. v. 20.07.2000, 5 K 4938/99, bestätigt durch BFH, Urt. v. 16.10.2002, XI R 71/00, BStBl II 2003, 343).
  • BFH, 26.06.1997 - X B 240/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
    Denn § 10 Abs. 3 Nr. 2 a EStG umschreibt den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (BFH, Beschl. v. 26.06.1997, X B 240/96, BFH/NV 1997, 848; ebenso FG München, Urt. v. 20.07.2000, 5 K 4938/99, bestätigt durch BFH, Urt. v. 16.10.2002, XI R 71/00, BStBl II 2003, 343).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1188 abgedruckt.
  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    c) Die zur Streitfrage bislang ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen sind uneinheitlich (vgl. einerseits neben der Vorinstanz auch FG Köln --10. Senat--, Urteil vom 27. Juni 2005 10 K 6314/04, EFG 2005, 1762; andererseits FG Köln --7. Senat--, Urteil vom 27. April 2005 7 K 1265/03, EFG 2005, 1188, Az. des BFH: X R 19/05, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2005 7 K 318/02, EFG 2006, 125, Az. des BFH: X R 38/05).
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02

    Widerruf der Rücknahme eines Einspruchs - auf sog. Morgenpost angebrachter

    Der Senat ist, anders als das Finanzgericht Berlin (Urteil vom 8. Februar 2005 7 K 7342/03, juris, Nr: STRE200570458), aber ähnlich wie etwa das Finanzgericht Köln (Urteil vom 27. April 2005 7 K 1265/03, EFG 2005, 1188) der Auffassung, dass die Kürzungsvoraussetzungen jeweils im Veranlagungszeitraum der Kürzung vorliegen müssen und es insbesondere nicht genügt, wenn diese nur in den vorangegangenen Jahren vorgelegen haben.
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