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   FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03   

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https://dejure.org/2005,5917
FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03 (https://dejure.org/2005,5917)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2005 - 2 K 193/03 (https://dejure.org/2005,5917)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 2 K 193/03 (https://dejure.org/2005,5917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1%-Regelung und Nutzungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 EStG; § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
    Zurechnung eines Sachbezugs wegen Überlasung eines Firmenfahrzeugs; Bewertung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw nach der so genannten 1-Prozent-Regelung; Geltung eines Anscheinsbeweises für die private Nutzung des überlassenen Fahrzeugs; ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 Satz 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot - Kfz-Nutzung; 1-v. H.-Regelung; Nutzungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnung eines Sachbezugs wegen Überlasung eines Firmenfahrzeugs; Bewertung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw nach der so genannten 1-Prozent-Regelung; Geltung eines Anscheinsbeweises für die private Nutzung des überlassenen Fahrzeugs; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Privatnutzung des Firmenwagens bei vertraglichem Verbot weiter umstritten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 25.11.2003 - 1 K 191/02

    Absetzung von geldwerten Vorteilen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
    Die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nämlich nach Auffassung des erkennenden Senats nicht nur dann, wenn "feststeht, dass ein entsprechende Verbot nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten nur zum Schein ausgesprochen wurde" (so aber Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.01.2003, 1 K 191/02; ähnlich bei gesellschaftsvertraglichem Verbot Sächsisches FG, Urteil vom 28.08.2002, 3 K 2099/01, noch nicht veröffentlicht, Juris Dok.

    In Anbetracht der abweichenden Auffassung des 1. Senats des erkennenden Gerichts (1 K 191/02, Revision zugelassen) war die Revision ebenfalls zuzulassen.

  • FG Köln, 20.09.2000 - 12 K 4477/98

    Arbeitslohn - Geldwerter Vorteil trotz Vereinbarung eines Verbots der privaten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
    Vielmehr muss - um den Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung zu widerlegen - über ein bloße Nutzungsverbot hinaus durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden sein, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14. November 2001, 5 K 5433/00 L, DStRE 2002, 860 und FG Köln vom 22. September 2000, 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375).
  • FG Münster, 14.11.2001 - 5 K 5433/00

    Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
    Vielmehr muss - um den Anscheinsbeweis der privaten Mitbenutzung zu widerlegen - über ein bloße Nutzungsverbot hinaus durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt worden sein, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 14. November 2001, 5 K 5433/00 L, DStRE 2002, 860 und FG Köln vom 22. September 2000, 12 K 4477/98, EFG 2000, 1375).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
    Dabei gilt ein Anscheinsbeweis dafür, dass das überlassene Fahrzeug auch privat genutzt wird (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 1330, 1331).
  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 3 K 2099/01

    Zur Frage, ob ein Anscheinsbeweis für eine private Nutzung eines einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 K 193/03
    Die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nämlich nach Auffassung des erkennenden Senats nicht nur dann, wenn "feststeht, dass ein entsprechende Verbot nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten nur zum Schein ausgesprochen wurde" (so aber Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.01.2003, 1 K 191/02; ähnlich bei gesellschaftsvertraglichem Verbot Sächsisches FG, Urteil vom 28.08.2002, 3 K 2099/01, noch nicht veröffentlicht, Juris Dok.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1265 veröffentlicht.
  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

    Dies gilt auch für den Fall der Nutzung durch Angestellte (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.02.2005 2 K 193/03, EFG 2005, 1265).

    Die Auffassung, dass es im Falle eines abstrakt ausgesprochenen Verbots einer privaten Nutzung auch des Nachweises einer tatsächlichen Durchführung dieses Verbots bedarf, wird im Übrigen auch vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 20.09.2000 12 K 4477/98 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 65) und vom Niedersächsischen Finanzgericht in den Urteilen vom 02.02.2005 2 K 193/03 (a.a.O.) und vom 01.03.2006 2 K 53/03 (EFG 2006, 1237) vertreten.

    Dies gilt auch für den Fall der Nutzung durch Angestellte (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.02.2005 2 K 193/03, EFG 2005, 1265).

    Die Auffassung, dass es im Falle eines abstrakt ausgesprochenen Verbots einer privaten Nutzung auch des Nachweises einer tatsächlichen Durchführung dieses Verbots bedarf, wird im Übrigen auch vom Finanzgericht Köln im Urteil vom 20.09.2000 12 K 4477/98 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 65) und vom Niedersächsischen Finanzgericht in den Urteilen vom 02.02.2005 2 K 193/03 (a.a.O.) und vom 01.03.2006 2 K 53/03 (EFG 2006, 1237) vertreten.

  • FG Brandenburg, 26.10.2005 - 2 K 1763/02

    Verbotswidrige private Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens durch

    Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ist zur Überzeugung des Senats, § 96 Abs. 1 FGO, davon auszugehen, dass der Kläger als Gesellschaftergeschäftsführer die ihm überlassenen betrieblichen Fahrzeuge regelmäßig auch privat genutzt hat, nachdem ihm in den Streitjahren kein vergleichbares privates Fahrzeug zur freien Verfügung gestanden hat (ähnlich: BFH, Beschluss vom 19.12.2003 - VI B 281/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV], 2004, 488; BFH, Beschluss vom 14.05.1999 - VI B 258/98, BFH/NV, 1999, 1330 [1331]; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02.02.2005 - 2 K 193/03, juris; Briese, GmbHR 2005, 1271 [1273] unter II. 4.).

    Folglich ist der Wert einer privaten Pkw-Nutzung nach der sog. 1-v.H.-Regelung zu ermitteln (in diesem Sinne: BFH, Urteil vom 13.02.2003 - X R 23/01, BStBl. II 2003, 472 [473]; Urteil vom 24.02.2000 - III R 59/98, BStBl. II 2000, 273 [274]; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02. Februar 2005 - 2 K 193/03, juris; offen gelassen in: BFH, Urteil vom 23.02.2005 - I R 70/04, DStR 2005, 918 [919]; Briese, GmbHR 2005, 1271 [1274] unter III.2.).

  • FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 53/03

    Beweis des ersten Anscheins bezüglich der auch privaten Nutzung eines für einen

    Bei einem Gesellschafter, der ein von der Gesellschaft angeschafftes Fahrzeug betrieblich nutzt, gilt indes der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das zur Verfügung stehende Fahrzeug auch privat genutzt wird (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 14.05.1999, VI B 2158/98, BFH/NV 1999, 1330; vom 27. Oktober 2005, VI B 43/05, BFH/NV 2005, 292; FG Niedersachsen vom 02.02.2005, 2 K 193/03; Rev. Az. VI R 19/05 für die Nutzung von Fahrzeugen durch leitende Angestellte).
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