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   FG Berlin, 14.07.2005 - 1 K 1386/04   

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https://dejure.org/2005,13615
FG Berlin, 14.07.2005 - 1 K 1386/04 (https://dejure.org/2005,13615)
FG Berlin, Entscheidung vom 14.07.2005 - 1 K 1386/04 (https://dejure.org/2005,13615)
FG Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 1 K 1386/04 (https://dejure.org/2005,13615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des GbR-Gesellschafters: Rückwirkende Beseitigung einer Rechtsscheinhaftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des GbR-Gesellschafters: Rückwirkende Beseitigung einer Rechtsscheinhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für die Steuerschulden der Gesellschaft; Rechtsscheinhaftung als Teil der Vertrauenshaftung; Beachtlichkeit der Beseitigung des Rechtsscheins der Gesellschaftereigenschaft gegenüber der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.01.1977 - V R 153/72

    Gesellschafter einer Personengesellschaft - Gerieren als Gesellschafter -

    Auszug aus FG Berlin, 14.07.2005 - 1 K 1386/04
    Die Lehre von der Rechtsscheinhaftung ist von der Rechtsprechung auch für andere Rechtsgebiete übernommen worden, s. etwa die im Tatbestand angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1977, 364 und BFH/NV 1986/646) sowie Finanzgericht München, Urteil 14 K 5376/01 vom 1. April 2004, nicht veröffentlicht, und Bundessozialgericht, Urteil vom 12. November 1986 IX B RU 8/84.
  • FG München, 01.04.2004 - 14 K 5376/01

    Haftung wegen erzeugten Rechtsscheins

    Auszug aus FG Berlin, 14.07.2005 - 1 K 1386/04
    Die Lehre von der Rechtsscheinhaftung ist von der Rechtsprechung auch für andere Rechtsgebiete übernommen worden, s. etwa die im Tatbestand angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BStBl II 1977, 364 und BFH/NV 1986/646) sowie Finanzgericht München, Urteil 14 K 5376/01 vom 1. April 2004, nicht veröffentlicht, und Bundessozialgericht, Urteil vom 12. November 1986 IX B RU 8/84.
  • BFH, 04.03.1986 - VII R 133/80

    Grundsätze der Scheingesellschaft und Klassifizierung als Gesellschafter anhand

    Auszug aus FG Berlin, 14.07.2005 - 1 K 1386/04
    Im Leitsatz des (im BFH-Urteil vom 4. März 1986 VII R 133/80 als Grundsatzurteil bezeichneten) Urteil des V. Senats des BFH vom 20. Januar 1977 heißt es: "Wer sich dem Finanzamt gegenüber als Gesellschafter einer Personengesellschaft geriert, muss sich auch bei Nichtbestehen der Gesellschaft nach dem Maß des von ihm erweckten Rechtsscheins als Gesellschafter behandeln lassen".
  • BFH, 09.05.2006 - VII R 50/05

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gewerbeanmeldung - Haftung - Rechtsschein -

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1781 veröffentlicht.
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