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   FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02 E   

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https://dejure.org/2004,6434
FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02 E (https://dejure.org/2004,6434)
FG Münster, Entscheidung vom 25.08.2004 - 1 K 209/02 E (https://dejure.org/2004,6434)
FG Münster, Entscheidung vom 25. August 2004 - 1 K 209/02 E (https://dejure.org/2004,6434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwendung an Unterstützungskasse; Abzugsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Zuwendung an Unterstützungskasse; Abzugsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Zuwendung an Unterstützungskasse; Abzugsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen für einen Versorgungsanwärter; Berücksichtigung von zu einer Überversorgung führenden Zuwendungen als Betriebsausgaben; Voraussetzung und Beschränkungen für den Abzug von Zuwendungen bei der Einkommensteuer; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 267
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02
    Deshalb ist es im Interesse der Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen, die von vornherein eine Altersversorgung mit einem bestimmten Prozentsatz der zuletzt bezogenen Aktivbezüge zusagen, geboten, auch in Fällen der Zusage eines feststehenden Betrags die 75 v.H.-Grenze anzuwenden (BFH, Urteil vom 17. Mai 1995 I R 16/94, BFHE 178, 134, BStBl II 1996, 420).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 45/03

    Wiedereinsetzung: Beginn der Antragsfrist

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02
    Auf diesen Rechtsgrundsatz kann daher bei der Ermittlung der abzugsfähigen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4 d EStG zurückgegriffen werden (Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Rn. 959; FG München, Urteil vom 23. April 2003, 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150, Rev. durch den BFH als unzulässig zurückgewiesen - Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03).
  • BFH, 22.11.1995 - I R 37/95

    Betriebliche Veranlassung einer Direktversicherung im Rahmen eines

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02
    Bei direkten Pensionsleistungen werde die betriebliche Veranlassung dann verneint, wenn die zugesagte Versorgungsleistung 75 % der aktuellen Bezüge übersteige (z.B. BFH, Urteil vom 22. November 1995 I R 37/95, BFH/NV 1996, 596).
  • FG München, 23.04.2003 - 7 K 3089/01

    Überversorgung bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2004 - 1 K 209/02
    Auf diesen Rechtsgrundsatz kann daher bei der Ermittlung der abzugsfähigen Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4 d EStG zurückgegriffen werden (Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Rn. 959; FG München, Urteil vom 23. April 2003, 7 K 3089/01, EFG 2003, 1150, Rev. durch den BFH als unzulässig zurückgewiesen - Beschluss vom 18. Februar 2004 I R 45/03).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 267 veröffentlicht.
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