Rechtsprechung
FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertungbarkeit der infolge der Mitwirkung eines örtlich unzuständigen Prüfungsbeamten erlangten Prüfungsfeststellungen bei der Umsatzsteuerfestsetzung; Ausschluss von Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen bei Begleichung der abzurechnenden Leistungen über ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften; Verwertungsverbot für Prüfungsfeststellungen; Umsatzsteuer 1996, 1997, 1998, Zinsen zur USt 1996, 1997, 1998, Zinsen zur GewSt 1997, Zinsen zur KöSt 1997
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften - Verwertungsverbot für Prüfungsfeststellungen - Umsatzsteuer 1996, 1997, 1998, Zinsen zur USt 1996, 1997, 1998, Zinsen zur GewSt 1997, Zinsen zur KöSt 1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2005, 654
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (17)
- BFH, 29.11.2002 - V B 119/02
Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518 mit umfangreichen weiteren Nachweisen) müssen die Angaben in einer Rechnung i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ( UStG ) i.V.m. § 14 Abs. 4 UStG eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ermöglichen.Die Angaben in dem maßgeblichen Abrechnungspapier erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i.V.m. § 14 Abs. 4 UStG ), die nach dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 518 für den Vorsteuerabzug erfüllt sein müssen.
- BFH, 18.05.2000 - V B 178/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Die von der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504 ) geforderten Angaben zur Identifizierung des Leistungsgegenstandes seien nicht enthalten.Sofern in der Abrechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen wird, ist es grundsätzlich notwendig, dass die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet werden (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504 ).
- BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398 ).
- BFH, 10.05.1999 - V B 1/99
Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Diese Vorgänge sind durch eine Gesamtschau aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526 ; Finanzgericht Saarland, Urteil vom 25. September 2002 1 K 316/99 EFG 2002, 1635 ; FG Hamburg, Urteil vom 13. September 1990 II 32/89 EFG 1991, 287). - FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 316/99
Vorsteuerabzug; Abdeckrechnung; Scheinunternehmer; Nachweis; Barzahlung; …
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Diese Vorgänge sind durch eine Gesamtschau aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (…BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526 ; Finanzgericht Saarland, Urteil vom 25. September 2002 1 K 316/99 EFG 2002, 1635 ; FG Hamburg, Urteil vom 13. September 1990 II 32/89 EFG 1991, 287). - BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Verbleibende Zweifel können je nach der gegebenen Sachlage eine Aussetzung der Vollziehung ausschließen oder rechtfertigen; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlass zu Zweifeln geben (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208 , DStR 2002, 762 ; FG Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2004 2 V 140/03 (5). - BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Es handelt sich insoweit um von den streitigen Umsatzsteuer- und Körperschaftssteuerbeträgen abhängige Nebenleistungen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 15/99, BFH/NV 2000, 827 -831 im Anschluss III B an BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236 , BStBl II 1998, 721 , unter Ziff. 3. b der Gründe, und BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, 682, m.w.N.). - BFH, 24.09.1987 - V R 50/85
Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Die Angaben in der Rechnung müssen zweifelsfrei ergeben, der Rechnungsaussteller habe gegenüber dem Rechnungsempfänger Lieferungen oder sonstige Leistungen erbracht bzw. werde solche Leistungen erbringen, derentwegen die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt wird (BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 50/85 BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688 ). - BFH, 13.12.1999 - III B 15/99
Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Es handelt sich insoweit um von den streitigen Umsatzsteuer- und Körperschaftssteuerbeträgen abhängige Nebenleistungen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 15/99, BFH/NV 2000, 827 -831 im Anschluss III B an BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236 , BStBl II 1998, 721 , unter Ziff. 3. b der Gründe, und BFH-Beschluss vom 16. März 1995 VIII B 158/94, BFH/NV 1995, 680, 682, m.w.N.). - BFH, 10.06.1999 - IV R 69/98
Gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften
Auszug aus FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03
Denn nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der nicht nach § 125 AO 1977 nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. BFH 4. Senat Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 69/98 BFHE 189, 8 , BStBl II 1999, 691 ). - BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90
Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen …
- BFH, 30.03.1999 - I B 139/98
Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns
- BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?
- BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94
Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge - …
- FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die …
- FG Bremen, 02.02.2004 - 2 V 140/03
Vorsteuerabzug nur bei Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung
- FG Hamburg, 30.07.2003 - I 122/02
Kein Verwertungsverbot, wenn Außenprüfung verfahrensfehlerbehaftet ist
- FG Münster, 15.09.2020 - 15 K 827/18
Umsatzsteuer - Wie sind Vorsteuern aus der Vergütung des Insolvenzverwalters und …
In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren - wie im Streitfall - allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Umsatzsteuer) wendet (ebenso FG Bremen, Beschluss vom 11.10.2004 2 V 311/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 654; Hessisches FG, Beschluss vom 20.6.2000 6 V 6399/98, juris, jeweils für den einstweiligen Rechtsschutz und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2008 12 K 3038/05 B, juris, zum Klageverfahren). - FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 3038/05
Klage gegen Zinsbescheid - Voraussetzungen der Abschreibung oder Ausbuchung von …
In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Umsatzsteuer) wendet (ebenso FG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 2 V 311/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 654; Hessisches FG, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 6 V 6399/98, [...], jeweils für den einstweiligen Rechtsschutz). - FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen; …
Ein Aussetzungsantrag hinsichtlich eines Folgebescheides ist aber unzulässig, wenn der Steuerpflichtige sich mit seinem Begehren allein gegen die im Grundlagenbescheid enthaltenen Besteuerungsgrundlagen wendet (FG Bremen, Beschluss vom 11.10.2004 2 V 311/03, EFG 2005, 654;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 27). - FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05
Grundstücksbezogene Leistungen
Ein Aussetzungsantrag hinsichtlich eines Folgebescheides ist aber unzulässig, wenn der Steuerpflichtige sich mit seinem Begehren allein gegen die im Grundlagenbescheid enthaltenen Besteuerungsgrundlagen wendet (FG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 2004, 2 V 311/03, EFG 2005, 654; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn 27).