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   FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04   

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https://dejure.org/2006,15304
FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04 (https://dejure.org/2006,15304)
FG München, Entscheidung vom 29.06.2006 - 6 K 1586/04 (https://dejure.org/2006,15304)
FG München, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 6 K 1586/04 (https://dejure.org/2006,15304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenbescheide als Grundlagenbescheide hinsichtlich der darin enthaltenen Verwaltungsakte; Änderung des Steuerbescheids im Fall der Aufhebung eines Grundlagenbescheids mit Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid; Übernahme des sozialrechtlich maßgeblichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundlagenfunktion von Rentenbescheiden; Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente; erneute Änderung bei unrichtig ausgewertetem Grundlagenbescheid

  • rechtsportal.de

    Grundlagenfunktion von Rentenbescheiden; Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente; erneute Änderung bei unrichtig ausgewertetem Grundlagenbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundlagenfunktion von Rentenbescheiden - Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente - erneute Änderung bei unrichtig ausgewertetem Grundlagenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 372
  • EFG 2006, 1881
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.01.1991 - X R 97/89

    Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Rentenbescheid ergibt, wobei bei jeder Verlängerung der Rente einkommensteuerrechtlich der Ertragsanteil zu ändern ist (Urteil vom 22.1.1991 X R 97/89, BStBl II 1991, 686 ).

    Entgegen dem BFH-Urteil vom 22.1.1991 in BStBl II 1991, 686 ist nach Ansicht des Senats als Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles gem. § 43 Abs. 1 SGB VI a.F. heranzuziehen, sondern der Zeitpunkt des Beginns, der sich aus dem Rentenbescheid ergibt und durch Verwaltungsakt festgelegt wird.

    Im BFH-Urteil vom 6.4.1976 VIII R 184/72 (BStBl II 1976, 452 ), auf das das Urteil vom 22.1.1991 in BStBl II 1991, 686 verweist, heißt es, als Beginn der Rente sei der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs zu verstehen.

  • BFH, 17.05.2000 - X B 20/00

    Keine Bindungswirkung von Rentenbescheiden

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Auch Rentenbescheide sind hinsichtlich der darin enthaltenen Verwaltungsakte Grundlagenbescheide (s. BFH-Beschluss vom 17.2.2000 X B 20/00, BFH/NV 2001, 156 ).

    Hinsichtlich des Endes der Rentenzahlungen ist der Rentenbescheid Grundlagenbescheid für den Folgebescheid, so dass - anders als in dem Fall, der dem BFH-Beschluss vom 17.5.2000 in BFH/NV 2001, 156 zugrunde lag - die Änderungsmöglichkeit nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO eröffnet ist.

  • BFH, 04.09.1996 - XI R 50/96

    Feststellung der Art der Steuerermäßigung im Grundlagenbescheid ist für die

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Fehler, die bei der Auswertung eines Grundlagenbescheides unterlaufen sind, sind nachträglich richtig zu stellen (BFH-Urteil vom 4.9.1996 XI R 50/96, BStBl II 1997, 261 m.w.N.; Tipke/Kruse, AO - FGO , § 175 AO Rz. 12; Klein/Rüsken, AO , § 175 Rz. 21).

    Die Auswertung eines Grundlagenbescheides erschöpft sich nicht in der mechanischen Übernahme von Zahlen, vielmehr muss der Folgebescheid vollständig und zutreffend an den Regelungsinhalt des Grundlagenbescheides angepasst werden (BFH-Urteil vom 4.9.1996 in BStBl II 1997, 261 ; Tipke/Kruse, AO - FGO , § 175 Rz. 11, m.w.N.).

  • BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Im BFH-Urteil vom 6.4.1976 VIII R 184/72 (BStBl II 1976, 452 ), auf das das Urteil vom 22.1.1991 in BStBl II 1991, 686 verweist, heißt es, als Beginn der Rente sei der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs zu verstehen.

    Auch unter Zugrundelegung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 6.4.1976 in BStBl II 1976, 452 ist somit im Streitfall als ertragsteuerlicher Rentenbeginn der sozialrechtlich maßgebliche heranzuziehen.

  • BFH, 20.05.1987 - II R 44/84

    Steuerbescheid - Vorbehalt der Nachprüfung - Anfechtung - Zinsbescheid -

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Das FA hat somit eine ausreichende Überprüfung des Begehrens der Kl vorgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 20.5.1987 II R 44/84, BStBl II 1988, 229 ).
  • BFH, 30.06.2004 - VI B 89/02

    Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus FG München, 29.06.2006 - 6 K 1586/04
    Aus der Einspruchsentscheidung ergibt sich das Klagebegehren, so dass eine Bezugnahme darauf ausreichend war (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30.6.2004 VI B 89/02, BFH/NV 2004, 1541 ).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 34/06

    Entscheidung über nicht anhängige Klage als Verfahrensfehler - Rentenbescheide

    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1881 veröffentlicht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 15 K 15099/08

    Erwerbsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente - Besteuerung von

    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Juni 2006 - 6 K 1586/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1881, berufen.
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