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   FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 1364/02   

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https://dejure.org/2005,9016
FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 1364/02 (https://dejure.org/2005,9016)
FG Köln, Entscheidung vom 24.11.2005 - 10 K 1364/02 (https://dejure.org/2005,9016)
FG Köln, Entscheidung vom 24. November 2005 - 10 K 1364/02 (https://dejure.org/2005,9016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung als Sicherung eines Darlehens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung als Sicherung eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; Anforderungen an das Vorliegen von privilegierten Wirtschaftsgütern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 03.09.1991 - BT-Drs 12/1108
    Auszug aus FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 1364/02
    So wollte die Bundesregierung bestimmten steuersparenden Finanzierungsmodellen (vgl. dazu im Einzelnen BT-Drucks 12/1108, S. 55 ff.) den Boden entziehen.

    Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf des StÄndG 1992 sah deshalb vor, den Sonderausgabenabzug für die Beiträge zu Versicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG entfallen zu lassen, bei denen der Anspruch auf die Versicherungssumme der Tilgung oder Sicherung eines Kredits dient, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind (vgl. BT-Drucks 12/1108, S. 6).

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 61/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 1364/02
    Wird ein mittels Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen nur teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung insgesamt und nicht nur anteilig steuerpflichtig (eingehend BFH-Urteile vom 13. Juli 2004 VIII R 52/03, BFH/NV 2005, 181, VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184; vgl. ferner BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl I 2000, 1118, Rdnr. 10 und 58).
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 52/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Köln, 24.11.2005 - 10 K 1364/02
    Wird ein mittels Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen nur teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung insgesamt und nicht nur anteilig steuerpflichtig (eingehend BFH-Urteile vom 13. Juli 2004 VIII R 52/03, BFH/NV 2005, 181, VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184; vgl. ferner BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000 IV C 4 - S 2221 - 86/00, BStBl I 2000, 1118, Rdnr. 10 und 58).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 1/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - steuerschädliche

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 492 veröffentlichten Urteil vom 24. November 2005 10 K 1364/02 ab.

    das Urteil des FG Köln vom 24. November 2005 10 K 1364/02 und den Bescheid über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen vom 31. Mai 2001 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 15. Februar 2002 aufzuheben.

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