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   FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04 E   

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https://dejure.org/2006,12951
FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04 E (https://dejure.org/2006,12951)
FG Münster, Entscheidung vom 12.01.2006 - 12 K 1979/04 E (https://dejure.org/2006,12951)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 12 K 1979/04 E (https://dejure.org/2006,12951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 236
    Prozesszinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung - Prozesszinsen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozesszinsen für einen nicht als Kläger auftretenden Feststellungsbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Beanspruchung von Prozesszinsen im finanzgerichtlichen Verfahren; Beschränkung des Prozesszinsenanspruchs auf den Kläger und nicht auf vom Verfahren betroffene Personen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1765
  • EFG 2006, 784
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 13.05.2003 - 13 K 508/98

    Berechtigung jedes Miterbe, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04
    Der Zweck der Bestimmung rechtfertigt daher eine Auslegung, die auch diesem Personenkreis einen Anspruch auf Prozesszinsen zugesteht (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.5.2003 13 K 508/98, EFG 2003, 1514; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Kommentar, § 236 AO Rdnr. 33; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, Kommentar März 2005, § 236 AO Rdnr. 28).

    Diese Bestimmung soll nur den ungerechtfertigt das Gericht in Anspruch Nehmenden von der Gewährung von Prozesszinsen ausschließen (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.5.2003 13 K 508/98).

  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 2143/02

    Anspruchsberechtigter auf Prozesszinsen bei Steuererstattungsansprüchen

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04
    Das vom FA zitierte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 07.11.2002 7 K 2143/02, EFG 2003, 508 stehe im Widerspruch zur überwiegenden Literaturmeinung.

    Es nimmt Bezug auf die Gründe der EE vom 16.03.2004 sowie auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 07.11.2002 7 K 2143/02.

  • BFH, 13.07.1994 - I R 38/93

    Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruches für die Vorenthaltung des Kapitals und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.1994 I R 38/93, BStBl. II 1995, 37 und vom 16.11.2000 XI R 31/00, BStBl. II 2002, 119 m. w. H.).
  • BFH, 16.11.2000 - XI R 31/00

    Prozesszinsen (§ 236 AO) nach Verlustrücktrag aufgrund erfolgreicher Klage gegen

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist es Zweck des § 236 AO, dem Gläubiger eines Erstattungsanspruches für die Vorenthaltung des Kapitals und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten zumindest für die Zeit ab Rechtshängigkeit eine Entschädigung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom 13.07.1994 I R 38/93, BStBl. II 1995, 37 und vom 16.11.2000 XI R 31/00, BStBl. II 2002, 119 m. w. H.).
  • BFH, 13.12.2000 - IV B 33/00

    Änderung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2006 - 12 K 1979/04
    Diese Kostenentscheidung änderte der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin durch Beschluss vom 13.12.2000 IV B 33/00 dahingehend ab, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben wurden.
  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18

    Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung

    Der erkennende Senat ist sich in diesem Zusammenhang bewusst, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen im Anwendungsbereich des § 236 Abs. 2 Nr. lit. a) AO auch gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige den Prozess nicht selbst geführt hat, aber von der Steuerherabsetzung oder Steueraufhebung aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung selbst betroffen ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 12.01.2006, 12 K 1979/04 E, EFG 2006, 784; BFH, Urteil vom 17.01.2007, X R 18/06, juris).
  • BFH, 17.01.2007 - X R 18/06

    Anspruch auf Prozesszinsen für Steuerpflichtigen, der den Prozess nicht selbst

    Das Finanzgericht (FG) erkannte den Klägern nach erfolglosem Einspruchsverfahren in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 784 veröffentlichten Urteil Prozesszinsen in Höhe von 4 342, 50 EUR zu.
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