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   FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03   

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https://dejure.org/2006,17289
FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03 (https://dejure.org/2006,17289)
FG München, Entscheidung vom 15.11.2006 - 3 K 3118/03 (https://dejure.org/2006,17289)
FG München, Entscheidung vom 15. November 2006 - 3 K 3118/03 (https://dejure.org/2006,17289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung

  • rechtsportal.de

    Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Prüfgebühren doch kein durchlaufender Posten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
    Auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf diesem Rechtsverhältnis beruhen, kann begehrt werden (BFH-Urteil vom 10.7.1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707 ).

    Eine finanzgerichtliche Entscheidung auf einen Feststellungsantrag steht insoweit einer bestandskräftigen finanzbehördlichen Entscheidung gleich (BFH-Urteil vom 10.7.1997 a.a.O.).

  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
    Bestehen insoweit ernstliche Zweifel, kann die Erteilung einer Rechnung nur verlangt werden, wenn eine Finanzbehörde die Zweifelsfrage bestandskräftig entschieden hat (vgl. BGH-Urteil vom 2.11.2001 V ZR 224/00, DB 2002, 140 ).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
    Das Wahlrecht führt aber lediglich dazu, dass die Klägerin diese Beträge als Teil ihrer Besteuerungsgrundlagen erfassen kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.1999 V R 46/98, BStBl II 2000, 100 ).
  • BFH, 04.04.2000 - V B 186/99

    Vorsteuerabzug; Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen

    Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
    Danach ist Leistungsempfänger diejenige Person, die aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4.4.2000 V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370 ).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei

    Die Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1115.
  • FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11

    Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer

    Folglich sei auch das vom Finanzamt zitierte Urteil des Finanzgerichts München vom 15. November 2006 3 K 3118/03 (EFG 2007, 1115 ; zu §§ 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 UStG ; nachgehend BFH-Urteil vom 30. März 2011, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819) zu der Regelung in § 4 Abs. 1 Zf. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt ; Finanzgerichtsakte, Bl. 107) auf den Streitfall nicht anwendbar.

    Eine entsprechende Rechtsauffassung habe auch das Finanzgericht München im Urteil vom 15. November 2006 3 K 3118/03 (EFG 2007, 1115 ; zu §§ 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 UStG ; nachgehend BFH-Urteil vom 30. März 2011, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819) zu der Regelung in § 4 Abs. 1 Zf. 1 der GebOSt vertreten, welche wortgleich der Vorschrift in § 4 Abs. 1 Zf. 1 PatKostG entspreche.

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