Rechtsprechung
FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung
- rechtsportal.de
Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Prüfgebühren doch kein durchlaufender Posten?
Verfahrensgang
- FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
- BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08
- BVerfG, 03.12.2012 - 1 BvR 1747/11
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1115
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.07.1997 - V R 94/96
Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem …
Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
Auch die Feststellung einzelner Rechte und Pflichten, die auf diesem Rechtsverhältnis beruhen, kann begehrt werden (BFH-Urteil vom 10.7.1997 V R 94/96, BStBl II 1997, 707 ).Eine finanzgerichtliche Entscheidung auf einen Feststellungsantrag steht insoweit einer bestandskräftigen finanzbehördlichen Entscheidung gleich (BFH-Urteil vom 10.7.1997 a.a.O.).
- BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00
Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit …
Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
Bestehen insoweit ernstliche Zweifel, kann die Erteilung einer Rechnung nur verlangt werden, wenn eine Finanzbehörde die Zweifelsfrage bestandskräftig entschieden hat (vgl. BGH-Urteil vom 2.11.2001 V ZR 224/00, DB 2002, 140 ). - BFH, 11.02.1999 - V R 46/98
Deponiegebühren als durchlaufende Posten
Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
Das Wahlrecht führt aber lediglich dazu, dass die Klägerin diese Beträge als Teil ihrer Besteuerungsgrundlagen erfassen kann (vgl. BFH-Urteil vom 11.2.1999 V R 46/98, BStBl II 2000, 100 ). - BFH, 04.04.2000 - V B 186/99
Vorsteuerabzug; Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen
Auszug aus FG München, 15.11.2006 - 3 K 3118/03
Danach ist Leistungsempfänger diejenige Person, die aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4.4.2000 V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370 ).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei …
Die Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1115. - FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11
Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer …
Folglich sei auch das vom Finanzamt zitierte Urteil des Finanzgerichts München vom 15. November 2006 3 K 3118/03 (EFG 2007, 1115 ; zu §§ 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 UStG ; nachgehend BFH-Urteil vom 30. März 2011, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819) zu der Regelung in § 4 Abs. 1 Zf. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt ; Finanzgerichtsakte, Bl. 107) auf den Streitfall nicht anwendbar.Eine entsprechende Rechtsauffassung habe auch das Finanzgericht München im Urteil vom 15. November 2006 3 K 3118/03 (EFG 2007, 1115 ; zu §§ 15 Abs. 1, 14 Abs. 1 UStG ; nachgehend BFH-Urteil vom 30. März 2011, BFHE 233, 304, BStBl II 2011, 819) zu der Regelung in § 4 Abs. 1 Zf. 1 der GebOSt vertreten, welche wortgleich der Vorschrift in § 4 Abs. 1 Zf. 1 PatKostG entspreche.