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   FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 2650/03 GrE   

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https://dejure.org/2006,9089
FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 2650/03 GrE (https://dejure.org/2006,9089)
FG Münster, Entscheidung vom 17.08.2006 - 8 K 2650/03 GrE (https://dejure.org/2006,9089)
FG Münster, Entscheidung vom 17. August 2006 - 8 K 2650/03 GrE (https://dejure.org/2006,9089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Kosten für die Altlastensanierung in die Gegenleistung für den Erwerb eines kontaminierten Grundstücks; Verknüpfung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen zur Sanierung der Grundstücksfläche nach dem Willen der Parteien mit dem Grundstückskauf; ...

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb

  • rechtsportal.de

    GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Berücksichtigung der Kosten für Altlastsanierung bei der Höhe der Gegenleistung für den Grundstückserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Altlasten und Beseitigungspflichten bei Erwerb kontaminierter Grundstücke erhöht nicht automatisch die Grunderwerbsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98

    Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2006 - 8 K 2650/03
    Nach Auffassung der Finanzverwaltung, der der erkennende Senat in den Grundsätzen folgt, sind Kosten für die Beseitigung von Kontaminierungen nur dann Bestandteil der Gegenleistung, wenn der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung des Veräußerers zur Altlastensanierung durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung übernimmt (vgl.: FinMin NW vom 08.07.1993, S 4521-26-V A 2, DStR 93, 1223; Boruttau-Sack § 9 GrEStG Rz. 329; Pahlke/Franz GrEStG § 9 Rz. 107 "Altlasten"; Hofmann GrEStG § 8 Rz. 30; Klähn, UVR 1994, 15 sowie FG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2000 - 4 K 1878/98).
  • BFH, 30.03.2009 - II R 62/06

    Sanierungskosten als Gegenleistung bei vertraglich übernommener Verpflichtung zur

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 283 veröffentlicht.
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