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   FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06   

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https://dejure.org/2006,12259
FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06 (https://dejure.org/2006,12259)
FG München, Entscheidung vom 04.10.2006 - 1 K 893/06 (https://dejure.org/2006,12259)
FG München, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 1 K 893/06 (https://dejure.org/2006,12259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides wegen eines nachträglich geltend gemachten Veräußerungsverlustes; Wertminderung eines einer Gesellschaft gewährten Darlehens als Veräußerungsverlust; Voraussetzungen für die Annahme einer durch das Gesellschaftsverhältnis ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des Gesellschaftsanteils als rückwirkendes Ereignis; Rangrücktritt; Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit

  • rechtsportal.de

    Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des Gesellschaftsanteils als rückwirkendes Ereignis; Rangrücktritt; Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des Gesellschaftsanteils als rückwirkendes Ereignis - Rangrücktritt - Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Änderung des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wegen nachträglicher Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausfall eines Darlehens nach Veräußerung des Gesellschaftsanteils einkommenssteuerrechtlich nicht relevant

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1002
  • EFG 2007, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Ein wesentliches Indiz für den Eintritt der Kreditunwürdigkeit und damit das Vorliegen einer Krise ist, wenn die Gesellschaft bereits mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals verloren hat (BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , und vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1995 II ZR 281/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 720 ).

    Die Bestimmung des Darlehens zur Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe, aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft oder gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben, z.B. im Falle der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung (BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 , vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , vom 10. Oktober 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348, vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339).

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Ein wesentliches Indiz für den Eintritt der Kreditunwürdigkeit und damit das Vorliegen einer Krise ist, wenn die Gesellschaft bereits mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals verloren hat (BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , und vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1995 II ZR 281/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 720 ).

    Die Bestimmung des Darlehens zur Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe, aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft oder gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben, z.B. im Falle der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung (BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 , vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , vom 10. Oktober 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348, vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Die Einkommensteuerveranlagung ist dann grundsätzlich gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt, vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 71/02, BFH/NV 2003, 1398 , zur Inanspruchnahme aufgrund einer Bankbürgschaft, und BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 , zum Uneinbringlichwerden eines Veräußerungspreises i.S. des § 16 EStG ).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Die Bestimmung des Darlehens zur Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe, aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft oder gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben, z.B. im Falle der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung (BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 , vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , vom 10. Oktober 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348, vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Die Bestimmung des Darlehens zur Krisenfinanzierung kann sich aus den objektiven Umständen der Darlehenshingabe, aber auch aus einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft oder gegenüber der Gesellschaft selbst ergeben, z.B. im Falle der Abgabe einer Rangrücktrittserklärung (BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724 , vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , vom 10. Oktober 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348, vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90

    Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Was im Falle der Hingabe des Darlehens in der Krise gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehen lässt, obwohl er es hätte abziehen bzw. kündigen können und es angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet sein werde (sog. stehengelassenes Darlehen, vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BStBl II 1993, 333 ).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89

    Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Unter diesen Umständen zählt zu diesen Aufwendungen auch die Wertminderung des Rückzahlungsanspruchs aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BStBl II 1993, 340).
  • BGH, 04.12.1995 - II ZR 281/94

    Zulässigkeit verdeckter Koppelungsangebote

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Ein wesentliches Indiz für den Eintritt der Kreditunwürdigkeit und damit das Vorliegen einer Krise ist, wenn die Gesellschaft bereits mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals verloren hat (BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 , und vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1995 II ZR 281/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 720 ).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 71/02

    Rückwirkendes Ereignis, Inanspruchnahme eines Bürgen

    Auszug aus FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
    Die Einkommensteuerveranlagung ist dann grundsätzlich gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (dies ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt, vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 71/02, BFH/NV 2003, 1398 , zur Inanspruchnahme aufgrund einer Bankbürgschaft, und BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897 , zum Uneinbringlichwerden eines Veräußerungspreises i.S. des § 16 EStG ).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Die Klage blieb erfolglos: Das Finanzgericht (FG) begründete sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 352, veröffentlichtes Urteil alternativ.
  • FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09

    Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an

    Zwar sei in der Vertragsbestimmung des § 9 Abs. 1 der Kreis der begünstigten Gläubiger begrenzt gewesen, jedoch genüge dies im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BStBl. II 2009, 227) und des Finanzgerichts München (Urteil vom 4. Oktober 2006 1 K 893/06).
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