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   FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02 F   

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https://dejure.org/2005,9268
FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02 F (https://dejure.org/2005,9268)
FG Münster, Entscheidung vom 12.01.2005 - 7 K 3328/02 F (https://dejure.org/2005,9268)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 7 K 3328/02 F (https://dejure.org/2005,9268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Entstehen eines Gewinns aus der Veräußerung bzw. der Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebs; Bestehen einer tarifbegünstigten Teilbetriebsaufgabe; Begriff eines "Teilbetriebs"; Voraussetzungen an die Aufgabe ...

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 31 § 32a; EStG § 20
    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Einkünfte - Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 511
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebes gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die nach Art des Betriebes für diesen funktional wesentlich sind, denen also für die Betriebsführung ein besonderes wirtschaftliches Gewicht zukommt oder in denen besondere stille Reserven gebunden sind (BFH-Urteile vom 13.02.1996 VIII R 39/92, BStBl. II 1996, 409; vom 14.07.1993 X R 74-75/90, BStBl. II 1994, 15 und vom 02.10.1997 IX R 84/96, BStBl. II 1998, 104).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebes gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die nach Art des Betriebes für diesen funktional wesentlich sind, denen also für die Betriebsführung ein besonderes wirtschaftliches Gewicht zukommt oder in denen besondere stille Reserven gebunden sind (BFH-Urteile vom 13.02.1996 VIII R 39/92, BStBl. II 1996, 409; vom 14.07.1993 X R 74-75/90, BStBl. II 1994, 15 und vom 02.10.1997 IX R 84/96, BStBl. II 1998, 104).
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Die Aufgabe eines (Teil-)Betriebes setzt voraus, dass ein Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang (d. h. innerhalb kurzer Zeit) veräußert oder teilweise veräußert und teilweise ins Privatvermögen überführt wird und dadurch als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteile vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl. II 1982, 381; vom 10.02.1994 IV R 37/92, BStBl. II 1994, 564 und vom 09.09.1993 IV R 30/92, BStBl. II 1994, 105).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Die Aufgabe eines (Teil-)Betriebes setzt voraus, dass ein Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang (d. h. innerhalb kurzer Zeit) veräußert oder teilweise veräußert und teilweise ins Privatvermögen überführt wird und dadurch als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteile vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl. II 1982, 381; vom 10.02.1994 IV R 37/92, BStBl. II 1994, 564 und vom 09.09.1993 IV R 30/92, BStBl. II 1994, 105).
  • BFH, 02.04.1997 - X R 21/93

    Sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Gleiches gilt für das Grundstück H-straße 2. Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch ein reines Büro- und Verwaltungsgebäude eine wesentliche Betriebsgrundlage sein, nämlich dann, wenn es räumlich und funktional für die Geschäftstätigkeit von Bedeutung ist, z. B. wenn das Unternehmen ohne das Gebäude nur bei einer einschneidenden Änderung seiner Organisation durchgeführt werden könnte (BFH-Beschluss vom 16.10.2000 VIII B 18/99, BFH/NV 2001, 438 und BFH-Urteil vom 02.04.1997 X R 21/93, BStBl. II 1997, 565).
  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Der von der KG betriebene Geschäftszweig "Zeitung/Verlag" stellt - wie auch zwischen den Parteien unstreitig ist - einen Teilbetrieb im Sinne des § 16 EStG dar, denn es handelte sich um einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der für sich allein lebensfähig ist (in ständiger Rechtsprechung verwandte Definition, vgl. BFH-Urteile vom 19.11.1985 VII R 189/93, BFH/NV 1987, 275; vom 23.11.1988 X R 1/86, BStBl. II 1989, 376 und vom 18.06.1998 IV R 56/97, BStBl. II 1998, 735).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Die Aufgabe eines (Teil-)Betriebes setzt voraus, dass ein Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang (d. h. innerhalb kurzer Zeit) veräußert oder teilweise veräußert und teilweise ins Privatvermögen überführt wird und dadurch als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteile vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl. II 1982, 381; vom 10.02.1994 IV R 37/92, BStBl. II 1994, 564 und vom 09.09.1993 IV R 30/92, BStBl. II 1994, 105).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert eine Entnahme eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung, aus welcher nach außen erkennbar wird, dass die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen gelöst wird und das Wirtschaftsgut nur noch für private Zwecke genutzt werden soll (BFH-Urteile vom 16.03.1983 IV R 36/79, BStBl. II 1983, 459 und vom 25.06.2003 X R 72/98, BStBl. II 2004, 403).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfordert eine Entnahme eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung, aus welcher nach außen erkennbar wird, dass die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen gelöst wird und das Wirtschaftsgut nur noch für private Zwecke genutzt werden soll (BFH-Urteile vom 16.03.1983 IV R 36/79, BStBl. II 1983, 459 und vom 25.06.2003 X R 72/98, BStBl. II 2004, 403).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass der Zuordnung der Einkünfte in der Steuererklärung für eine Entnahme zumindest dann Bedeutung zukommen kann, wenn gleichzeitig die mit der Entnahme verbundene steuerliche Folgerung des Ausweises des Entnahmegewinns gezogen wird (BFH-Urteile vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135 und vom 09.08.1989 X R 20/86, BStBl. II 1990, 128).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

  • BFH, 16.10.2000 - VIII B 18/99

    Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines übereignungsfähigen Teilbetriebes

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 511 veröffentlicht.
  • BFH, 20.02.2009 - IV R 61/06

    Notwendige Beiladung von Kommanditisten - Mehrere Klagebefugte

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 511 veröffentlicht.
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