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   FG Köln, 20.06.2006 - 5 K 3906/05   

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FG Köln, 20.06.2006 - 5 K 3906/05 (https://dejure.org/2006,5573)
FG Köln, Entscheidung vom 20.06.2006 - 5 K 3906/05 (https://dejure.org/2006,5573)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 5 K 3906/05 (https://dejure.org/2006,5573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung im Zusammenhang mit einer strafbefreienden Erklärung; Anrechenbarkeit von Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer; Einheitliche Begünstigung für steuerunehrliche Bürger

  • Judicialis

    EStG § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2; ; SolZG § 1 Abs. 2; ; StraBEG § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechung von Steuerabzugsbeträgen bei Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de

    Anrechung von Steuerabzugsbeträgen bei Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Anrechung von Steuerabzugsbeträgen bei Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StraBEG - Keine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach Abgabe einer Amnestieerklärung

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

    Auszug aus FG Köln, 20.06.2006 - 5 K 3906/05
    Das StraBEG stellt vielmehr nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers eine besondere, außerhalb des EStG angesiedelte Regelung dar, die den verfassungsrechtlich zweifelhaften Weg (vgl. hierzu nur Vorlagebeschluss des FG Köln vom 22.09.2005, 10 K 1880/05, EFG 2005, 1878 m.w.N.; Klein in DStR 2005, 1833 m.w.N.; Pezzer in DStZ 2003, 724) zur Steuerehrlichkeit ebnen sollte (Drucksache a.a.O. S.7).
  • FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07

    Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener Zinsabschlagsteuer:

    Zu dem selben Ergebnis gelangen auch das FG Hamburg in seinem Urteil vom 12. Juni 2007 (5 K 110/06, EFG 2007, 1556) für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG bzw. das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26. Januar 2007 (12 K 2904/05 AO, EFG 2008, 146) und das FG Köln in seinem Urteil vom 20. Juni 2006 (5 K 3906/05, EFG 2007, 934) für die nach § 18a AuslInvmG einbehaltene Zinsabschlagsteuer.
  • LG Köln, 09.12.2009 - 13 S 230/09

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der Arbeitnehmeranteile zu den

    Die Vorgängervorschrift des § 28e Abs. 1 SGB IV (in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung) führte in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zu unterschiedlichen Wertungen in Bezug auf die Vermögenszuordnung (vgl. etwa BGHZ 149, 100, 104 f.; BGH, NJW 2006, 1348, 1349 einerseits, BAG [Großer Senat], NJW 2001, 3570, 3571 f.; BFH, DStRE 2007, 748, 749 andererseits).
  • FG Hamburg, 12.06.2007 - 5 K 110/06

    Strafbefreiungserklärungsgesetz: Anrechnung von Zinsabschlagsteuer, wenn

    Eine analoge Anwendung von § 36 Abs. 2 Satz 2 EStG kommt daher angesichts der Eindeutigkeit der gesetzgeberischen Absichten von vorneherein nicht in Betracht (ebenso FG Köln, Urteil vom 20.6.2006 - 5 K 3906/05, PStR 2007, 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2007 - 12 K 2904/05, n.v.).
  • FG Köln, 24.06.2009 - 10 K 965/06

    Keine Anrechnung nachträglich einbehaltener ausländischer Kapitalertragsteuer und

    Folgte man der Auffassung der Kläger, hätten diese nicht nur den Vorteil der Besteuerung mit 25% von 60% der Einnahmen, sondern einen darüber hinausgehenden Vorteil in Form einer die Pauschalsteuer übersteigenden Erstattung von 30% der Einnahmen, ein Ergebnis, das als gesetzgeberischer Wille nicht ernsthaft unterstellt werden kann (zu vorstehendem bereits Urteil des FG Köln vom 20.06.2006 5 K 3906/05, EFG 2007, 934).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2007 - 12 K 2904/05

    Ausschluss der Anrechenbarkeit von ausländischen Investmentanteilen auf die

    Eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht, weil keine planwidrige Regelungslücke im Gesetz vorliegt (vgl. Urteil des FG Köln) vom 20.06.2006, 5 K 3906/05 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des StraBEG).
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