Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 16.09.2008

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   FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07   

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FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07 (https://dejure.org/2008,20995)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2008 - 2 K 23/07 (https://dejure.org/2008,20995)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 2 K 23/07 (https://dejure.org/2008,20995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Finanzbehörde zur Ermittlung von Geschäftsdaten eines Bauträgers für Sanierungsobjekte sowie zur Bekanntgabe dieser Daten; Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage im finanzgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeitsvoraussetzungen der ...

  • Judicialis

    AO § 30 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 30 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; FördG § 3 S. 2 Nr. 3; ; FGO § 44 Abs. 1; ; FGO § 45 Abs. 1; ; FGO § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage; Weitergabe von Geschäftsdaten eines Bauträgers durch das Finanzamt im Rahmen einer Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO an die Erwerber; Auswertung von Betriebsprüfungsberichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Weitergabe von Geschäftsdaten eines Bauträgers durch das Finanzamt im Rahmen einer Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO an die Erwerber - Auswertung von Betriebsprüfungsberichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1931
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    (vgl. zu § 193 Abs. 1 AO z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1985, BStBl II 1985, 568; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 21) oder spätestens über die Anfechtung der konkreten, durch Verwaltungsakt verfügten Prüfermaßnahme (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2008, BFH/NV 2008, 1223; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 49 unter Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1998, BStBl II 1999, 199) gerichtlich zu klären ist.
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 3/98

    Schriftliche Nachweisanforderung bei Außenprüfung

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    (vgl. zu § 193 Abs. 1 AO z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1985, BStBl II 1985, 568; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 21) oder spätestens über die Anfechtung der konkreten, durch Verwaltungsakt verfügten Prüfermaßnahme (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2008, BFH/NV 2008, 1223; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 49 unter Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1998, BStBl II 1999, 199) gerichtlich zu klären ist.
  • BFH, 24.01.1985 - IV R 232/82

    Betriebsprüfung aus besonderem Anlaß

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    (vgl. zu § 193 Abs. 1 AO z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1985, BStBl II 1985, 568; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 21) oder spätestens über die Anfechtung der konkreten, durch Verwaltungsakt verfügten Prüfermaßnahme (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2008, BFH/NV 2008, 1223; Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 49 unter Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1998, BStBl II 1999, 199) gerichtlich zu klären ist.
  • BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01

    Recht auf Akteneinsicht

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    Gleichwohl geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung - ebenso wie die Finanzverwaltung in Nr. 4 AEAO zu § 91 AO - davon aus, dass dem während des Verwaltungsverfahrens um Akteneinsicht nachsuchenden Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter ein Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zusteht, weil die Behörde nicht gehindert sei, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFH/NV 2003, 1356).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn substantiiert und in sich schlüssig (Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Auflage 2006, § 40 Rdnr. 33) dargetan wird, durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in den Rechten verletzt zu sein, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwerlich wieder gut zu machen ist (Tipke/Kruse, Finanzgerichtsordnung, § 40 Rdnr. 18 mit Hinweis auf BFH, BStBl II 1994, 210).
  • BFH, 13.09.1972 - I R 189/70

    Finanzrechtsweg - Leistungsklage - Einsichtnahme in Steuerakten - Haftender für

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    Die Klage ist als sonstige Klage zulässig, da sie eine andere Leistung als den Erlass eines Verwaltungsaktes, nämlich ein Unterlassen begehrt, (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. September 1972, BStBl II 1973, 119).
  • BFH, 10.10.1988 - III B 30/87

    Auslegung der Klageerhebung als Prozesshandlung

    Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
    c) Außerdem ist die Klage auch nicht als Untätigkeitsklage nach § 46 FGO auszulegen, da zur Zulässigkeit die Geltendmachung der Untätigkeit der Behörde bei der Entscheidung über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf gehört (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Oktober 1988, BFH/NV 1989, 443).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Sie ist nicht Teil des Verteilungsmaßstabes (vgl. Urt. d. Senats v. 26.05.1999 - 2 K 23/07 -, Die Gemeinde 1999, 185).
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Darüber hinaus rechtfertige § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO die Offenbarung von Daten zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens auch in den vorliegenden Fällen (Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juli 2008 2 K 23/07, EFG 2008, 1931; nachfolgend: BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VII B 176/08, BFH/NV 2009, 1959).
  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2014 - 4 K 1995/12

    Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit

    Darüber hinaus rechtfertige § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO die Offenbarung von Daten zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens auch in den vorliegenden Fällen (Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juli 2008 2 K 23/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1931; nachfolgend: BFH-Beschluss vom 30. Juli 2009 VII B 176/08, BFH/NV 2009, 1959).
  • VG Dresden, 14.05.2013 - 2 K 742/11

    Auswirkungen von Klauseln in Grundstückskaufverträgen zur Übernahme von

    Insoweit verweist der Beklagte auf die einschlägige Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur U. v. 10.02.2011 - 2 K 23/07 -).
  • FG Hamburg, 29.11.2021 - 1 K 185/21

    Kindergeld: Unterlassungsanspruch des Rückzahlungsschuldners gegen den

    Dessen Annahme setzt voraus, dass der Kläger substantiiert vorträgt, durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in seinen Rechten verletzt zu sein, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung für ihn unzumutbar ist, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwerlich wieder gut zu machen ist (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Juli 2008, 2 K 23/07, EFG 2008, 1931; Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO, Tz. 27 mwN).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 16.09.2008 - 4 K 220/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17741
FG Niedersachsen, 16.09.2008 - 4 K 220/08 (https://dejure.org/2008,17741)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2008 - 4 K 220/08 (https://dejure.org/2008,17741)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2008 - 4 K 220/08 (https://dejure.org/2008,17741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AO § 367
    Teileinspruchsentscheidung; Teilweise Entscheidungsreife; Einspruch - Teileinspruchsentscheidung nur bei teilweiser Entscheidungsreife des Einspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Teileinspruchsentscheidung nur bei teilweiser Entscheidungsreife des Einspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Teil-Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1931
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.09.2008 - 4 K 220/08
    Über die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes entschied das FA unter Hinweis auf das bei dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen X R 9/07 anhängige Revisionsverfahren nicht.

    Zu Unrecht hat das FA jedoch angenommen, dass es im Hinblick auf das bei dem BFH anhängige Revisionsverfahren X R 9/07 und die von den Klägern insoweit ausdrücklich beantragte Verfahrensruhe gehalten gewesen sei, den Einspruch wegen der Frage der Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als Werbungskosten offen zu halten.

  • FG Hamburg, 17.08.2009 - 5 K 208/08

    Rechtmäßigkeit einer Teileinspruchsentscheidung über von den Einspruchsführern

    Dies gilt dann nicht, wenn die Einspruchsentscheidung eine selbstständige Beschwer enthält, die ein berechtigtes Interesse des Betroffenen an der alleinigen Aufhebung der Rechtsbehelfsentscheidung begründet (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.09.2008 4 K 220/08, EFG 2008, 1931; Gräber/von Groll, FGO, 6. Aufl. 2006, § 44 Rnr. 36 m.w.N.).

    Der gerichtliche Schutz wird nicht unzumutbar erschwert, wenn vom Steuerpflichtigen gefordert wird, bereits zu diesem Zeitpunkt im Klagverfahren sein Anfechtungsbegehren vollständig darzulegen und zu begründen (a. A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.09.2008; 4 K 220/08 EFG 2008, 1931 - anhängiges BFH-Verfahren VII B 217/08).

  • FG Thüringen, 25.06.2015 - 1 K 542/14

    Fehlende Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung über

    Eine Teil-Einspruchsentscheidung könne sachdienlich sein, wenn Teile eines Einspruchs entscheidungsreif seien, andere hingegen nicht (Urteil des Finanzgerichts - FG - Niedersachsen vom 16. September 2008 - 4 K 220/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1931).
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